Ok, das ergibt Sinn. D.h. ein Teil der Sonderzahlung erhält man somit quasi erst mit der nächsten Steuerrückerstattung.
Beiträge von moviestar
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Ich habe diesbzgl. dies hier gefunden:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/…ifbeschaeftigte
"Die Jahressonderzahlung gehört steuerlich zu den "sonstigen Bezügen". Der Arbeitgeber hat die Steuer für den "sonstigen Bezug" nach dem voraussichtlichen Jahresarbeitslohn zu ermitteln. Hierbei ist die Jahreslohnsteuertabelle anzuwenden.
Die so ermittelten Steuern liegen über dem Betrag, der sich bei Anwendung der Monatssteuertabelle ergeben würde." -
Dann ändert sich auch nicht so viel. Du zahlst den gleichen Steuersatz unterm Strich.
Nein, soweit ich weiß noch nichtmal das. Korrigiert mich bitte wenn ich etwas falsches sage, aber ich meine gelesen zu haben, dass es steuerlich eine Art Jahres- und Monatstabelle gibt. Auf die Jahressonderzahlung muss wohl die Jahrestabelle angewendet werden, wodurch höhere Abzüge zustande kommen als bei der monatlichen Gehaltszahlung.
Verhandlung deswegen, da im Falle, wenn auf Einsparungen gedrängt wird, es einfacher ist bei mehr verschiedenen Posten bei einigen Zugeständnisse einzuvordern als wenn es nur um einen einzigen Posten mit einem insgesamt höheren Grundgehalt ginge. Der lässt sich insgesamt leichter verteidigen (insbesondere in Zeiten erhöhter Inflation). -
3413€ Brutto Jahressonderzahlung. Netto blieben 1667€ an Mehrzahlung, verglichen mit meinem regulären Gehalt. Das sind 48% vom Brutto.
Vom regulären Gehalt bleiben 60% vom Brutto. Nächstes Jahr wird es mit Höherstufung auf E13 insgesamt noch weniger Netto (absolut)
Ein Witz! Wer verhandelt sowas??? Ich bin dafür, dass die Sonderzahlung komplett abzuschaffen und stattdessen, die monatlichen Bezüge entsprechend zu erhöhen. Je mehr verschiedene Posten es gibt, desto mehr kann (und wird wie man sieht) auch generell wieder wegverhandelt werden. Es dürfte für die Arbeitgeberseite wesentlich schwieriger sein, das normale Grundgehalt im gleichen Maße herunterzuhandeln wie bestimmte Sonderposten. -
Dort bin ich regelmäßig, kann es aber dennoch in keiner mir ausreichenden Klarheit vorfinden.
Bezieht sich die Zahlung nur auf das reine E11 Gehalt, oder auf das + die Angleichungszulage von 460€?
Müssen darauf auch wie beim normalen Gehalt Steuer- und/oder Sozialabgaben gezahlt werden?
Was war mit dem Einfrieren der Berechnungsbasis vergangener Jahre, das auch schomal irgendwo zu lesen war? -
Gibt es irgendwelche Infos, ggf. Tabellen oder Rechner etc. die mir dabei helfen herauszufinden wie hoch die Jahressonderzahlung in meinem persönlichen Fall in etwa ausfallen dürfte (Brutto, Netto)? Die Regelungen diesbzgl. erscheinen mir insgesamt etwas unübersichtlich.
Ich bin angestellter Lehrer (Vertretungsstelle) an einer Primarschule in NRW mit E11, Stufe 1, angeglichen gemäßt der A13/E13 Überführungsregelung, also zur Zeit E11 Stufe 1 + 460€ Sonderzulage. -
Bist Du unbefristet angestellt?
Ja. Und das Ref werde ich ganz sicher nicht mehr nachholen, weder zurück im Gesamtschulsystem, noch als OBAS in der Grundschule.
Aufgrund der Befristung, die mit Vertretungsstellen einhergeht, bin ich beim Rechtsweg ehrlich gesagt lieber vorsichtig, da mir das bei einer Neueinstellung/Verlängerung eventuell nachteilig ausgelegt werden könnte. -
Meine persönliche Einschätzung zu diesem Thema: Meiner Ansicht nach haben mittlerweile immer mehr Kinder Disziplinprobleme und sind durch übermäßigen Medienkonsum geschädigt. Und das nervt tierisch. Was soll auch ehrlich gesagt dabei rauskommen, wenn das Gehirn ständig Inhalten wie italien brainrot videos und (Nicht-Lern)spielen ausgesetzt ist... Es ist unglaublich wie emotional überdreht viele Kinder heutzutage sind und sich schon in Kleinigkeiten reinsteigern... es reicht schon einige von solchen Kindern in der Klasse zu haben, gerade wenn sie sich in unterschiedlichsten Kombinationen noch dazu selbst triggern, und vernünftiger Unterricht ist schon nicht mehr ohne weiteres möglich (schon gar nicht als Nicht-Klassenlehrer).
Natürlich ist gerade Ersteres etwas, was die älteren Generationen wohl schon immer so von den Nachfolger Generationen behaupten würden (und im Vergleich dazu dürfte es ja auch stimmen). Der zunehmhende Medienkonsum ist allerdings eine eher neue Entwicklung der letzten 20-30 Jahre.Meiner Ansicht nach haben die Eltern hier größtenteils versagt (vielleicht wissen sie es auch teils nicht besser), hier liegt oftmals das eigentliche Problem. Einige Eltern haben den Knall einfach noch nicht gehört, um es mal salopp zu formulieren.
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Man kann die Aussage dass es nichts bringt etwas einschränken, da es zur Verzögerung des Erreichens der 2. und 3. Stufe führt (bei E11 und aufwärts, nicht bei E10) Insofern entsteht über die Zeit ein gewisser Nachteil, allerdings nicht in der allgemeinen Eingruppierung der Entgeltgruppe.
Was zu der skurrilen Situation führen kann, dass man als Quereinsteiger in einer niedrigeren Entgeltgruppe schneller durch die Stufen kommt als mit ersten Staatsexamen Lehramt in E11 und aufwärts und dadurch de facto schneller mehr verdient (z.B. Vgl. Verdienst E10 Stufe 5 > E11 Stufe 4 und E13 Stufe 3)
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Wenn du grundsätzlich die Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllst, könntest du in NWR OBAS machen.
Der Zug ist aus Altersgründen leider schon abgefahren. Rein finanziell würde sich dadurch nicht viel ändern, außer eben dann die regulären Zeiten der Verweildauer in der ersten und zweiten Erfahrungsstufe der jeweiligen Entgeltgruppe.
Ggf. könnten die Gewerkschaften versuchen dahingehend zu argumentieren, dass es sich hierbei ja nicht wie sonst um eine reguläre Beförderung handelt, sondern um eine gesetzliche Angleichung. D.h. die Situation wäre somit nicht genau gleich und man könnte hier eventuell von der sonst üblichen Praxis der Rückstufung abweichen? -
Verstehe ich dich richtig: Du bekommst ohne ein Studium für das Lehramt der Primarstufe, Referendariat und ohne 2. Staatsexamen das gleiche Gehalt wie eine voll ausgebildete Grundschullehrkraft?
Ohne das passende Grundschulstudium, ja, in NRW, falls die voll ausgebildeten Tarifkräfte auch nur E11 bekommen. Ein erstes Staatsexamen für ein Lehramt habe ich ja glücklicherweise dennoch. (Bzw. nein nicht ganz, wenn man die langsamere Gehaltssteigerung über die Erfahrungsstufen miteinbezieht).
Sicherlich nicht glücklich gegenüber den Tarifkollegen mit 2. Staatsexamen. Allerdings besteht ja auch hier, wie üblich, die Zweiklassengesellschaft gegenüber dem Nettoverdienst (unter Miteinbezug der PKV, Kinderzulagen etc.) der verbeamteten Kollegen. -
Bei Beamten ist das richtig, da laufen die Stufen einfach weiter. Anders jedoch die Tarifbeschäftigten. Hier schreibt die TdL im TVL eindeutig vor, dass bei jeder Höhergruppierung egal aus welchem Grunde zwei Dinge passieren:
1.) Die Stufenlaufzeit beginn wieder bei Null
2.) Es wird soweit in der Erfahrungsstufe zurückgestuft, dass man lt. Tabelleventweder das Gleiche oder mehr verdient.
Ist das mit dem Reset der Stufenlaufzeit nach der Anhebung auf E13 2026 definitiv der Fall?
Ich habe diesbzgl. eine spezielle Frage:
Ich bin zur Zeit Grundschullehrer mit E11/1 und erhalte auch die Angleichungszulage an E13. Ich habe allerdings nur das erste Staatsexamen GyGe, nicht aber mein Referendariat abgeschlossen. Daher beträgt meine Stufenlaufzeit in der 1. Stufe zwei Jahre, anstelle des sonst üblichen einen Jahres.
Unter Miteinbezug von ein paar Monaten Vorerfahrung würde der entsprechende Termin der Hochstufung auf die zweite Stufe auf den 15.08.2026 fallen, bezahlt würde aber wohl demnach schon der volle Monat, also ab 01.08.2026. Daher nun meine ganz wichtige Frage: Würde ich definitiv zeitgleich in E13 und Stufe 2 eingruppiert werden, da beides ab demselben Datum gezahlt würde? Oder wäre hier ganz genau erst der Stichtag des 15.08.2026 für die 2. Stufe entscheidend und ich würde somit 15 Tage vor der eigentlichen Hochstufung in E13 wieder auf Null gesetzt werden und müsste dann quasi nochmal die zwei Jahre komplett neu in Stufe 1 verbringen? -
Ich habe gerade nachgeschaut, wie ich gesagt habe, der erste volle Kalendermonat, wenn die Beschäftigung nach dem 31.8. begonnen haben.
siehe dazu TVL §20, Absatz 3Danke. Somit wäre die Berechnungsgrundlage bei mir wohl erst der Monat Dezember und ich hätte ein Anrecht auf 2 Monate Sonderzahlung. Korrekt?
Wobei ich immer noch nicht weiß, inwiefern das bei 5. "Auf der Seite des LBVs ist in der FAQ zur Jahressonderzahlung noch folgender Hinweis zu finden: 'Die Jahressonderzahlung wurde auf dem materiellen Niveau des Jahres 2018 eingefroren'" eine Rolle dabei spielt. -
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Moin ihr Lieben,
ich habe mich für den Vorbereitungsdienst in Niedersachsen ab Ende Januar 2025 beworben und einen Platz erhalten. Leider liegt der mir zugewiesene Ort weiter von meinem Wohnort weg. Ich bin auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen; ein Umzug kommt aus persönlichen Gründen nicht in Frage. Meine tägliche Pendelzeit beträgt ca. 2,5 Stunden - je Strecke.
Hinzu kommt noch die Fahrt zwischen Schule und Seminar, da man ja oftmals auch vor dem Seminar in der Schule eingesetzt wird.Wie schätzt ihr diese Situation ein? Sind diese Pendelzeiten noch zumutbar?
Liebe Grüße
Lilly93
Ganz ehrlich: Für die allermeisten(!) absolut nicht realistisch und nicht machbar. Eine komplette Qual, ohne jede Erfolgsgarantie. Die 5h pro Tag, die dadurch verloren gehen, braucht man im Ref in aller Regel dringend. Ein Scheitern der Beziehung ist dadurch zudem recht wahrscheinlich.
Ggf. ein halbes Jahr später eine erneute Bewerbung in Betracht ziehen, mit anderer Ortspräferenz und/oder anderem Schulschwerpunkt (GY/GE, falls machbar; bei GE ist die Wahrscheinlichkeit, eine bessere Ortspräferenz zu erlangen, in aller Regel besser als bei GY). -
Ich bin seit diesem Monat angestellter Vertretungslehrer in NRW nach TV-L E11. Die Dauer der Anstellung geht über das Jahresende, und somit auch über den 1.12., hinaus.
Zuvor war ich von Januar - April Referendar in NRW als Beamter auf Widerruf (andere Schulform).
Mich würde nun interessieren, ob mir nun die Jahressonderzahlung zusteht und falls ja - in welcher Höhe.
1. Ich werde mich am Stichtag des 1.12. im Angestelltenverhältnis nach TV-L E11 befinden.
2. Ich befand mich in den Monaten Juli, August, September nicht im Schuldienst. Wird die Grundlage der Bemessung an meinen eigenen konkreten Entgelteinnahmen währenddessen gemessen? D.h. Entgelt in diesem drei Monaten in Summe = 0 --> Jahresonderzahlung = 0? Oder ist es lediglich die allgemeine durchschnittliche Grundlage der Entgeltstufe E11, die in diesen Monaten zugrunde gelegt wird?
3. Falls es bei 2. auf eine Zahlung > 0 hinausliefe: Gilt dann die Zwölfelungsregelung, so dass als Berechnungsgrundlage nur die aktiven Monate im Schuldienst des Jahres in Betracht gezogen werden?
4. Spielt es bei der Zwölfelungsregelung eine Rolle, ob das Arbeitsverhälsnis beim selben Arbeitgeber (Land NRW) verschiedenartig, zum einen als Beamter, zum anderen als Angestellter, bestand?5. Auf der Seite des LBVs ist in der FAQ zur Jahressonderzahlung noch folgender Hinweis zu finden: "Die Jahressonderzahlung wurde auf dem materiellen Niveau des Jahres 2018 eingefroren"
Weiß jemand, was es damit konkret auf sich hat?
Danke für die Hilfe.
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