Menschen sind niemals ein „ES“. Deine transfeindlichen Formulierungen kannst du dir gerne künftig sparen.
Dein Wunsch ist mir Befehl.
Zeituhr gesperrt, ihr wisst schon warum.
Thread zu.
...
Wobei das Thema wirklich gut ausgedacht war.
Menschen sind niemals ein „ES“. Deine transfeindlichen Formulierungen kannst du dir gerne künftig sparen.
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Wobei das Thema wirklich gut ausgedacht war.
Endlich hast du es geschrieben, Humblebee, jetzt kann ich reagieren:
Wie, Rossmann hat schon zu? Mist - ich wollte gerade noch nach Rossmann hin.
*duck und weg*
Aber nein, das ein Unterschied sein soll zu "ich mache die Fotos mit dem Handy" und ich mache sie mit der Kamera und lade sie dann auf den PC, um sie dann durchs Netz zum Entwickeln zu schicken, sehe ich nicht.
Doch.
Zum einen muss man die Bilder zum Entwickeln nicht durchs netz schicken. Man kann auch mit der Speicherkarte des dienstlichen fotoapparats nach Rossmann gehen und sie dort am Automaten ausdrucken lassen. (Meines Wissens werden die Bilder dann dort noch nciht einmal lokal auf den Geräten gespeichert.)
Zum anderen: nicht wenige User klicken beim EInrichten ihres Handys automatisch immer auf "ok" ... und aktivieren damit das Cloud-.Backup aller Fotos. Das kann mit einer Kamera ohne Internet-Anschluss nicht passieren. Die "Oh, jetzt sind die Bilder in der Cloud"-Schwelle ist also bei einer Kamera viel höher. Das braucht schon bewusstes Vorgehen mit den Bildern der Kamera.
Klassenintern kann man digitale Bilder doch bloß verschicken oder hochladen: Datenschutz fragwürdig.
- auf CD brennen
- auf einen usb-Stick ziehen
- ausdrucken
- ...
kleiner gruener frosch , das Gespräch drehte sich um die Rechte von Lehrkräften. Ausgangsfrage war diese:
Könntest du bitte eben dazu schreiben, wer das alles geschrieben hat? Nur damit man sieht, dass es sich nicht um Kathie handelt.
DAS hier war Kathies Aussage.
Zu dem Argument, Eltern dürften dann ja auch keine Fotos von einem (als Lehrerin) machen, zum Beispiel am ersten Schultag, weiß ich keine rechtlichen Hintergründe, finde es aber etwas anders gelagert. Als Lehrerin eines Kindes bin ich doch mehr öffentliche Person und ich verstehe den Wunsch der Eltern nach einem Foto mit mir.
Es mag im Thread auch ums Filmen gegangen sein (wobei die Ausgangsfrage auch nur Fotos waren), aber bei Kathie drehte es sich explizit um Fotos.
Du sollest die von dir zitierten Aussagen daher eher mit Zauberwald diskutieren.
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btw: Die Ausgangsfrage war diese. Da ging es auch um Fotos:
Liebes Forum,
ich benötige eure Hilfe, vielleicht auch andere Sichtweisen auf den vorliegenden Fall. An der Grundschule meiner Kinder machte eine Kollegin mit ihrem privaten Handy Fotos. Ein schulinternes iPad war nicht Vorort, so dass sie zum Handy griff. (Für das schulinterne iPad liegen Einverständniserklärungen der Eltern vor). Fotos benötigte sie für den Unterricht.
Sie entschuldigte sich für die Fotos, die Schulleitung unterwies sie. Die Fotos seien umgehend gelöscht und nicht mehr verwendet worden. Mir fällt die Sachlage schwer. Verstoß gegen den Datenschutz/ Recht am eigenen Bild. Schwirren die Fotos meines Kindes in einer Cloud. Was kann das Schulamt hier machen bzw. was würde es machen? Vielen Dank für Rückmeldungen
Vielleicht mag für dich der Beitrag von Zauberwald ein interessantes Thema sein - aber daraus kannst du nicht schließen, dass alle nur noch vom Filmen sprechen. Kathie scheinbar nicht.
Ja, trotzdem würde ich nicht auf die Idee kommen, eine Unterrichtsstunde zu filmen. Und wenn ich mein Kind bei der Einschulung fotografiere, dann frage ich doch zumindest, falls ich denn tatsächlich noch eine Lehrkraft auf dem Bild haben will.
So naiv kann man doch gar nicht sein, auch als Mutter eines eingeschulten Kindes n
Zum einen: Kathie sprach nicht von "filmen", sondern von Foto. Du verwechselst da scheinbar gerade User.
Zum anderen: sie sprach auch nicht davon, dass das Foto "Erstklässler - Lehrerin" ungefragt geschieht. Eigentlich ist es sogar selbsterklärend, dass die Lehrerin für ein Foto "Lehrerin steht neben dem stolzen Kind und beide gucken in die Kamera" natürlich vorher angesprochen wird.
Kurze Anmerkung noch, bzgl. Taskcards, da sie in Beitrag 10 erwähnt wurde:
In einem Fall wie diesem, wo die Fotos der Kinder dann auf eine Taskcard hochgeladen werden, hat die Schule aber hoffentlich daran gedacht, bei den Eltern die Einwilligung der Nutzung der Taskcard einzuholen.
Da steht keine Norm
? Möchtest du die Paragraphen haben?
Es steht in der VO DV 1, §2.
Bolzbold hatte es bereits verlinkt, aber dann gelöscht, weil ich es ja schon geschrieben hatte.
Das sind in NRW bei den Lehrern allgemein bekannte Regelungen.
Gegen welche norm verstößt das denn? Mir ist da nichts bekannt
Steht weiter oben in dem von dir zitierten Beitrag.
mit seiner Privatmailadresse Chris Danny Zahlenkombination
Ich nehme jetzt mal für dich an, dass DAS nicht die Privatadresse ist, oder?
aber generell, wenn ich eine Privatnachricht von einem Elternteil mit mir unbekannter E-Mailadresse kriege
Ja. Was hat das mit der Mailadresse zu tun.
Was ist, wenn ich eine Nachricht für Spam halte und unwissentlich wegklicke
We das versehentlich passiert, ist es Pech.
Pepe: Hm, im Idealfall gäbe es dann eine Digitalkamera in der Schule.
Ich möchte auch nicht ausschließen, dass man im Falle eines Ausflugs sagt: es gibt kein passendes Dienstgerät, weil man da ja in der Regel kein iPad zum Fotografieren mitnimmt. Da würde das rechtlich vielleicht sogar sauber sein. (Ich mache mich mal schlau. )
Aber wenn es im Schulgebäude ist, wo definitiv passende Dienstgeräte nutzbar sind, ist es schon ein rechtlicher Verstoß. ... (Leider..Fände es gut, wenn das realistischer eingeordnet würde.)
ich würde da auch keine Welle machen.
Aber diesbezüglich ist die Sachlage klar:
Und darüber, ob die Lehrerin ihr privates Handy von der Schulleitung zur Verarbeitung von sensiblen Daten hat genehmigen lassen, werden die Eltern normalerweise nicht informiert. Es wundert mich, dass das bekannt ist.
Wenn in NRW ein Dienstgerät zur Verfügung steht darf (mit Ausnahme des Schuleiters) kein Lehrer private Daten der Schüler auf einem Privatgerät verarbeiten. Auch keine Fotos.
Daher kann der Schulleiter die Genehmigung nicht erteilt haben - es gibt ja Dienstgeräte.
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ich muss Moebius daher widersprechen. Natürlich gab es hier einen rechtlichen Verstoß. Allerdings würde ich den a) generell nicht so hoch hängen (da die Fotos ja nur für den internen Gebrauch zum Ausdrucken gebraucht wurden) und b) nach dem Löschen der Bilder erst recht nicht.
Wenn ich mal einen Vorschlag machen dürfte, Kaktusfeige:
Du überlegst, ob du im Krankenstand auf die Mail vom Vater antworten musst, machst dich jetzt im Krankenstand unnötig verrückt und wälzt das Thema seit Stunden im Kopf und im Forum hin und her.
Schieb das Ganze weg, werd erst einmal wieder richtig fit. Und dann werden die Hosenbeine hochgekrempelt wenn man am Ufer steht.
kl. gr. frosch
Sind wir als Angestellte überhaupt verpflichtet auf Mails von Dritten zu reagieren
Ich verstehe diesen Satz nicht.
Warum sollte man als Angestellte Emails von Eltern ignorieren dürfen?
NRW:
Üblich ist IMHO, dass der Klassenlehrer in Vertretung des Vorsitzenden der Klassenpflegschaft einlädt und auch inhaltlich durch den Abend führt.
Wobei ich mir schon vorstellen kann, dass das nicht an allen Schulen so ist.
Aber hier platzen doch tendenziell eh alle Schulen aus allen Nähten und dann würde ich denken, dass bei Anmeldeüberschuss nahe der Schule wohnende Kinder bevorzugt aufgenommen werden und die übrigen an die Schulen in ihrem Wohnumfeld umverteilt werden, so dass am Ende sowieso quasi jede Schule überwiegend die Schüler aus ihrem unmittelbaren Einzugsgebiet bekommt. Ist das nicht so?
Nein, ist nicht automatisch so.
Es gibt da Abstufungen bei der Aufnahme von Kindern.
Ich hatte schon einmal die Situation, dass ich ein Kind einschulen musste, weil ein Geschwisterkind schon an unserer Schule war und das Kind die passende Religion hatte. Dieses Kind kam aus einer benachbarten Kommune. Dafür hätte ich (wir lagen mit diesem Kind genau über dem Trenner für die nächste Klasse im Jahrgang, die wir aber nicht einrichten durften) ein Kind aus unserem Ort ablehnen müssen.
Ich suche mal die Kriterien für die Aufnahme raus. Schulnähe ist nur ein Kriterium.
Ich war ziemlich schockiert, als ich neulich auf Instagram bei einem Arzt gesehen habe, dass die Ärzte im Krankenhaus nach einer Nacht Bereitschaftsdienst ihr Bett selbst frisch beziehen
Ähm, warum geschockt. Sein eigenes Bett (auch beim Bereitschaftsdienst im Krankenhaus) selbst zu beziehen ist doch die einfachste, schnell und natürlichste Sache der Welt.
<Mod-Modus>
Thread auf Wunsch des Threadherstellers und aus Schutz für den Threadersteller entfernt.
kl. gr. frosch, Moderator
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