Beiträge von Dominik

    Fazit1: Die zusätzlichen Bereitschaften an sich werde ich also nicht weiter in Frage stellen, aber den Lehrerrat bitten, die SL zur Transparenz der Verteilungskriterien aufzufordern.

    Ggf. ergibt sich daraus dann ja die Möglichkeit, auch nochmal die Belastungsverteilung zum Schuljahresende (insbesondere Abitur+ZP10) ganzheitlich in den Blick zu nehmen.

    Fazit2: Schade, dass die ADO hier so einen harten Kurs fährt.

    Die SL mag diesbezüglich im Recht sein, aber ohne etwas mehr Augenmaß und Kreativität bei der Umsetzung von §13 Abs.4 reihe ich mich dann eben auch in den breiten Teil des Kollegiums ein, der sich nicht mehr freiwillig für Oberstufen-Hauptfachkurse meldet, obwohl ich eigentlich schon mehr Interesse an anspruchsvollem Unterricht als an reihenweisen Teilkonferenzen für verhaltensauffällige Mittelstufler hätte. 🤷🏻‍♂️

    Falls eine Schulleitung tatsächlich "ohne Limit" oder auch nur "über die Belastungsgrenze hinaus" durchziehen möchte, unterstützt der Philologenverband übrigens gerne den Klageweg, §33 GG schlägt Landesgesetzgebung relativ verlässlich. Es akzeptieren nur leider viele Kollegen einfach sehr viel Unfug ohne sich zu wehren. :)

    Meine Frage nach "unbegrenzter" Auslegbarkeit von §13 war bezogen auf den konkreten Anlass meiner Nachfrage zugeben überspitzt.

    Mir geht es um einen Fall, in welchem die SL nun augenscheinlich willkürlich Abi-Bereitschaften verteilt hat: KuK bekommen nach Ostern zwischen 0 und 100% der entfallenden Q2-Unterrichtsstunden aufgefüllt, ohne dass sich ein Zusammenhang zur Prüfungsbelastung erkennen ließe.

    Ja, man kann ja einfach mal freundlich bei der SL nachfragen, aber bevor ich in das Wespennest steche und womöglich noch als Anzettler einer Neid-Debatte dastehe, möchte ich eben bestmöglich informiert sein.

    Und ehrlich gesagt finde ich es auch bedauerlich, dass man überhaupt nachfragen muss, weil die SL nicht proaktiv Transparenz hinsichtlich ihrer Verteilungskriterien herstellt.

    Die Antwort befindet sich in dem von mir zitierten Auszug aus der ADO. Das kann doch nicht so schwer herauszulesen und zu verstehen sein, oder?

    "Sie wirken mit bei der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Prüfungen" gemäß § 10 ADO, also ohne Limit, gleichwohl soll eine Schulleitung einen verantwortungsvollen Personaleinsatz vornehmen, somit also de facto durchaus mit Limit.

    Nun ja, ganz so einfach erscheint mir die Sachlage nicht:

    "sollen die nicht erteilten Unterrichtsstunden insbesondere für Vertretungszwecke verwendet werden" ist ja nicht "werden für Vertretungszwecke verwendet" und klärt somit weder den Umfang der Umwandlung in Vertretungsbereitschaften, noch weitere anzurechnende Zwecke.

    Und §10 ist eine allgemeine Aussage, die in keinster Weise klärt, wer im Kollegium nach welchen Verteilungsmaßstäben für welche Aufgaben in welchem Umfang herangezogen wird.

    Also mache ich es konkreter: Lässt sich deiner Auffassung nach aus der ADO ableiten, dass seitens der SL im Sinne eines "verantwortungsvollen Personaleinsatzes" prinzipiell eine Verhältnismäßigkeit zwischen zusätzlichen Vertretungsbereitschaften wegen frühzeitigem Unterrichtsende Q2 (bei Einsatz also unvergütet) und Zweitkorrekturen sowie weiteren Abi-Prüfungseinsätzen hergestellt werden sollte, oder sind diese Tätigkeiten tatsächlich vollkommen isoliert voneinander zu betrachten?

    Hierzu eine Frage, ich hoffe, ich habe eine mögliche Antwort bei der Durchsicht des Themenverlaufs nicht überlesen:

    Wie ist die Beteiligung an Fremdprüfungen, also schriftliche Zweitkorrektur und FPA-Einsätze als Vorsitzende*r und Protokollführer*in, zu werten: §10 'Weitere Aufgaben' (also unbegrenzt?!), oder §13 anzurechnen auf "nicht erteilte Unterrichtsstunden" und somit NICHT zusätzlich "für Vertretungszwecke [zu] verwende[n]"?

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