Beiträge von Andreas231

    Irgendwie funktioniert das System immer noch. Es ist eigentlich unglaublich. Ich kann den Unmut der Lehrkräfte an den Realschulen gut nachvollziehen – und auch, dass Lehrkräfte der Gymnasien lieber am dreigliedrigen Schulsystem festhalten. 😉

    Ich arbeite an einer Hauptschule in NRW, und wir differenzieren bis zum Abwinken. Viele Inklusionsschülerinnen, Seiteneinsteigerinnen, ein paar übrig gebliebene Hauptschülerinnen – und ab Stufe 7 dann die Schülerinnen von den Realschulen, die natürlich nur den MSA machen wollen. Und natürlich mit Quali. 🙈😂

    Ich glaube, ich bin vom Thema abgewichen. Sorry.

    Du kannst deine Wiedereingliederung immer ändern, anpassen oder aussetzen. Zu den Konsequenzen: Bei Beamten müsstest du eigentlich (in NRW) nach 6 Monaten zum Amtsarzt. Meiner Erfahrung nach klappt das nie, da die irgendwie immer überlastet sind. Dort könnte drohen, du wirst im schlimmsten Falle (ok, einige sind wohl froh) ausgemustert und bekommst deine Mindestpension. Bei Angestellten hast du 78 Wochen Zeit bevor du ausgesteuert werden kannst. Ich würde mich aber nicht unter Druck setzen lassen. In NRW kann die Schule mit einer Vertretungslehrperson planen. Die Stunden hat man auf jeden Fall.

    Soll doch die Schulkonferenz beschließen, dass die Schüler 1 oder 2 Bier während der Fahrt trinken dürfen. Ist doch rechtlich überhaupt kein Problem das festzulegen. Ich würde wetten, dass so ein Beschluss sofort durch käme. Das schöne mit dem Beschluss ist dann, dass man dem Lehrer später schwerer bzw. gar nicht mehr an den Karren fahren kann. Jetzt einfach nur die Augen zuzudrücken ist aus Sicht des Lehrers eigentlich dumm. Das einzige was man als Lehrer dann macht, ist die Verantwortung unnötigerweise auf sich zu nehmen.

    Ich glaube man kann nicht alles hundertprozentig festlegen oder sich absichern und das ist auch gut so. Ab dem dritten Bier trägst du dann die Verantwortung?

    Deswegen sollten es Lehrpersonen machen. Bei uns benutzen das mittlerweile die meisten Lehrpersonen. Man muss sich halt ein bisschen damit auskennen und ChatGPT richtig füttern, dann entstehen auch richtig gute Ergebnisse.

    Puh, zunächst kommt das einmal im Halbjahr vor. Es ist fast nicht möglich, über die 10 Stunden zu kommen. In NRW ist es nicht erlaubt, dass dadurch Unterricht ausfällt. Wir umgehen das, indem wir einen ganztägigen Schüler- und Elternsprechtag pro Jahr anbieten und nur einen am Nachmittag.
    Es werden nicht alle Lehrpersonen täglich 4,5 Zeitstunden unterrichten. Es kommt also nur im ungünstigsten Fall vor. Wie soll das denn anders geregelt werden? An zwei Tagen hintereinander Elternsprechtag?

    Nochmal man kann für A13 für alle sein (bin ich schon aus familiären Gründen) und trotzdem die historischen Prozesse beschreiben, die zu dem Unterschied geführt haben.

    Es liegt meiner Meinung nach kein Verstoß gegen das Abstandsgebot vor, weil s.o.

    Zu sagen, es liegt kein Verstoß gegen das Abstandsgebot vor, heißt ja nicht das ich gegen eine Angleichung des Stellenkegels bin. Da drückt der Schuh. Es müssen an allen Schulformen ähnlich oder gleich viel Beförderungsstellen geschaffen werden.

    Das hat aber nix mit dem Abstandsgebot zu tun

    Was meinst du damit?

    Es liegt kein Verstoß gegen das Abstandsgebot vor. Würde ich vermuten. Kann ich ja nicht bestimmen. Die Landesregierung kann Beförderungsstellen auch wieder abschaffen.

    Die Besoldungsstruktur würde auch so vielleicht vor Gericht durchgehen. A13 müssen alle Lehrpersonen bekommen. Das ist die Mindestalimentation. Zumindest für die Lehrpersonen der letzten 15 Jahre. Klar, vor 2009 war der Studiengang bei den Schulformen unterschiedlich. Die Bestandslehrpesonen müssten nicht auf A13 hochgestuft werden.

    Ja mit Sicherheit. Es müsste sich aber allgemein an den Strukturen der Beförderungsstellen innerhalb der Schulformen etwas ändern. Ich arbeite an einer Hauptschule in NRW und gegenüber von uns liegt ein Gymnasium mit ungefähr der gleichen Anzahl an Schüler*innen.

    Das ist die übliche Hinhaltetaktik in Sachen Besoldung. Ein Gesetz das beschossen ist, kann man es beklagen.

    Es wird ein Z geben, das irgendwo zwischen Studienrat und Rektoren Zulage liegt - 170€ ist mein Tipp.

    Ob dadurch ein Abstandsgebot Verstoß vorliegt, glaube ich nicht. Das Abstandsgebot bezieht sich auf den Abstand zweier Besoldungsgruppe zueinander und nicht auf die übertragenen Aufgaben.

    Nicht, dass ich falsch verstanden werde. Ich möchte uns nicht gegeneinander ausspielen. Aber, es wundert doch niemanden, dass sich bei uns seit sieben Jahren keine reguläre Lehrperson beworben hat und keine Schulleitung an der Schule geblieben ist, sondern immer an andere Schulformen wechselte.

    Auf einem Gymnasium werden 65% der Stellen mindestens mit A14 besetzt und davon 21% mindestens mit A15. Wir können 10% A13-Stellen anbieten, die auch bald nichtig sind.😂🙈

    In NRW ist das wohl nicht möglich. Bei uns hat im Dezember eine verbeamtete Lehrperson gekündigt. Ich bekam die Unterlagen von der Bezirksregierung, die ich vorbereiten musste.

    Man bekommt nach der Kündigung noch zwei Wochen Bedenkzeit. Wenn man die Kündigung nicht zurückzieht, dann ist man erst einmal raus. Du musst parallel eine Erklärung unterschreiben, dass du damit rechnen musst, nicht mehr als Lehrperson in NRW arbeiten zu dürfen.

    Ich habe vor dem Referendariat eine einjährige Therapie ganz offiziell mit der gesetzlichen Krankenkasse gemacht. In NRW wird man dadurch nicht automatisch ausgeschlossen. Ich musste nur bei der amtsärztlichen Untersuchung einen bekannten Test mit 500 Fragen bestehen. Den Namen des Tests weiß ich leider nicht mehr. Wie das in Hessen ist, kann ich dir natürlich nicht sagen.

    Ich kann jetzt nur für NRW sprechen. Aber in den anderen Bundesländern wird es wohl ähnlich sein. Mich beruhigt immer, dass die Eltern eher wenig Rechte haben. Aber ganz wichtig.😊 Es gibt eigentlich nur ein Informationsrecht und Beratungsrecht. Damit kann man den Eltern wirkungsvoll richtig auf den … gehen.😉 Das ist natürlich auch mit ein bisschen Arbeit verbunden. Ich habe die Eltern bei Verspätungen ihrer Kinder (natürlich nur die, die oft zu spät kommen) immer direkt aus dem Unterricht informiert. Mit dem Hinweis, Sie tragen jetzt Sorge, dass das in Zukunft nicht mehr vorkommt. 25 SuS wurden beim Lernen wieder unterbrochen und vielleicht an einem besseren Abschluss gehindert. Die Zusammenarbeit ist keine Einbahnstraße. Ich komme pädagogisch nicht weiter und informiere Sie, damit Sie auf Ihr Kind einwirken können. Meist sind die Eltern sogar dankbar dafür (weil Ihnen teilweise nicht die Anzahl der Verspätungen bewusst sind) oder so genervt, und die Kinder kommen nicht mehr zu spät. Aus dem Kollegium wirst du immer Personen haben, mit denen du nicht zurechtkommst. Das ist leider so. Damit musst du lernen umzugehen.

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