dass Schulleitungen sie am Ende für'n Appel un'n Ei als Vertretungskräfte einsetzen können.
Nach meiner Lesart geht das nicht. Die Alltagshelfer sind nicht für den Vertretungsunterricht oder die Beaufsichtigung ganzer Klassen in Vertretungsstunden da.
Das heißt als konsequenz:
- Die Alltagshelfer sind befristete Kräfte.
- Wenn ich als Schulleiter einen Alltagshelfer zum Vertretungsunterricht (eine explizite Lehreraufgabe) einteile, habe ich damit einen mündlichen, unbefristeten Vertrag mit ihr geschlossen.
Herzlichen Glückwunsch, Alltagshelfer. Viel Spaß beim Schulamt, Schulleiter.