Ach quatsch. Mach ruhig weiter. Du kommst mit deinem Rad sicher an vielen spannenden Ecken vorbei. 😊
Aber die Bilder sind dann immer so verwackelt und verschwommen. ![]()
Ach quatsch. Mach ruhig weiter. Du kommst mit deinem Rad sicher an vielen spannenden Ecken vorbei. 😊
Aber die Bilder sind dann immer so verwackelt und verschwommen. ![]()
In Ausnahmen ist es erlaubt - schrieb ich ja. Aber es ist nicht die Regel - so wie du es darstellst. (Zumindest nicht im schulischen Schwimmunterricht.)
IMHO ist es auch nicht erlaubt (oder gern gesehen), wenn die Aufsicht am Beckenrand durch nicht rettungsfähige Personen durchgeführt wird. Dadurch ist die Sicherheit nicht automatisch gewährleistet. Aber das müsste ich noch einmal nachschauen. (Wobei das in Hamburg vielleicht auch anders als in NRW ist.)
Schwimmlehrer halten sich heute in der Regel zusammen mit ihren Schülern im Wasser auf
Zumindest nicht in NRW im Schwimmunterricht.
ZitatDer Standort der Schwimmlehrkraft ist so zu wählen, dass sie zu jeder Zeit die Schülerinnen und Schüler während des Aufenthaltes im und am Becken im Blickfeld hat. In der Regel befindet sich die Schwimmlehrkraft außerhalb des Schwimmbeckens. Verlangt das Lerngeschehen die Demonstration von Bewegungsabläufen im Wasser oder sind einzelne Schülerinnen und Schüler im Wasser zu begleiten, müssen alle anderen Schülerinnen und Schüler die Wasserfläche verlassen oder sich geordnet im stehtiefen Wasser mit Blickkontakt zur Schwimmlehrkraft10 befinden.
Die Regel ist also: Nicht im Wasser.
Sollte genügend Kräfte mit im Schwimmbad sein, dass die Aufsicht der Gruppe weiterhin gewährleistet ist, kann natürlich auch jemand mit ins Wasser gehen.
Ich lasse dir gerne den Vortritt.
Bei meinem Siebhirn kommt mein Foto eh erst in 35 Jahren. 😉
Leipzig, dieses "Tropenhaus"
Für Allergiker bestimmt nicht schlecht.
Oder bei einem Sandsturm.
Oder wenn du dich versehentlich mit dem Auto verfahren hast und statt in Uhlenbusch in Ahwaz im Iran rausgekommen bist. Dann ist es auch gut, wenn du eine Maske dabei hast.
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Ja, beim Neuantritt einer Stelle kann man sagen, wie viele Stunden man machen möchte und das gilt dann als die Arbeitszeit ab dem 1. Tag.
Beruhigungstee ... Brauche ich nicht. 😉
Screenshot_20231005_224235_Chrome.jpg
180 km Radfahren. Nicht übel.
Wäre allerdings auch kei Problem. Nur bräuchte ich mit gut 9 bis 10 Stunden wahrscheinlich doppelt so lange wie die anderen IronMänner und -Frauen. 😉
Ich stehe eher auf Stroh-Tee. Kalt. 😉
(Wobei: es ist ja kein Stroh, sondern das was vom Getreide nicht fürs Stroh benutzt wird. )
Das dürfte auch bundesland-abhängig sein, nehme ich an. In welchem Bundesland bist du denn?
Oh ja, die gehen direkt ins Hirn.
Zumindest wenn sie vorher ein paar Tage in der Sonne liegen. ![]()
Hm, wenn ich nur wüsste, wo ich damals gewesen bin. Aber bei meinem Siebhirn vergesse ich ja sogar, dass ich beim Spiel an der Reihe bin.
(Liegt bestimmt an den Gelee-Bananen.)
... alles Gute zum Weltlehrertag!
kl. gr. frosch
(Und Kraft meines Amtes habe ich dafür gesorgt, dass alle Lehrer in NRW heute einen freien Tag haben. Ich hoffe, ihr habt ihn genossen! )
Hast du die Nebentätigkeit vorab angezeigt?
Die Regelung gilt doch nur für Beamte ?! Also die fixe Grenze
Rosa ist angestellt? Okay.
Dann müsste ich in Ruhe nachschauen (nicht am Handy) ... oder aber ich warte auf die Antwort aus dem Personalrat. 😉
Bin mal gespannt, was Seph oder Chemikus dazu sagen.
Als Schulleiter würde ich sagen: rechtlich ist seine Überlegung korrekt. Mal nachschauen.
Edit, nachgeschaut.
Der VBE schreibt dazu
ZitatBei einer Teilzeitbeschäftigung gemäß § 78 b LBG darf der Beamte eine Nebentätigkeit in dem Umfang ausüben, wie sie vollbeschäftigten Beam- ten zugestanden wird. Als zeitliche Begrenzung wird hier ein Fünftel der Zeit eines vollbeschäftigten Beamten zugrunde gelegt.
Aber irgendwer muss es ja genehmigt haben. Oder hast du die Nebentätigkeit gar nicht genehmigen lassen?
Aber käme das Geld auch so, wäre ich sofort weg. Du nicht?
Nein. Nicht wirklich.
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