Da soll noch mal einmal sagen, dass qualifizierte Sonderpädagogen zur Umsetzung der Inklusion im Regelschulsystem fehlen, wenn man sie dann für Aufsichten einsetzt, die auch von pädagogischen Mitarbeitern gemacht werden können.
Würde dir da gerne widersprechen.
a) Der Einsatz von Lehrkräften in der OGS ist nicht automatisch immer nur "Aufsicht ", sondern kann Uch sonderpädagogische Förderung sein. Da ist der Einsatz eines Sonderpädagogen sinnvoll.
b) Grundschulen in NRW müssen pro 25 OGS-Kinder 3 Lehrerstunden in die OGS geben.
Diese Lehrerstunden müssen Sie aber auch haben.
Gehen wir mal von einer dreizügigen Grundschule aus.
Die brauchen alleine 280 Stunden, um die Pflichtstundentafel abzudecken.
Wenn Sie da mit Lehrerstunden für die Stundentafeö gerade eben so hinkommen, kommen Sie vielleicht nicht umhin, Sonderpädagogen-Stunden in die OGS zu packen.
(Alternativ kann man auch den Sonderpädagogen alleine in dem Fachunterricht setzen. Aber das käme im Endeffekt aufs gleiche hinaus.
Wobei -siehe a) - der Einsatz in der OGS möglicherweise unter dem Förderaspekt effizienter sein kann. )
Es ist ein wenig wie beim Kanasta: man würde unter normalen Umständen niemals einen Joker auf den Stapel werfen. Aber es gibt Situationen, wo eine solche Verschwendung des Jokers sinnvoll sein kann.)
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Wobei es reichlich viele Stunden sind. 100 Kinder heißt: 12 Lehrer-Stunden.
Du alleine deckst ja schon 8-10 Stunden (je nachdem, wie es berechnet wird) ab.
Da könnte man ansetzen und generell fragen, warum die OGS so viele Stunden bekommt.