Und nein, beide Varianten führen, wie in meinem letzten Beitrag in der Regel nicht zur Verwirrung (wüsste auch gar nicht, warum).
Wie in deinem letzten Beitrag nicht. Da war es deutlich.
Danke für die Rückmeldung.
Und nein, beide Varianten führen, wie in meinem letzten Beitrag in der Regel nicht zur Verwirrung (wüsste auch gar nicht, warum).
Wie in deinem letzten Beitrag nicht. Da war es deutlich.
Danke für die Rückmeldung.
Die Info gab es weiter oben schon einmal, da habe ich nämlich beide Varianten angeführt
*kopfkratz* Kannst du mal den Beitrag verlinken, wo du geschrieben hast, dass du als Elternvertreterin schreibst.
"Beide Varianten anführen" ist was anderes und führt evtl. erst recht zu Verwirrungen. ![]()
Irgendwie bringst du hier gerade ganz viel durcheinander.
...
(denn es ging um mich als Elternvertreter)
Susannea - wenn ich mich kurz einmischen darf.
Ich glaube, eine ähnliche Situation hatten wir kürzlich schon einmal in einem Thread.
Wir sind hier in einem Lehrerforum.
Ich nehme mal an, dass andere User deine Beiträge daher als "Beiträge einer Lehrerin" verstehen - und nicht als die einer Mutter.
Wenn du als Mutter schreibst, solltest du das einmal deutlich sagen. (So wie du im Beitrag 30 deutlich geschrieben hast, dass es um dich als Elternvertreterin geht. Die Info wäre nur weiter oben in der Diskussion schon sinnvoll gewesen.)
Die Gewerkschaft kann doch einfach eine Frage mit Ja oder Nein beantworten. Ich wüsste nicht, warum ich dazu Mitglied sein muss.
Damit sie deine Frage mit "Ja oder nein" beantworten kann.
Damit da jemand am Telefon sitzen kann, der deine Frage mit "Ja oder nein" beantworten kann.
Damit es Gewerkschaftsmitarbeiter gibt, die dafür arbeiten, dass man deine Frage mit "Ja" beantworten kann.
Damit die Gewerkschaft Juristen beauftragen kann, die dafür sorgen, dass man deine Frage nicht nur mit "Ja" beantworten kann, sondern das Ganze auch einen Erfolg nach sich zieht.
Damit ....
Mag sein.
Fakt ist aber, dass ein kinderloser Beamter von seinen A13 mehr hat als ein Beamter mit Kindern. Da spreizt sich die Schere des "dem Amt angemessenen Lebensunterhalts" ganz massiv ... zu Ungunsten der Beamten mit Kindern.
Ich kann verstehen, wenn angestellte Lehrer mit Kindern das nicht fair finden. Aber als Beamter OHNE Kinder ist das Klagen (Rumheulen) über die Zuschüsse ein Klagen (Rumheulen) auf ziemlich hohem Niveau. Auf einem wesentlich höheren als bei Beamten mit Kindern (nach dem System ohne Zuschüsse).
Und wenn das Geld für den Beamten ohne Kind "amtsangemessenen für den Lebensunterhalt" ist, dann sind die Zuschüsse (wie gesagt) mehr als berechtigt und das Rumheulen der kinderlosen Beamten .... reiner Neid. Unnötiger Neid.
Dass das mit A13 auch bei einem oder zwei Kinder noch der Fall ist, wurde ja schon öfter erwähnt
Wenn das bei einem oder zwei Kindern kein Problem ist, .... ist dann vielleicht die Alimentierung für kinderlose Beamte zu hoch und nicht amtsangemessenen?
Sprich: wenn ein kinderloser A13er eine Alimentierung für einen amtsangemessenen Lebensunterhalt hat, dieser aber nicht niedriger sein sollte, dann ist die Zulage definitiv verdient. Im Sinne der amtsangemessenen Alimentierung.
und hat mit einer amtsangemessenen Alimentation nichts zutun.
Doch.
Grundlage der Besoldung ist das sogenannte Alimentationsprinzip. Es gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Danach ist der Dienstherr verpflichtet, der Beamtin oder dem Beamten im aktiven Dienst, bei Invalidität und im Alter einen dem Amt angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.
Das gilt nicht nur für Singles oder Paaren ohne Kinder (die von dem Geld schon einen angemessenen Lebensunterhalt haben können), sondern gilt immer noch auch für Familien, die wesentlich höhere Kosten haben und daher mehr Geld brauchen. Um denen einen angemessenen Lebensunterhalt (vergleichbar zu Beamten ohne Kinder) zu gewähren, müssen da die entsprechenden Zuschüsse rein.
An was für Tipps und Erfahrungen hast du so gedacht?
Einfach generell.
Das unkomplizierte habe ich bei der Vorführung auch mitbekommen. Scheint wirklich gut zu sein.
Gut gefällt mir auch die Android-Unterstützung.
<Mod-Modus>
Hinweise zum Gendern habe ich in den Rechtschreib-Thread verschoben und den Titel des dortigen Threads um "gendern" erweitert.
Da ist es besser aufgehoben als hier.
kl. gr. frosch, Moderator
<Mod-Modus>
Werbung für App entfernt. Danke an Websheriff für den Hinweis.
kl. gr. frosch, Moderator
n der GS meines kleinen Kindes wird das benutzt und ich sag´s ihnen jetzt einfach, ällabätsch, dann spricht sich das gaaaaaaaanz schnell bis Berlin rum
Hier sind nur Lehrpersonen schreibberechtigt. Eltern nicht.
Würdest du beim Schreiben und Lesen bitte deine Elternpersönlichkeit beim nächsten Mal temporär deaktivieren? Danke.
kl. gr. frosch
#Scherz ![]()
Was Du beschreibst erfüllt, wenn es über Wochen passiert, die Kriterien für Mobbing nach Leymann.
Weiß nicht.
Fakt ist doch
- es gibt eine Abordnung
- es gibt einen Widerspruch
- A. kann daher
---- nicht nicht abgeordnet werden
---- nicht als Lehrer an der eigenen Schule eingesetzt werden (wobei ich mich da frage: warum?)
- Daher wird er mit vorhandenen Aufgaben betraut, solange das Widerspruch-Verfahren läuft.
Mobbing sehe ich da nicht. Auch nicht in der Zeiteinteilung.
Tonie-Figuren
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Ich frage jetzt doch noch einmal nach: Du meintest das schon als Gag, oder?
Ja.
Aber er sieht schon so aus.
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