Moment, Zauberwald:
Lamy ist Konrektorin - daran liegt es.
Als konfessionslose Lehrkraft kann man an einer staatlich-konfessionellen Schule schon arbeiten. (Siehe oben, in meinem Beitrag.)
Moment, Zauberwald:
Lamy ist Konrektorin - daran liegt es.
Als konfessionslose Lehrkraft kann man an einer staatlich-konfessionellen Schule schon arbeiten. (Siehe oben, in meinem Beitrag.)
Nur aus Interesse - fandest du das schwierig?
Meines Wissens gab es vor einigen Jahren mal einen Vater, der hat in Münster vor dem Verwaltungsgericht geklagt, weil sein Kind (die Familie waren Moslems) nicht auf der gewünschten Schule (staatl. kath. Grundschule) angenommen wurde.
Der Vater wollte (nachvollziehbarer Weise) nicht unterschreiben, dass sein Kind im kath. Religionsunterricht teilnimmt. Daher hatte der Schulleiter ihn abgelehnt.
Wie es vor Gericht entschieden wurde, weiß ich aber nicht mehr. ich denke aber, dass die Ablehnung bestätigt wurde.
Aber da sich staatlich katholische Grundschulen kaum von Gemeinschaftsgrundschulen unterscheiden (müssen), sollte es für Kinder anderer Konfessionen kein Problem sein - sieht man von der Teilnahme am Religionsunterricht ab. Finde es aber gut, wie es bei RosaLaune gelaufen ist.
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Eigentlich hat es mehr Auswirkungen auf das Personal.
Schulleiter MUSS katholisch sein, Konrektor auch. (Gibt nur wenige Ausnahmen bei Konrektoren.)
Kollegen müssen nicht katholisch sein, aber katholische Bewerber müssen aufgrund des Profils vorrangig eingeladen werden.
Sprich: wenn ich einen konfessionslosen Bewerber mit Note 2,3 habe, muss ich auf jeden Fall alle katholischen Bewerber bis zu dieser Note auch einladen. Zum Vorstellungsgespräch.
Bin mal gespannt, wann da mal jemand vor dem EU-Gerichtshof klagt.
Sorry fürs off-topic.
Es wundert mich, dass das in NRW so geregelt ist.
Mich auch. ![]()
Ich kann es mir vorstellen.
Für die Konferenztage sorge ich. Da haben alle Kolleginnen Unterricht, damit niemand geschissen ist. Das ist Eehrensache für mich.
(Das "Problem" löse ich übrigens auch dadurch, dass Team-Kollegen vor der Konferenz parallel auf eigenen Wunsch eine Stunde gemeinsam frei haben, um sich abzusprechen. Und ich habe keinen Unterricht an dem Tag. Macht aber nichts.
Anders wäre es kaum möglich.)
Bzgl. der freien Tage: die Teilzeitkolleginnen, die eine eigene Klasse haben, haben auf eigenen Wunsch auch mehr als 3 Tage Unterricht. Wenn sie das nicht wollten ... bräuchte ich halt etwas länger für einen guten Stundenplan.
Wie gesagt, wir (okay, an unserer Schule - daher mal diese Umfrage) kommen auf 12 Lehrpersonen, davon 3 mit Vollzeit, 3 mit > 20 Stunden, 6 mit Teilzeit oder sonstigen Ermäßigungen und 6 Teilzeitkräfte. Die Teilzeitkräfte sind aber auch (aufgrund ihrer Stundenzahl) nicht jeden Tag da, so dass wir nur an einem Tag (dem Konferenztag) auf die komplette Anzahl Lehrkräfte kommen.
An allen anderen Tagen haben immer der ein oder andere aufgrund seiner wenigen Stunden frei, so dass wir nie mehr als 10 Lehrkräfte im System sind. Halt mit Ausnahme des Konferenztags. Und ich halt es für selbstverständlich, dass eine 14 Stunden-Kraft mindestens einen Tag frei hat und eine 10 Stunden-Kraft mindestens 2 . Besser wäre 2 bzw. 3 Tage.
Ich weiß. Das wäre dann Stoff für eine andere Umfrage. ![]()
Moment, lass mich nachdenken. Dann müsste man fragen ... ähm ... *kopfrechne* ....
Sprich:
Man müsste alternativ (in einer anderen Umfrage) fragen: "Wie viele Lehrerstunden gibt es auf 100 Schüler?"
In dem Klassenfahrt-Thread ging es halt nur um im System vorhandene Lehrer. Daher habe ich das hier so gefragt.
Dass es noch einen himmelweiten Unterschied zwischen 10 Vollzeitkräften und 10 Teilzeitkräften gibt, ist klar. Wie gesagt - das kommt dann in die nächste Umfrage. ![]()
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Btw: herzliches Beileid zum Tod deines Alter Ego.
Wieso fühlst du dich überhaupt angesprochen
Okay, sorry. Ich hatte mich wegen deiner Reaktion auf meinen Einwand wirklich angesprochen gefühlt, da du niemanden konkret angesprochen hast. . Danke für die Klarstellung.
(Ich streiche es oben durch.)
Da es vor kurzem um die Klassen - Lehrer - Relation ging, würden mich mal interessieren, wie das an anderen Grundschulen effektiv so ist.
Ich kenne nämlich keine Grundschule, an der doppelt so viele Lehrer unterrichten, wie es Klassen gibt und wäre mal neugierig, ob es das trotz der knappen Besetzung in der Grundschule gibt.
Daher hier einmal eine kurze Abstimmung.
Oft fahren die Parallelklassen zusammen, weil dann z.B. der Bus günstiger ist.
Ist hier auch so. Parallelklassen fahren bei uns im 4. Schuljahr immer gemeinsam weg.
Aber Wandertage, an denen alle Klassen gleichzeitig unterwegs sind, kriegen wir mit den Lehrern nicht gestemmt. Und das ist nicht nur in *meiner* Schule so. (Und es ist auch kein mimimi, sondern die Realität. Edit: Editiert aufgrund der Richtigstellung im nächsten Beitrag.)
Möglicherweise ist das exakt an *deiner* Schule nicht so, aber ist es kein pauschales Argument dagegen, dass die gesamte Schule einen gemeinsamen Klassentag hat.
NRW:
688.205 Schüler in der Grundschule
Durchschnittlich 23,5 Schüler pro Klasse => ca. 29.000 Klassem
Durchschnittlich 14,8 Schüler pro Lehrer => 46.000 Lehrer in der Grundschule
Zur Doppelbesetzung (bei Klassenfahrten) fehlen also in NRW 12.000 Lehrkräfte.
Es gibt in NRW gut 3000 Grundschulen. Im Schnitt hat also jede Grundschule 4 Lehrkräfte zu wenig, um jeweils alle Klassen mit Lehrpersonen auf einen Ausflug zu schicken.
Ich denke mal, es ist nicht nur an meiner kleinen Schule so.
Genau. Du erzählst mir jetzt, dass an einer Grundschule nur exakt so viel Lehrpersonen arbeiten, wie es Klassen an dieser Schule gibt. Und wenn dann die exakt eine Lehrperson pro Klasse krank ist, dann findet überhaupt kein Unterricht mehr statt
Nein.
Aber ich erzähle dir, dass an einer Grundschule oft nicht doppelt so viele Lehrer wie Klassen da sind. (Und die bräuchtest du, wenn alle Klassen gleichzeitig unterwegs sind.)
... und in der Grundschule ist es praktisch unmöglich. Den Personalschlüssel dass wir dann an einem Tag in jeder Klasse 2 Lehrpersonen mitschicken können, haben wir nicht.
Teilzeitkräfte dürfen genau null Stunden mehr machen
Du meinst "Vertretungskräfte", oder?
Denn teilzeitkräfte dürfen in NRW auch problemlos Mehrarbeit machen.
btw: Freude mit "sehr schwach" finde ich auch schwierig. Warum sollte ich mich freuen (wenn auch nur sehr schwach), wenn ein Kind statt einer 1 oder 2 eine 3 schreibt.
Ich habe die Umfrage jetzt nicht zu Ende gemacht.
Warum: wenn ein Kind, das sonst immer 4 und 5 schreibt plötzlich eine 3 schreibt, empfinde ich keine Wut. Auch nicht "sehr schwach". Als finde ich das Anklicken etwas schwierig.
RosaLaube:
a) Es gibt einen Unterschied zwischen "Unterricht eines Studenten hat nicht die Qualität, weil ihm die Ausbildung fehlt" und "Unterricht eines Studenten muss nicht so qualifiziert sein, weil er weniger Geld pro Stunde bekommt.)
b) "Haltet ihr von der Ausbildung echt so wenig" ... hattest du nicht oben sogar geschrieben, das man im Job lernt, nicht im Referendariat?
c) "Mühe und Arbeit sollten sich nicht der vereinbarten Arbeitszeit richten" ... ein Vertretungslehrer hat pro Stunde die gleiche Vor-/Nachbereitungs-Arbeitszeit wie ein ausgebildeter Lehrer. Also sollte er auch die gleiche "Mühe und Arbeit" einbringen. Oder? Was unterschiedlich ist, ist das Gehalt. Aber die Arbeitszeit dann eigenmächtig zu reduzieren und an das geringere Gehalt anzupassen, ist ... naja ... nicht passend.
ist in Grundschulen in NRW aber durchaus eher unüblich => § 70 SchulG. Machen dann halt alle zusammen als Lehrerkonfer
In der QA wurde zwar danach gefragt, aber es ist so: für Grundschulen gibt es keine entsprechende "Muss-Vorschrift".
Nein, ist hier nicht so. Hier bekommen alle das Geld wieder.
Aber wenn sich an der Gesetzeslage nichts geändert hat, ist es in NRW zumindest erlaubt, auf die Kostenerstattung zu verzichten. (Ich habe hier noch ein Musterformular von 2013 zum Verzicht liegen, müsste mal schauen ob das noch gültig ist.
Aber unabhängig vom "Erlaubt sein", ist der Verzicht faktisch immer möglich ... weil die Erstattung nur innerhalb von 6 Monaten möglich ist.
Wer also freiwillig drauf verzichten möchte, stellt einfach den Antrag nicht innerhalb dieser Zeit. Dann verfallen die Ansprüche.
Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage - ich würde nicht verzichten.
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