Abitur-Jahrgang - Entfall = Bereitschaft?

  • Der Landesrechnungshof NRW hat vor kurzem die Schulen unter die Lupe genommen, v.a. die Berufskollegs. Da gibt es ja deutlich mehr Abschlussprüfungen als am Gym und oder Gesamtschule. Resultat: Es fällt viel Unterricht aus und es werden viele Überstunden bezahlt. Dabei fiel natürlich auf, dass zum Ende des Schuljahres viele Stunden wegfallen, aber dennoch Mehrarbeit geleistet wird. Und der logische Schluss war dann natürlich, dass die Stunden, die wegfallen, nicht "frei" gemacht werden dürfen. So hat unsere SL ein Konzept entworfen, das vorsieht, dass sie bestimmt, wer wo wie eingesetzt wird, man also z.B. in Bildungsgängen, in denen man normalerweise nicht unterrichtet, eine kurze Reihe macht etc. Das Kollegium hat dagegen protestiert, weil das abstimmungspflichtig gewesen wäre. Nun ist es so, dass wir in den Stunden, die uns ausfallen, im LZ sitzen und für Vertretung bereit stehen. Der Einsatz in Klausuraufsichten, mündlichen Prüfungen etc. dient natürlich auch (schon immer) als Kompensation für die Ausfallstunden.

    Ich kann nicht für andere Bildungsgänge sprechen, aber ich bin in der Erzieherausbildung eingesetzt, dort wird der Bachelor professional gemacht und das bedeutet: Anfang des SJ einen 20-seitigen Prüfungsvorschlag samt einem weiteren für Durchgefallene und Nachschreiber entwerfen, der zur Bezreg geht und im besten Fall ohne Änderungen genehmigt wird.

    Dann habe ich im Schnitt 35 Examensklausuren samt mündlichen Prüfungen für Externe und durchgefallene SuS. Das muss alles korrigiert/ vorbereitet werden, und da muss ich ganz ehrlich sagen, dass mich das ziemlich ankotzt, mit dieser Belastung auch noch alle meine Ausfallstunden kompensieren zu müssen. Ich fahre 45 Minuten zur Schule und sitze da entweder im LZ oder in einer Klasse, während meine Klausuren darauf warten, korrigiert zu werden. Und das sink keine Klausuren, die man mal eben mit in die Schule nimmt und irgendwo korrigiert, da braucht man massig Konzentration und einen wirklich ruhigen Ort für, zudem schließe ich persönlich die Dinger immer in unseren Safe ein, wenn ich sie nicht gerade korrigiere.

    Ich glaube, dass das Konzept überarbeitungswürdig ist. Es muss z.B. ein Unterschied gemacht werden zwischen KuK, die korrigieren und solchen, die es nicht tun (bzw. auch keine Prüfungen im 4. Abifach haben). Das widerspricht aber dem "Grundsatz": Augen auf bei der Berufs- und Fächerwahl. Jo, wenn die Burnoutquote bei LehrerInnen weiter hoch bleiben soll, ist das natürlich eine prima Methode :( Wie gesagt, ich spreche für mich und viele meiner KollegInnen.

  • Ich bin ganz froh über unsere Regelungen. Wir haben meist ein oder zwei Wochen wo die Stunden tatsächlich wegfallen, im Prinzip ist das die Zeit zwischen dem letzten Schultag der Fachabiturienten und dem Start eines neuen Blocks bei den dualen Klassen. Dann werden wir entsprechend neu eingeplant, die KuK mit Prüfungsfächern bekommen aber so 1-3 Entlastungsstunden bis zum Schuljahresende für die Korrektur der Prüfungen und die evtl. mündlichen Prüfungen. Für die Erstellung der FHR-Prüfungen gibt es keine extra Entlastung, ist für mich ok, weil wir ja auch meist die ein zwei Wochen haben wo die Stunden einfach so wegfallen. In dieser Zeit kann man natürlich für Vertretung herangezogen werden, aber meistens ist das auch nicht so massiv.

    Ich nutze die freien Stunden gerade für die Korrektur der IHK-Abschlussprüfungen und Dokumentationen.

  • Hierzu eine Frage, ich hoffe, ich habe eine mögliche Antwort bei der Durchsicht des Themenverlaufs nicht überlesen:

    Wie ist die Beteiligung an Fremdprüfungen, also schriftliche Zweitkorrektur und FPA-Einsätze als Vorsitzende*r und Protokollführer*in, zu werten: §10 'Weitere Aufgaben' (also unbegrenzt?!), oder §13 anzurechnen auf "nicht erteilte Unterrichtsstunden" und somit NICHT zusätzlich "für Vertretungszwecke [zu] verwende[n]"?

  • Dann habe ich im Schnitt 35 Examensklausuren samt mündlichen Prüfungen für Externe und durchgefallene SuS. Das muss alles korrigiert/ vorbereitet werden, und da muss ich ganz ehrlich sagen, dass mich das ziemlich ankotzt, mit dieser Belastung auch noch alle meine Ausfallstunden kompensieren zu müssen.

    Gut, man muss natürlich auch sagen, dass es dafür (aktuell) noch eine Besoldungsstufe mehr als an den Primar- und S1-Schulen gibt plus noch Amtszuschlag.

    • Offizieller Beitrag

    Hierzu eine Frage, ich hoffe, ich habe eine mögliche Antwort bei der Durchsicht des Themenverlaufs nicht überlesen:

    Wie ist die Beteiligung an Fremdprüfungen, also schriftliche Zweitkorrektur und FPA-Einsätze als Vorsitzende*r und Protokollführer*in, zu werten: §10 'Weitere Aufgaben' (also unbegrenzt?!), oder §13 anzurechnen auf "nicht erteilte Unterrichtsstunden" und somit NICHT zusätzlich "für Vertretungszwecke [zu] verwende[n]"?

    Die Antwort befindet sich in dem von mir zitierten Auszug aus der ADO. Das kann doch nicht so schwer herauszulesen und zu verstehen sein, oder?

    "Sie wirken mit bei der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Prüfungen" gemäß § 10 ADO, also ohne Limit, gleichwohl soll eine Schulleitung einen verantwortungsvollen Personaleinsatz vornehmen, somit also de facto durchaus mit Limit.

  • Da wahrscheinlich relevant: ich bin in NRW. Und mache momentan eh 4 zusätzliche Stunden, da eine Kollegin krank ist - die eigentlich gegengerechnet werden sollten, aber Stand jetzt sind es jede Woche nur Zusatzstunden.

    Ja, in Baden-Württemberg sieht es ganz anders aus.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Falls eine Schulleitung tatsächlich "ohne Limit" oder auch nur "über die Belastungsgrenze hinaus" durchziehen möchte, unterstützt der Philologenverband übrigens gerne den Klageweg, §33 GG schlägt Landesgesetzgebung relativ verlässlich. Es akzeptieren nur leider viele Kollegen einfach sehr viel Unfug ohne sich zu wehren. :)

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Die Antwort befindet sich in dem von mir zitierten Auszug aus der ADO. Das kann doch nicht so schwer herauszulesen und zu verstehen sein, oder?

    "Sie wirken mit bei der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Prüfungen" gemäß § 10 ADO, also ohne Limit, gleichwohl soll eine Schulleitung einen verantwortungsvollen Personaleinsatz vornehmen, somit also de facto durchaus mit Limit.

    Nun ja, ganz so einfach erscheint mir die Sachlage nicht:

    "sollen die nicht erteilten Unterrichtsstunden insbesondere für Vertretungszwecke verwendet werden" ist ja nicht "werden für Vertretungszwecke verwendet" und klärt somit weder den Umfang der Umwandlung in Vertretungsbereitschaften, noch weitere anzurechnende Zwecke.

    Und §10 ist eine allgemeine Aussage, die in keinster Weise klärt, wer im Kollegium nach welchen Verteilungsmaßstäben für welche Aufgaben in welchem Umfang herangezogen wird.

    Also mache ich es konkreter: Lässt sich deiner Auffassung nach aus der ADO ableiten, dass seitens der SL im Sinne eines "verantwortungsvollen Personaleinsatzes" prinzipiell eine Verhältnismäßigkeit zwischen zusätzlichen Vertretungsbereitschaften wegen frühzeitigem Unterrichtsende Q2 (bei Einsatz also unvergütet) und Zweitkorrekturen sowie weiteren Abi-Prüfungseinsätzen hergestellt werden sollte, oder sind diese Tätigkeiten tatsächlich vollkommen isoliert voneinander zu betrachten?

  • Falls eine Schulleitung tatsächlich "ohne Limit" oder auch nur "über die Belastungsgrenze hinaus" durchziehen möchte, unterstützt der Philologenverband übrigens gerne den Klageweg, §33 GG schlägt Landesgesetzgebung relativ verlässlich. Es akzeptieren nur leider viele Kollegen einfach sehr viel Unfug ohne sich zu wehren. :)

    Meine Frage nach "unbegrenzter" Auslegbarkeit von §13 war bezogen auf den konkreten Anlass meiner Nachfrage zugeben überspitzt.

    Mir geht es um einen Fall, in welchem die SL nun augenscheinlich willkürlich Abi-Bereitschaften verteilt hat: KuK bekommen nach Ostern zwischen 0 und 100% der entfallenden Q2-Unterrichtsstunden aufgefüllt, ohne dass sich ein Zusammenhang zur Prüfungsbelastung erkennen ließe.

    Ja, man kann ja einfach mal freundlich bei der SL nachfragen, aber bevor ich in das Wespennest steche und womöglich noch als Anzettler einer Neid-Debatte dastehe, möchte ich eben bestmöglich informiert sein.

    Und ehrlich gesagt finde ich es auch bedauerlich, dass man überhaupt nachfragen muss, weil die SL nicht proaktiv Transparenz hinsichtlich ihrer Verteilungskriterien herstellt.

  • Bei uns an der Schule gibt es einen Lehrerkonferenzbeschluss zu genau diesem Thema.

    Zitat

    Mit Beginn der Abiturprüfungen verringert sich regelmäßig der der zu erteilende Unterricht durch den Ausfall der Stunden in der Q2, obwohl die betroffenen Kolleginnen und Kollegen weiterhin durch Klausurkorrekturen oder mündliche Prüfungen belastet sind.

    Aus diesem Grund sollen die wegfallenden Stunden hierbei insbesondere für Vertretungszwecke genutzt werden (vgl. §13 Absatz 4 ADO NRW). Wenn außergewöhnliche schulische Belange dies erfordern, kann es notwendig sein, dass Ausfallstunden durch den Weggang der Q2 durch regulären Unterricht in anderen Jahrgangsstufen ersetzt werden. Dabei beachtet die Schulleitung die Belastung durch Korrekturen und mündliche Prüfungen und sorgt für eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Belastung innerhalb des Kollegiums. Sollen die Hälfte oder mehr der wegfallenden Stunden durch regulären Unterricht ersetzt werden, wird der entsprechende Kollege, bzw. die Kollegin sowie der Lehrerrat zuvor über die Gründe informiert und angehört, um zu prüfen, ob eine anderweitige Verteilung möglich ist oder weitere Maßnahmen zur Abfederung dieser besonderen Belastung getroffen werden müssen (z.B. Korrekturtage, Aussetzen der Vertretungsbereitschaft, etc.).

    Zusätzliche Vertretungsbereitschaften sind bei uns eigentlich gar nicht enthalten, es geht da um zusätzliche, vorab bekannte Vertretungen z.B. wenn ein Kollege länger ausfällt und man da schon eine Woche vorher eingeblockt wird.

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  • Nun ja, ganz so einfach erscheint mir die Sachlage nicht:

    "sollen die nicht erteilten Unterrichtsstunden insbesondere für Vertretungszwecke verwendet werden" ist ja nicht "werden für Vertretungszwecke verwendet" und klärt somit weder den Umfang der Umwandlung in Vertretungsbereitschaften, noch weitere anzurechnende Zwecke.

    Ein soll entspricht in der Regel einem muss.

  • Valerianus : Danke, dieser Ansatz gefällt mir sehr gut. 👍🏻

    Aber wenn die SL das so nicht mittragen sollte, kann die LK nichts machen, denn Unterrichtsversorgung und -verteilung liegen letztendlich in ersterer alleinigen Entscheidungsverantwortung (im Rahmen der ADO), oder?

  • (aktuell) noch eine Besoldungsstufe mehr als an den Primar- und S1-Schulen gibt

    Als Oberstudienrat sind es 2 Gehaltsstufen von A12 zu A14

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Als Oberstudienrat sind es 2 Gehaltsstufen von A12 zu A14

    Das ist mal wieder ziemlich schräg?!?

    bleibt als Spielraum aber noch das "insbesondere" in Abgrenzung zu "vollumfänglich" bzw. gar keiner quantitativen Relativierung 🤷🏻‍♂️

    Hier kommt mal wieder zum Tragen, das wir keine Juristen sondern Lehrer sind.

    Eine laienhafte Wortklauberei bei Rechtstexten hilft nicht.

    https://www.juraforum.de/forum/t/bedeut…esetzen.747194/

    Wenn also eine SL jede Entfallstunde in der Q2 mit Vertretung versieht und sich nicht die Mühe macht anderes zu finden, handelt sie rechtskonform.

  • Das ist mal wieder ziemlich schräg?!?

    Was ist an einem Fakt "schräg"?

    A12---->A14 sind 2 Gehaltsstufen. Oder hast du da "alternative Fakten"?

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
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    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage nach "unbegrenzter" Auslegbarkeit von §13 war bezogen auf den konkreten Anlass meiner Nachfrage zugeben überspitzt.

    Mir geht es um einen Fall, in welchem die SL nun augenscheinlich willkürlich Abi-Bereitschaften verteilt hat: KuK bekommen nach Ostern zwischen 0 und 100% der entfallenden Q2-Unterrichtsstunden aufgefüllt, ohne dass sich ein Zusammenhang zur Prüfungsbelastung erkennen ließe.

    Ja, man kann ja einfach mal freundlich bei der SL nachfragen, aber bevor ich in das Wespennest steche und womöglich noch als Anzettler einer Neid-Debatte dastehe, möchte ich eben bestmöglich informiert sein.

    Und ehrlich gesagt finde ich es auch bedauerlich, dass man überhaupt nachfragen muss, weil die SL nicht proaktiv Transparenz hinsichtlich ihrer Verteilungskriterien herstellt.

    Es wäre für eine konkrete Beantwortung Deiner Frage hilfreich gewesen, genau dieses Szenario von Anfang an geschildert bekommen zu haben.

    Von außen betrachtet mutet das erst einmal merkwürdig an, aber es muss auch kein Zusammenhang zwischen Auffüllen und Prüfungsbelastung erkennbar sein, weil das ja auch von den Fächern und den Stundenvolumina, sowie wie von einigen weiteren Faktoren abhängt. Um die Abiturbelastung abzufedern, gibt es bei Bedarf Korrekturtage. Ansonsten ist die Abiturbelastung in der ADO nur in der Form eingepreist, als dass sie zu den Dienstpflichten gehört.

  • Fazit1: Die zusätzlichen Bereitschaften an sich werde ich also nicht weiter in Frage stellen, aber den Lehrerrat bitten, die SL zur Transparenz der Verteilungskriterien aufzufordern.

    Ggf. ergibt sich daraus dann ja die Möglichkeit, auch nochmal die Belastungsverteilung zum Schuljahresende (insbesondere Abitur+ZP10) ganzheitlich in den Blick zu nehmen.

    Fazit2: Schade, dass die ADO hier so einen harten Kurs fährt.

    Die SL mag diesbezüglich im Recht sein, aber ohne etwas mehr Augenmaß und Kreativität bei der Umsetzung von §13 Abs.4 reihe ich mich dann eben auch in den breiten Teil des Kollegiums ein, der sich nicht mehr freiwillig für Oberstufen-Hauptfachkurse meldet, obwohl ich eigentlich schon mehr Interesse an anspruchsvollem Unterricht als an reihenweisen Teilkonferenzen für verhaltensauffällige Mittelstufler hätte. 🤷🏻‍♂️

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