Einzelne Tage Sonderurlaub sind möglich und sind was anderes als 12 Tage Urlaub außerhalb der Ferien zu nehmen. (Wie du oben anregst. )
Wobei du (siehe Link) sogar bis zu 10 Tagen Urlaub außerhalb der Ferien bekommen kannst. Allerdings nicht für reine Vergnügungszwecke.
Die 3 Fälle, die du unten genannt hast, sind offiziell nicht vorgesehen - aber mit Godwill und im gegenseitigen Einvernehmen ggf. machbar. (Wäre an meiner Schule überhaupt kein Problem. Aber auch das sind nur einzelne gut begründete Tage .. und nicht 12 Tage für Urlaub. )
Aber (ich wiederhole es nochmal), das sind alles konkrete Einzelfälle und kein ...
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Ich bin mal gespannt, wie sie das dann in der Schule umsetzen wollen, wenn ich als Lehrer z.B. gerade dann Urlaub nehmen will, wenn im Nachbar-Bundesland Schulferien sind, um mit den Kindern zur Urlaubsreise aufbrechen zu können
oder
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Die verbleibenden 12 Tage stehen zur freien Verfügung des Arbeitnehmers. Um diese 12 Tage geht es mir. Die müßten gemäß des Urteils dann doch wohl auch in der Schulzeit genommen werden können