Beiträge von moviestar

    ich bin auch bester Nichterfüller, werde von E11 Stufe 6 dann in E13 Stufe ??? höhergruppiert.

    In NRW wird von den Angestellten dann ein Änderungsvertrag unterschrieben. Wenn jemand den dann unterschrieben hat, kann er das in diesem Forum mittteilen wie das mit den Höherstufungen konkret aussieht.

    Die jetzigen Zulagen : Angleichungszulage und Zul. Lehrkräfte E11 betragen bei mir 565 € Brutto. Es ist doch irrsinnig die Zulagen so hoch zu treiben und sie dann bei der Höherstufung nicht mehr zu berücksichtigen. Ich glaube aber , dass wurde schon diskutiert.

    Ich würde mal beim Personalrat anrufen. Die müssten dort mittlerweile eigentlich entsprechende Tabellen haben, die dir genau sagen können, wo du landen wirst.

    Quelle:https://www.gew-nrw.de/fileadmin/user…ung_02-2026.pdf


    Für mich liest sich das so, als wenn es keine Ausnahmen gibt. Aber ich lasse mich gerne anderweitig belehren.

    In diesem Dokument steht bzgl. der Stufenzuordnung:

    "Die Stufenzuordnung im Rahmen Ihrer Höhergruppierung richtet sich nach § 17 Absatz 4 TV-L."


    Bei §17 Absatz 4 des Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) steht:

    "1Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2; bei Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte"

    dazu noch:

    "Protokollerklärung zu § 17 Absatz 4 Satz 1 2. Halbsatz: Für Lehrkräfte im Sinne von Nr. 4 der Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung als "Erfüller" gilt die Höhergruppierung von der Entgeltgruppe 11 in die Entgeltgruppe 13 nicht als "Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe"."


    Meine Frage: Ich bin ja kein Erfüller, sondern lediglich bester Nichterfüller. Heisst das aber nun, dass ich trotzdem, gemäß des ersten Teils von Absatz 4, mindestens jedoch in der Stufe 2 eingruppiert werde? Der erste Teil hört sich für mich ziemlich allgemein an nach einer generellen Beschreibung des Vorgangs der Höhergruppierung, unabhängig von der Höhe des Sprungs über ggf. mehrere Entgeltgruppen. D.h. ob diese Reglung des zweiten Teils von Absatz 4 eigentlich nur zum greifen käme, wenn man ohnehin bereits eher einer höheren Stufe zugeordnet ist, z.b. ab Stufe 3, so dass dadurch ein Rückfall auf Stufe 1 vermieden würde.

    Wenn du dem Braten nicht traust, geh zum Lohnsteuerhilfeverein und lass dich beraten.

    nicht trauen ist zuviel gesagt. Natürlich werden sie von der Steuer schon die richtigen Berechnungen anstellen. Es wird also wohl diesmal weniger sein oder ich habe Glück und die Elster Vorabschätzung ist etwas fehlerhaft und am Ende springt etwas mehr für mich raus.

    Gilt das nachfolgende hier auch bei der Höherstufung auf E/A13 bei uns?

    https://oeffentlicher-dienst.org/tv-l/hoehergruppierung-tv-l

    "Es gilt:

    • Die Stufe 2 ist das absolute Mindestniveau. Unabhängig davon aus welcher Gruppe du kommst.
    • Zuordnung immer nach dem nächsthöheren Tabellenentgelt"

      Ich bin jetzt E11 Stufe 1. Wäre ich dann also automatisch E13 Stufe 2?

      (Allerdings nach Verena NRW, keine dauerhafte Festanstellung; bester Nichterfüller)

    Geschieht automatisch.

    Ich habe meine elektronische Lohnsteuererklärung erhalten und dementsprechend direkt mal die Werte in Elster eingetragen (bzw. abgeglichen, da ja die Gehaltseinträge auch schon automatisch übernommen wurden; angestellt, nicht verbeamtet).

    Allerdings: Trotz zusätzlicher Angabe der Entfernungspauschale und der maximalen Anzahl nutzbarer Tage für die Tagespauschale komme ich nur auf eine ca. vorausberechnete Rückzahlung von 144€ ???? Das soll nun alles sein, was noch von dem fehlenden Betrag der Jahressonderzahlung übrig ist? Ist das ein Witz?

    Richtig. Es werden so viele Steuern abgeführt, als würdest Du das ganze Jahr über ,monatlich eine solche Sonderzahlung bekommen. Deswegen lohnt sich die Steuererklärung in diesem Fall ganz besonders.

    Genau das "ganz besondere Lohnen" ist es bei mir gerade nicht. Habe ich bestimmte Werte falsch eingetragen?
    So wenig (vorausberechnete) Erstattung hatte ich sonst höchstens bei signifikant geringerem Verdienst während des Studiums.

    Auf den ersten Blick suggeriert die Grafik, dass wir weniger verdienen. Das ist aber auf der Basis der dortigen Informationen so nicht herauszulesen. Das Gehalt hat sich "nur" nicht mit der Entwicklung des BIP proportional entwickelt.

    Das hat seit Ende der 80er bei uns leider System und betrifft im Schnitt so ziemlich alle Bruttolohnbezieher.

    Das ist auch der Hauptgrund für die gesamte Misere bzgl. zu geringer Einnahmen/Töpfe bei GKV, Rente etc., die bei uns vorherrscht.

    Ich rede vor allem nicht von Rente, sondern von Gesundheitskosten und Sozialleistungen. Vollkaskoversorgung muss man sich leisten können und wollen - das funktioniert bei konstantem, ordentlichen Wirtschaftswachstum und einem passenden Verhältnis von Einzahlern und Empfängern. Ob sich das angesichts der Kombination von Bevölkerungsprofil und anhaltender Deindustrialsierung so halten lässt, darf bezweifelt werden. Die Notwendigkeit für Beitragssteigerungen kommt ja nicht aus dem Nichts, an der Schraube kann man aber auch nicht unendlich drehen.

    Dass sich die Ausgestaltung des Sozialstaats und gesellschaftlicher Kosten allgemein in Zeiten stärkeren Wirtschaftswachstums einfacher bewerkstelligen lässt stellt ja auch niemand in Frage. Die intendierte Verwendung von Wertungen wie Vollkaskoversorgung ersetzt allerdings weder eine ordetliche Analyse der vorliegenden Problematik, noch stellt sie eine Lösung dar. Sozialleistungen, wie auch die Rente sind, automatische Stabilisatoren einer Volkswirtschaft und verhindern eine noch schwächere Entwicklung des Wirtschaftswachstums. Gerade Sozialleistungsempfänger geben fast den kompletten Teil ihres Einkommens quasi 1:1 wieder in den Wirtschaftskreislauf, da es bei Ihnen kaum so etwas wie eine Sparquote gibt (wovon auch). Sozialleistungen (weiter) zu kürzen schadet also unmittelbar den Einnahmen der Unternehmen. Bei der schon seit Jahren vorliegenden Nachfrageschwäche bei uns in Deutschland wäre dies kontraproduktiv und würde die wirtschaftliche Situation keinesfalls verbessern (wie auch). Daher geht Ihre Argumentation leider nicht auf, dass das Vorhandensein bzw sich leisten können von Sozialleistungen einbahnstraßenähnlich auf der Voraussetzung von einer bereits florierenden Volkswirtschaft fußt.

    Die Gesundheits- und Sozialleistungen müssen deutlich spürbar eingekürzt werden, da geht langfristig gar kein Weg vorbei.

    Da ist rein gar nichts an inhaltlich argumentativer Substanz dafür in Ihrem Beitrage. Es zeigt lediglich, dass diese Art von "arbeitgeberfreundlicher" Dauerbeschallung in den meisten Medien Wirkung zeigt.

    "Ich denke, dass der Vergleich zu den höheren PKV Kosten hinkt. Es war zu erwarten, dass die Kosten für die Gesundheitsvorsorge in den nächsten Jahren / Jahrzehnten stark steigen. Dass wir dauerhaft einen höheren Anteil unseres Einkommens dafür aufwenden müssen, betrifft uns alle. Das ergibt sich alleine aus demografischen Gründen. Entsprechend kann man das aus meiner Sicht nicht als Argument für zu geringe Lohnsteigerungen nehmen."


    Doch, natürlich auch. Der Anteil am Einkommen darf gerne ansteigen, wenn dadurch am Ende kein Nettolohnverlust entsteht. Entsprechend hätte die Steigerung bzw müssen künftige Steigerungen um einiges höher auffallen, um den prozentualen Anstieg zu kompensieren.

    Die demographische Situation als Katastrophe zu betrachten hilft zudem auch nicht, auch wenn sie eine Herausforderung darstellt. Aber daraus abzuleiten, dass wir dadurch zwangsläufig alle ärmer werden müssten, mehr arbeiten etc. übersieht die Tatsache, dass es nicht nur auf das Arbeitsvolumen ankommt, sondern eben auch auf die Produktivität. Redet man hier nur nicht so gerne drüber, da dies mehr Investition von Unternehmen und Staat und höhere Löhne für die Beschäftigten bedeutet, also Mehrausgaben für Staat und Unternehmen. Man spricht stattdessen lieber über Kostensenkung. Leider wird hier wie immer übersehen, dass in einer Volkswirtschaft die Ausgaben des einen immer auch die Einnahmen eines anderen darstellen. Sprich alles was man und Konsumenten vorenthält können wir auch wiederum nicht wieder bei den Unternehmen ausgeben.

    Ich finde das Ergebnis an sich erwartbar, was ich als eine Frechheit empfinde ist, dass die Einigung nicht rückwirkend gelten soll, denn die Quintessenz ist: je länger man verhandelt, desto länger sparen die AG

    Genau das. Ich weiß nicht was das soll, dass das Ergebnis der Verhandlungen nicht schon vor Ablauf des aktuell laufenden Vertrags feststehen muss, bzw. warum man sich von Gewerkschaftsseite überhaupt auf so einen Zirkus einlässt.

    Insgesamt ist das Ergebnis komplett enttäuschend und auch fern ab jeglicher Realität bzw. wirtschaftlicher Schwierigkeiten, die wir seit Jahren in diesem Land haben. Der Nachfrageausfall bzw. die sich daraus ergebende Nachfragelücke, die sich seit den 2000er Jahren aufgebaut hat, welche vor allem die unteren und mittleren Einkommen betrifft, ist statistisch eindeutig nachweisbar. Bei einem angestrebten Inflationsziel von 2% sind eben diese 2% die Basis, also quasi Null, und alles was darunter bleibt ein Reallohnverlust. Vor diesem Gesichtspunkt sind insbesondere die 1% für 2028 ein absoluter Witz, so dass ich am liebsten mit Beginn 2028 kündigen würde.

    Ok, das ergibt Sinn. D.h. ein Teil der Sonderzahlung erhält man somit quasi erst mit der nächsten Steuerrückerstattung.

    Ich mache meine Steuererklärung mit Elster NRW online. Muss ich hier an irgendeiner Stelle etwas besonderes eintragen, um den zuviel abgezogenen Teil der Sonderzahlung zurückzuerhalten? Oder geschieht das ganz automatisch?

    Ich habe diesbzgl. dies hier gefunden:

    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/…ifbeschaeftigte

    "Die Jahressonderzahlung gehört steuerlich zu den "sonstigen Bezügen". Der Arbeitgeber hat die Steuer für den "sonstigen Bezug" nach dem voraussichtlichen Jahresarbeitslohn zu ermitteln. Hierbei ist die Jahreslohnsteuertabelle anzuwenden.
    Die so ermittelten Steuern liegen über dem Betrag, der sich bei Anwendung der Monatssteuertabelle ergeben würde."

    Dann ändert sich auch nicht so viel. Du zahlst den gleichen Steuersatz unterm Strich.

    Nein, soweit ich weiß noch nichtmal das. Korrigiert mich bitte wenn ich etwas falsches sage, aber ich meine gelesen zu haben, dass es steuerlich eine Art Jahres- und Monatstabelle gibt. Auf die Jahressonderzahlung muss wohl die Jahrestabelle angewendet werden, wodurch höhere Abzüge zustande kommen als bei der monatlichen Gehaltszahlung.

    Verhandlung deswegen, da im Falle, wenn auf Einsparungen gedrängt wird, es einfacher ist bei mehr verschiedenen Posten bei einigen Zugeständnisse einzuvordern als wenn es nur um einen einzigen Posten mit einem insgesamt höheren Grundgehalt ginge. Der lässt sich insgesamt leichter verteidigen (insbesondere in Zeiten erhöhter Inflation).

    3413€ Brutto Jahressonderzahlung. Netto blieben 1667€ an Mehrzahlung, verglichen mit meinem regulären Gehalt. Das sind 48% vom Brutto.

    Vom regulären Gehalt bleiben 60% vom Brutto. Nächstes Jahr wird es mit Höherstufung auf E13 insgesamt noch weniger Netto (absolut)

    Ein Witz! Wer verhandelt sowas??? Ich bin dafür, dass die Sonderzahlung komplett abzuschaffen und stattdessen, die monatlichen Bezüge entsprechend zu erhöhen. Je mehr verschiedene Posten es gibt, desto mehr kann (und wird wie man sieht) auch generell wieder wegverhandelt werden. Es dürfte für die Arbeitgeberseite wesentlich schwieriger sein, das normale Grundgehalt im gleichen Maße herunterzuhandeln wie bestimmte Sonderposten.

    Dort bin ich regelmäßig, kann es aber dennoch in keiner mir ausreichenden Klarheit vorfinden.

    Bezieht sich die Zahlung nur auf das reine E11 Gehalt, oder auf das + die Angleichungszulage von 460€?

    Müssen darauf auch wie beim normalen Gehalt Steuer- und/oder Sozialabgaben gezahlt werden?

    Was war mit dem Einfrieren der Berechnungsbasis vergangener Jahre, das auch schomal irgendwo zu lesen war?

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