viel Arbeit für ein Kind

  • Hallo,

    ich arbeite an einer Förderschule (Lernen) in einer 1.-3. Klasse.

    Würdet ihr den Zeitaufwand, der ein Kind bedeutet, bei einem HPG ansprechen? Könnte mir das als Faulheit ausgelegt werden? Das Kind hat immerhin ein Recht auf Beschulung (in Elternaugen .. und auch juristisch???).
    Oder sollte ich lieber nur darauf eingehen, was das für das Kind bedeutet (hier habe ich auch viele Punkte, die ich natürlich den Eltern aufzeige, hier aber nicht weiter erläutern möchte).

    Es geht um ein autistisches Kind (nonverbal). Das Kind ist aktuell kurzbeschult. Er hat sein komplett eigenes Programm, in das wir von seiner Therapeutin eingeführt wurden. Eine Teilnahme wenigstens am (kurzen) Morgenkreis wird angebahnt.

    Mittlerweile dauert die Vorbereitung für eine Woche (3 Unterrichtsstunden pro Tag) nur noch etwa 80 Minuten. Hier sind aber die Unterlagen bereits kopiert, praktisches Material liegt bereit und die Materialien müssen nur noch ausgewählt und in sinnvoller Weise sortiert und strukturiert werden.

    Anfänglich mussten für dieses Kind extra Arbeitsmappen; Bilder zur Visualisierung und Kommunikation sowie weitere Strukturierungshilfen gekauft und hergestellt werden. Dieser Fundus wird stetig erweitert.

    Der Mailverkehr und die Gesprächstermine mit den Etlern ist sehr zahlreich. Hinzu kommen viele Gespräche mit Schulleitung, der Therapeutin sowie mit weiteren Personen. Weitere Ideen zu einer noch besseren Strukturieren habe ich vom Therapiezentrum erhalten (bedeutet: sehr viel mehr Arbeit... und es ist fraglich, ob diese Idee letztendlich überhaupt eine Entlastung für den Schüler und die THA ist... ich bezweifle es stark).

    Bei 40 Minuten habe ich während des Unterrichts rein rechnerisch für jedes Kind ca. 3 Minuten Zeit. Die THA ist nicht dafür da und ausgebildet, dem Kind etwas Neues beizubringen. Da das Kind am gemeinsam Unterricht nicht teilnehmen kann, müsste ich ihm eigentlich in der 1:1-Situation alle Inhalte erklären. Das geht nicht in 3 Minuten!!!
    Die Absprachen mit der THA müssen zwischen Tür und Angel erledigt werden (oder während es HPGs) ... wenn die THA länger bleibt um mit mir Absprachen zu treffen, bekommt sie das nicht bezahlt... Immer wieder hat das Kind eine Krise... Hier unterstütze ich die THA oft, da ich sie damit nicht alleine lassen möchte. Gleichzeitig muss ich aber auch die anderen Kinder im Auge haben. Auch während des Unterrichts benötigt das Kind weit mehr Zeit, als ich eigentlich zur Verfügung habe...

    Muss die Schule eigentlich alles machen, damit das Kind es schafft, einen Schulvormittag durchzustehen? Ich habe noch weitere sehr schwierige Kinder in der Klasse (und insgesamt 6 THAs). Die anderen Kinder haben auch ein Recht auf meine Zeit. Mit allen THAs muss geredet werden. Alle Eltern wollen, dass ihre Kinder in der Schule oprimal gefördert werden.

    Zu meiner obigen Frage: Kann man den Zeitaufwand bei einem HPG ansprechen? Oder ist es Aufgabe der Schule, alles, was empfohlen wurde, irgendwie umzusetzen, nur dass das Kind "funktioniert". Was ist dir Rechtfertigund dafür, dass ich für dieses Kind so viel mehr Zeit benötige, die mir für die anderen Kinder fehlt.

    Liebe Grüße

  • Das Kind hat immerhin ein Recht auf Beschulung (in Elternaugen .. und auch juristisch???).

    Natürlich hat das Kind ein Recht auf Beschulung.

    Die Frage, die mir beim Lesen aufgekommen ist, war eher die, ob der Förderschwerpunkt Lernen hier der richtige ist. Aber nur eine Überlegung - ich kenne das Kind ja nicht, es sind nur wenige Informationen hier (was absolut i. O. ist) und ich kann keine Ferndiagnostik.

    Würdet ihr den Zeitaufwand, der ein Kind bedeutet, bei einem HPG ansprechen?

    Erst einmal geht es beim HPG darum, wie der Schüler unterstützt werden kann.

    Die Frage nach dem eigenen Zeitaufwand würde ich je nach Gesprächsverlauf eventuell einbringen. Damit zu starten, wie viel Extra-Arbeit du dafür hast, macht wahrscheinlich bei allen Beteiligten keinen guten Eindruck.

  • Was ist das Ziel des HPG, ist das die Abkürzung für Hilfeplangespräch? Was sind THA, springen 6 Assistent*innen durch dein Klassenzimmer?

    Alles in allem klingt das extrem, was du leistest und selbstverständlich darf das angesprochen werden, nur wo, wann und bei wem ist die Frage, um was genau zu erreichen.

  • Danke für die bisherigen Antworten:

    @ Plattenspieler:

    Ich hätte eher ein Recht auf "volle" Beschulung schreiben sollen.... eigentlich hat er das Recht auf eine volle Beschulung, das weiß ich....ich verzweifel darüber aber...

    Die Frage, die mir beim Lesen aufgekommen ist, war eher die, ob der Förderschwerpunkt Lernen hier der richtige ist.

    Die Anmerkung ist so richtig!!! Es ist kompliziert und wie du schreibst, möchte ich keine Einzelheiten geben. Jetzt ist er bei uns... und wir müssen mit der Situation umgehen... es bringt mich aber ein meine Grenzen!!!


    @ Quittengelee:

    HPG = Hilfeplangespräch. Hier sollen die Ziele für das Kind festgelegt werden. Da gehen die Elternwünsche sehr mit meinen Vorstellungen auseinander (volle Beschulung, egal wie vs. 2 Stunden ohne Krise durchhalten und eine Teilhabe an gemeinsamen Unterrichtsphasen anbahnen - soweit es möglich ist).

    Was sind THA, springen 6 Assistent*innen durch dein Klassenzimmer?

    Ja.... Poollösung ist nicht möglich.

  • Dann entscheidest du darüber, gemeinsam mit deiner Schulleitung. Wen interessiert's, wer dich für faul hält? Du kannst die Eltern ja mal fragen, wie es sein kann, dass das Kind in 4 Jahren Kindergarten nicht gelernt hat, 5 min. in einem Sitzkreis zu verbringen und wie du es jetzt schaffen sollst, ein gruppenfähiges Schulkind zu generieren.

    Tausche dich unbedingt mit erfahrenen Kolleg*innen aus und überlegt, wie du vorgehen kannst. Wechsel Förderschwerpunkt? Lesenlernen hat definitiv gerade keine Priorität. Verkürzte Beschulung braucht ein paar Vorgaben, geht aber auch. Und wie du unterrichtest, entscheidest du! Es mag ja nett gemeint sein, wenn irgendwelche Zentren dir Materialvorschläge unterbreiten aber vielleicht wäre es an der Zeit, nein zu sagen, du gibst denen ja auch keine Tips, was sie in ihrer Arbeitszeit zu tun haben. Schraube deine Ansprüche und die Erwartungen der anderen Akteure runter und mach einen Plan, der realistisch ist und den unterbreitest du den Anwesenden. Das und das ist das Ziel, so und so arbeite ich daran.

    Wir nehmen uns in schwierige Gespräche immer Kolleg*innen mit, die Protokoll führen oder auch mal eine Bemerkung einfügen, das gibt Sicherheit in dem, was man sagen möchte.

  • Übrigens: Hilfeplangespräche sind vom Jugendamt, um ihre Hilfen zu koordinieren. Schule kann extra eingeladen werden, eigntlich ist es aber ein Entgegenkommen, dort anwesend zu sein und die schulische Sicht zu erläutern. Es ist aber kein Tribunal, auf dem du dich zu erklären hast.

  • Das Kinder komplett eigenes Programm benötigen und brauchen, finde ich gar nicht ungewöhnlich, das habe ich ständig in nahezu allen Fächern, dazu I-Hilfen (THA -Teilhabeassistenz?) in weit weniger Fällen.

    Die I-Hilfe ist dafür zuständig, dem Kind die Teilhabe zu ermöglichen und bei uns sind sie es (in der Regel), die etwas Neues erklären, die Aufgaben strukturieren, die sich auch immer mal methodisch etwas überlegen. Was sonst sollten die Aufgaben sein?
    Das muss man absprechen und es gibt auch Personen, die das nicht können, denen man alles in kleine Häppchen hinlegen muss (meiner Meinung nach sind sie dann nicht der Aufgabe gewachsen und bringen zusätzliche Arbeit statt Erleichterung).

    Außergewöhnlich finde ich die Vorstellung, die ich vom besagten Kind entwickle, wobei deine Angaben eher vage sind, klingt nach frühkindlichen Autismus. Ich kenne ein Kind, das in einer anderen Konstellation beschult wird, die Kooperation mit anderen ist sehr begrenzt, für andere Kinder der Klasse aber möglich.

    Außergewöhnlich finde ich auch, dass die Therapeutin das Programm vorgibt.


    Im HPG würde ich

    a) realistische Ziele ansetzen, die auch zu leisten sind: hier klingt es nach Teilhabe, nicht aber nach dem Anspruch für Förderbedarf Lernen,

    b) die Bedingungen genau absprechen, denn in einer Klasse bist du nicht die Privatlehrkraft eines Kindes und Teilhabe bedeutet auch nicht, dass dieses Kind vorrangig beschult wird, sondern dass die nächsten Ziele benannt werden, die unter gegebenen Umständen erreichbar erscheinen. Wenn es mehr ist, ist es auch gut. Dazu gehört aber auch, dass die Bedingungen benannt werden.

    c) den Rahmen abstecken, dass du Ziele und Materialien bereitstellen kannst, mit denen die i-Hilfe arbeitet. Wenn es spezielles Programm sein muss, müsste doch die Therapeutin dafür bezahlt werden, dass sie mit der I-Hilfe spricht? Oder es braucht eine I-Hilfe mit entsprechender Qualifikation oder die I-Hilfe muss in die Lage gebracht werden (Zeit, Fortbildung, Bezahlung), damit sie sich einarbeiten und mit dem Material arbeiten kann. Es ist nicht eure Aufgabe, zu therapieren, an der Stelle würde ich eine Grenze ziehen: Es ist auch nicht deine Aufgabe, Logopädie oder Physiotherapie durchzuführen, auch wenn Sprache und Bewegung zum Unterricht gehören.

    d) Nachsteuern muss möglich sein und Zeit für Absprachen gehören hinzu, für die I-Hilfe muss Zeit bezahlt werden, dass sie Absprachen treffen kann und Materialien anpassen kann. Wenn das Kind so fordernd ist, dass es nebenher nicht möglich ist, muss diese Zeit zusätzlich zur Begleitung bezahlt werden, um der Teilhabe eine Chance geben zu können und das Kind selbst sowie dessen Teilhabe nicht zu gefährden.

    Und spätestens an der Stelle würde ich im HPG sagen, dass dies nur in Ausnahmen im Unterricht erfolgen kann, denn die Unterrichtszeit gehört der Klasse und deine Aufmerksamkeit auch. An der Stelle passt auch die zeitliche Aufrechnung: wenn du mit jeder I-Hilfe jeden Tag nur 5 min Absprachen triffst, fehlt schon fast eine komplette Unterrichtsstunde. Dazu gehört aber deine SL mit in dein Boot bzw. vorab informiert und es gilt abzuklären, was von dir erwartet wird und wo du die Grenze ziehen musst, da deine Arbeitszeit auch Grenzen hat, die man zumeist überschreitet, aber dennoch irgendwo ein Stopp setzen muss, um handlungsfähig zu bleiben.

  • Quittengelee s Beiträge sind sehr viel deutlicher formuliert. Finde ich gut.

    Was du dir für das Hilfeplangespräch noch vornehmen könntest:

    Die Schule erstellt einen Förderplan für das Kind. In diesen schreibst du für die schulischen Aufgaben die Ziele der Förderung und den kannst du auch mitnehmen.

    Hier setzt du selbst also ein, was als Nächstes möglich erscheint. Wenn das Kind die Ziele der FöS Lernen vorerst nicht erreichen kann, wird es dort deutlich vermerkt. Die Förderung läuft dann darauf hinaus, das Kind näher in diese Richtung zu bringen. Oder aber das Kind hat einen anderen Schwerpunkt und wird nach anderem Curriculum (also GE) unterrichtet.

    Da kann also auch stehen: Bleibt für 5 min am Platz. Wendet sich der Aufgabe zu. Führt einen Stift über das Papier …

    Im HPG setzt das Amt Ziele ein. Diese orientieren sich schon auch an dem, was das Kind kann, aber das geht nur, wenn es auch realistisch besprochen wird. Bei ins ist es derzeit oft wohlwollend und in Absprache, das kann aber auch anders sein, vor allem, wenn die Eltern ganz andere Vorstellungen haben.
    Das HPG setzt aber nicht deinen Unterricht fest, das ist deine Entscheidung, denn du bist die Expertin. Und wenn die Ziele des HPG nicht erreicht werden, dann steht im nächsten Protokoll, dass es nicht geschafft wurde. (Punkt!)

  • @ Palim:

    Vielen Dank für die Ausführliche Antwort!

    Die I-Hilfe ist dafür zuständig, dem Kind die Teilhabe zu ermöglichen und bei uns sind sie es (in der Regel), die etwas Neues erklären, die Aufgaben strukturieren, die sich auch immer mal methodisch etwas überlegen. Was sonst sollten die Aufgaben sein?

    Ich habe von der zuständigen Eingliederungshilfe und diesem Träger klar gesagt bekommen, dass die THA keine neuen Themen vermitteln kann/soll. Auch die Portionierung der Aufgaben muss ich so vorbereiten, dass die THA damit arbeiten kann (sie hätte, wenn das Kind da ist, auch gar keine Zeit dazu). Die Methoden muss ich vorgeben. Die THA übt dann mit dem Kind, schaut, dass es am Arbeiten bleibt, unterstützt bei Krisen, zeigt ihm die Bilder/den Tagesablauf, damit das Kind orientiert bleibt. Ich habe noch keine THA gehabt, die so gefordert war und so viel und ununterbrochen mit dem Kind arbeiten musste. Das Kind brauch ihre 100% Aufmerksamkeit. Bei anderen Trägern ist das anders... da haben die THAs andere Aufgaben. Ein Trägerwechsel ist nicht möglich. Es wurde lange nach der THA gesucht. Sie hat eine gute Beziehung zum Kind, die Eltern mögen sie.

    Über zusätzliche Zeit für Absprachen habe ich bereits versucht zu verhandeln. Leider ist in diesem Fall (andere Träger/Eingliederungshifen arbeiten anders) die Arbeit beendet, wenn das Kind nach Hause geht bzw. fängt die Arbeit an, wenn das Kind vor der Schule steht.

    Vielen Dank für die Auflistung der Inhalte für das HPG. Die ist sehr Hilfreich und ich mache mir Gedanken dazu. Bisher fand nur das Installationsgespärch statt. Vielleicht gelingt es ja, nach etwas Erfahrung mit dem Kind und der I-Hilfe, noch etwas herauszuhandeln... bei anderen Trägern geht es ja auch.

  • Ich habe von der zuständigen Eingliederungshilfe und diesem Träger klar gesagt bekommen

    Nur ist der Träger der Eingliederungshilfe bisher gar nicht dein Arbeitgeber und damit gar nicht weisungsberechtigt. Wenn du das möchtest, kannst du die Nebentätigkeit gern bei deinem Dienstherrn genehmigen lassen und dem Kostenträger dann eine Rechnung über deine Arbeitszeit zukommen lassen. Denk daran, dass dein Stundenlohn einer akademischen und weitergebildeten Expertin entspricht.

    Auch die Portionierung der Aufgaben muss ich so vorbereiten, dass die THA damit arbeiten kann (sie hätte, wenn das Kind da ist, auch gar keine Zeit dazu). Die Methoden muss ich vorgeben.

    Ja, dann machst du genau das:

    - Du wählst die Ziele aus.

    - Du wählst die Methoden aus.

    - Du stellst die Materialien bereit - im Rahmen der Möglichkeit der Schule.

    Die Therapeutin kann sich äußern und du nimmst es zur Kenntnis. Aber du bist nicht diejenige, die ihren Job übernimmt. Nimm an, was dir hilft und lass weg, was nicht möglich ist.

    Die Eltern können sich äußern. Sie können den Ort der Beschulung wählen - im Rahmen eures Schulgesetzes. Aber sie sind nicht diejenigen, die Ziele und Methoden vorgeben und sie bestimmen auch nicht den Schulalltag. Das können ja alle anderen Eltern auch nicht. Oder sollen die anderen Eltern zum Gespräch dazu kommen? Dann können alle gleichberechtigt Forderungen stellen, aber immer noch nicht den Unterricht übernehmen.

    Eltern haben oft schöne Vorstellungen von Inklusion. Ich schildere dann die Realität und stecke damit die Grenzen ab, die mir dadurch gegeben sind. Dann sollen die Eltern sich für bessere Bedingungen stark machen. In diesem Fall können sie damit beginnen, dem Anbieter der I-Hilfe Dampf zu machen.

    Das Jugendamt oder die zuständige Kraft dafür kann im Hilfeplangespräch Ziele setzen. Aber das sind nicht die Ziele und Methoden für den Unterricht, die gibst du ja vor.
    Sollten sie das anders sehen, bietest du ihnen Mitarbeit gegen Rechnung an. Wahlweise kannst du fragen, ob du ihre Aufgabe mit übernehmen sollst, dann gibst du vor, was sie zu tun und zu lassen haben nach deinem Gutdünken. Die freundliche Variante ist, dass dir durch das Schulgesetz Vorgaben gesetzt sind, nach denen du Ziele und Methoden im Unterricht wählst. Dafür hattest du 7 Jahre Ausbildung.

    Und wenn sie alle so gerne deine Aufgabe übernehmen möchten, gibt es Portale für Quereinsteigende.

    Es ist deine Aufgabe, diese Klasse zu leiten, einschließlich Inklusion. Da kann man sich beraten und Wege suchen und da würde ich auch Bereitschaft signalisieren.
    Bereitschaft bedeutet aber nicht, dass du umsetzen musst, was sich irgendwer für ein Kind überlegt, ohne die Bedingungen in deiner Klasse berücksichtigt zu haben.

    Wenn die I-Hilfe keine Beratungszeit bekommt, dann kann es keine intensive Beratung geben. Dann kann sie eben nur mit selbsterklärendem Material arbeiten und nicht mit speziellem Zusatzmaterial, in das sie sich einarbeiten müsste. Dann macht das Kind eben das, was euch möglich ist. Mehr geht leider nicht. Du kannst ja nicht dafür, dass der I-Hilfe die Zeit für Absprachen verwehrt wird und im Unterricht habt ihr dafür beide keine Zeit. Es ist schon freundlich, wenn du im Rahmen deiner Arbeit außerunterricht dafür zur Verfügung stehst.

    Es ist nicht deine Aufgabe, die versemmelte, möglichst kostengünstige Umsetzung der Inklusion aufzufangen.

  • Es ist übrigens auch immer hilfreich, selbst zu schauen, welche Aufgaben jemand zu übernehmen hat. Das entscheidet nicht der Träger, sondern es gibt Vorgaben: Schulbegleitung ist was anderes als Inklusionshelfer als pädagogische Unterrichtshilfe... da gibt es verschiedene Töpfe und gesetzliche Bestimmungen. Es ist zwar wahrscheinlich, dass "THAs" kein Thema einführen dürfen, dann können sie aber nicht gleichzeitig ein Programm mitgeschickt bekommen, was du einzuführen hast. Palim schrieb es schon, ich möchte dich auch darin bestärken, deine Kompetenzen und Aufgabenbereiche glasklar zu erkennen und abzustecken, multiprofessionelle Teams sind so gut wie immer konfliktbehaftet. Umso wichtiger ist es, Grenzen zu ziehen.

    Ich würde ehrlich gesagt wahnsinnig werden, wenn 6 Erwachsene gleichzeitig in und an meiner Klasse rumdoktern würden. Aber wie auch immer, in diesem speziellen Fall würde ich echt schauen, dass die Überprüfung auf "Förderbedarf Geistige Entwicklung" angeleiert wird oder wie auch immer das bei euch heißt. Wahrscheinlich ist doch, dass die Eltern schon in der Grundschule Inklusion haben wollten und die alles dafür getan haben, den Fall abzugeben.

    ...

    Ich habe von der zuständigen Eingliederungshilfe und diesem Träger klar gesagt bekommen, dass die THA keine neuen Themen vermitteln kann/soll. ...

  • Es ist deine Aufgabe, diese Klasse zu leiten, einschließlich Inklusion.

    Es ist nicht deine Aufgabe, die versemmelte, möglichst kostengünstige Umsetzung der Inklusion aufzufangen.

    Wie meinst du das? So wie ich es verstanden habe, geht es um eine Klasse an der Förderschule, kein inklusives Setting?

  • Eine Förderschule Lernen mit einer Klasse in der 6 Kinder eine Begleitung in der Klasse haben ist kein inklusives Setting, aber doch Teil der Umsetzung der Inklusion.

    Über das Kind selbst wissen wir nur wenig,

    es spricht nicht und benötigt in der FöS Lernen ein eigenes Programm und eine Lernbegleitung, die ihm hilft, da das Kind selbst nicht die Aufgaben allein bewältigen kann, also Unterstützung beim Lernen auf individuellem Niveau benötigt.

    Was für Aufgaben und spezielle Materialien, die an der Schule sonst nicht üblich sind, von der Therapeutin vorgeschlagen wurden, wissen wir nicht. Individuelle Beratung kann man da erst einmal nicht geben, aber die Konstellation im Unterricht darf man außergewöhnlich finden.

    Die Umsetzung der Inklusion selbst kann man nicht nur hinsichtlich eines inklusiven Settings kritisieren, sondern auch im Hinblick auf Bedingungen an Förderschulen, da die Eltern ja den Schulort wählen sollen. Zudem bedingen sich die Verhältnisse an allen Schulen gegenseitig. Die Aufteilungen der Lasten sind nicht überall gelungen.

    Und auch in Bezug auf den Einsatz von I-Hilfen kann ich mir andere Wege vorstellen, zudem eine bessere Verzahnung der Lehrkräfte mit außerschulischen Partnern, dazu muss es aber Arbeitszeit geben - für alle Beteiligten.

  • @Quittengele: Mich würde es auch verrückt machen, noch 6 zusätzliche Erwachsene im Klassenzimmer zu haben. Mich stört es schon, wenn 1 Schulbegleitung etwas lauter mit dem Kind zugange ist und die umgebenden Schüler lenkt es auch ab, aber es geht manchmal nicht anders.

    Vor Osja habe ich allen Respekt. Wie viele Kinder sind denn in deiner Klasse?

  • Vor Osja habe ich allen Respekt. Wie viele Kinder sind denn in deiner Klasse?

    Ich hatte dieses Jahr echt Glück. Es sind nur 9 Kinder in der Klasse. Mehr Personen passen auch nicht in den kleinen Raum... Es dürften aber bis zu 16 Kinder sein.

    Wir haben uns super eingespielt. Ich habe ein tolles Team in der Klasse.

  • Bei 40 Minuten habe ich während des Unterrichts rein rechnerisch für jedes Kind ca. 3 Minuten Zeit.

    Ich würde es auf dieser Schiene ansprechen im Sinne von: „Alle Kinder haben das gleiche Recht auf Unterricht!“

    Ich kann nicht die ganze Klasse hinten runter fallen lassen, um ein einzelnes Kind zu fördern.

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