Stimmt auch. Aber ich lass’ das mal so. So oder so beschreibst du hier unter dem Label „Schulzrägerin“ infantilen Trotz. Das passt nicht so ganz zu dem recht zurückhaltenden Kommunikationsstil, den du von dir selbst in der Umgekehrten Richtung einforderst.
Nein, kein trotz. Ich sage nur, dass er sich genauso berechtigt wie ein Lehrer auf den Standpunkt stellen kann: ich muss kein Konto anlegen. Daher kommt man mit Druck nicht weiter.
Du benennst gegenüber der Schulträgerin die Tatsache für Klassenfahrten ein Konto zu brauchen nicht, weil sie dir als Drohung vorkommt. Wenn die Schulträgerin umgekehrte Andeutungen macht, fändest du das OK?
1. Der Schulträger droht nicht. Er sagt nur: ich muss kein Konto anlegen. (Im Gegensatz zu: ich kann nicht auf Klassenfahrt gehen, wenn ich kein Konto vom Schulträger bekomme. Da ist schon ein gradueller Unterschied.)
2. Ich kann immer nur für mich sprechen und mein Verhalten steuern. Für das Verhalten des Gegenübers bin ich nicht verantwortlich. Wenn er drohen würde (was er nicht tut), würde ich das nicht bewerten. Seine Sache.
Schulträgerinnenkonten sind rechtlich einwandfrei und den Zuständigkeiten angemessen. Privatkonten sind beides nicht.
Ich glaube, du hast schon mehrfach angemerkt, dass du ja kein Jurist bist und das nicht einschätzen kannst. Oder? (Habe leider weder Zeit noch Lust hier 53 Seiten zu durchforsten. Ich muss eine Schule leiten und habe auch noch ein Leben neben dem Forum.)