Beiträge von kleiner gruener frosch

    Doch die Aussage gilt auch für NRW. Auch dort kann man sich an Recht und Gesetz halten.

    Finde ich auch.

    Aber: Das macht man, wenn man als Lehrer sein Geld privat einzahlt. Man bricht kein Gesetz. Deine Forderung ergibt in diesem Zusammenhang also demnach keinen Sinn. ... Unabhängig von deinen weiteren Ausführungen.

    ---

    Bzgl. der Veruntreuung: der Täter muss vorsätzlich das Geld veruntreut haben. Nur dann ist der Strafbestand erfüllt. Im Falle einer Pfändung oder des eigenen Todesfalls (da kann es dem Täter eh egal sein) ist kein Vorsatz zu sehen, dass das Geld nicht der eigentlichen Bestimmung zugute kommt. Also: keine Veruntreuung.

    Die Geschichtslehrer können dir sicherlich erläutern, dass das genau die Situation war, die auch jeder für normal gehalten hat, bis hinreichend viele Leute gesagt haben: "Moment, so geht's nicht weiter ...".

    Ich sehe da schon einen leichten Unterschied in der Ausgangslage. Spielt aber keine Rolle.

    Interessant finde ich aber die Geschütze, die hier aufgefahren werden, wenn sich jemand erdreistet zu sagen: ich löse das Problem einfach, bevor es zu einem Problem wird.

    Seph Meine Rückfrage bezog sich konkret auf die Aussage von O. Meier, dass ´man sich "auch mal an Recht und Gesetz halten könne". Diese Aussage stimmt also so (für NRW) explizit nicht.

    Denn das Verwenden einen Privatkontos verstößt explizit NICHT gegen Recht und Gesetz. (Wie aus den letzten Beiträgen ja hervorgeht.) Diese "Nebelkerzen-Aussage" ist also nicht nötig.

    Was schon stimmt: das Verwenden eines privaten Kontos kann zu Rechtstreitigkeiten in den von dir genannten Fällen führen. Aber eine "Veruntreuung" mag ich in keinem der Fälle sehen. Das würde höchstens auf ein "Herr Lehrer - zahlen Sie das Geld irgendwie zurück" hinauslaufen. Und das wäre ja berechtigt. Es ist ja nicht seins. Eine Veruntreuung und damit eine Straftat wäre es nur, wenn der Lehrer sich von dem Geld ein neues Auto kauft und es nicht zweckgebunden einsetzt.

    Was auch stimmt. Man muss das nicht machen. Aber wenn man es nicht macht, kann man sich (in NRW) nicht auf irgendwelche rechtlichen Bestimmungen hinausreden.

    ---

    Generell sehe ich aber mal wieder, dass ich anders gestrickt bin. Ich denke mir beim Problemen nicht "Wem kann ich die Verantwortung zur Lösung jetzt zuschieben", sondern denke mir "Wie kann ICH das Problem lösen. Was kann ICH dazu beitragen."

    Jeder halt so wie er mag. Aber wenn er es nicht möchte, sollte er es auch explizit so sagen. "Ich will das Geld nicht einsammeln." Nicht "Ich darf das Geld nicht einsammeln."

    Zudem spielen Ressourcen für Menschen eine Rolle in Relation zu den Ressourcen anderer Menschen.

    Das spielt aber nur gefühlt eine Rolle. Objektiv betrachtet kann man das ignorieren.

    Noch objektiver betrachtet sollte man sich am "Alimentations-Prinzip der Beamtentums" orientieren und einsehen, dass Beamte mit Kindern nicht "mehr verdienen", sondern mehr bekommen, um "angemessen" alimentiert zu werden.

    Aber wie oben jemand schrieb - das Thema gehört hier eigentlich nicht rein, auch wenn der Thread-Ersteller es (warum auch immer) mit eingebracht hat.

    Verdient der Grundschullehrer weniger als vorher, nur weil der L am Gymmi mehr hat?

    Die Frage ist falsch herum gestellt: verdient ein Gymnasial-Lehrer weniger, nur weil ein Grundschullehrer mehr hat?

    Ich weiß nicht, warum es rechtlich zulässig sein sollte, dass eine Lehrerin Eltern dazu auffordert, ihr privat Geld zu überweisen. Eines expliziten Verbotes bedarf es da doch gar nicht.

    Okay. Du weißt es nicht. Aber scheinbar gibt es so erst einmal kein rechtliches Fehlverhalten. Also: warum schreibst du:

    Zitat

    Was spricht dagegen, sich an Recht und Gesetz zu halten?

    wenn man sich ja scheinbar auch mit einem Privat-Konto für Schulfahrten an Recht und Gesetz hält.

    Du willst es vielleicht nicht - aber es scheint rechtlich zumindest möglich zu sein.

    Gute Idee, elefantenflip. Wenn wir Mods versuchen sollten, den anderen Thread auseinander zu nehmen, wäre das Wochenende verplant. ;)

    Bzgl. Infos:

    - die Informationen vom Ministerium kommen erst am Dienstag am 12. Juni.

    Wenn ich mir die Einladung aber so anschaue, würde ich sagen, dass wir da zwar Infos über die Hilfsmittel bekommen. Aber dass uns auch erklärt wird, wo die 60 Minuten Zeit herkommen sollen, kann ich aus der Einladung nicht entnehmen.

    Wir können aber Fragen in einem Chat stellen.

    kl. gr. frosch

    P.S.: Das ganze ist übrigens ein youtube-Livestream und in der Einladung werden nicht nur die Schulleitungen, sondern auch die Kolleginnen und Kollegen angeschrieben. Es kann also scheinbar jeder zuschauen.

Werbung