Beiträge von kleiner gruener frosch

    Zitat von NRW-Lehrerin

    ob mit oder an Corona verstorben

    Auch da (auch wenn du es nicht hören willst) beliebte Querdenker-Mythen und -Argumentation.

    Wenn du gesundheitlich fit bist, Corona bekommst und dann wider Erwarten einen schweren Verlauf hast und ihn nicht überlebst, bist du AN Corona gestorben.

    Wenn du gesundheitlich angeschlagen bist, aber damit (noch Monate oder Jahre) leben kannst, Corona bekommst und dann als vorerkrankte Person vielleicht nicht ganz so überraschend stirbst, bist du MIT Corona gestorben.

    Was aber in beiden Fällen gleich ist: ohne die Corona-Infektion würdest du noch leben. Daher ist diese Querdenken-Argumentation "Er ist ja nur MIT Corona gestorben" ziemlich unsachlich. Sorry.

    kl. gr. frosch

    P.S.: und wieder einmal - du wunderst dich im ernst, dass man dir Querdenken-Argumentationen unterstellst, wenn du sowas schreibst? *kopfkratz* Du magst kein Querdenker sein ... aber dann solltest du deine Argumente mal besser überprüfen. Sorry.

    selbst die 4. Impfung schützt ihn nicht vor Ansteckung.

    *kopfschüttel*

    Nochmal: Impfungen schützen nicht per se vor Ansteckungen, sondern vor dem schweren Verlauf. Wer mit "die Impfung schützt ja nicht vor Ansteckung" gegen Impfungen (hier: gegen regelmäßige Impfungen) argumentiert, argumentiert am Thema vorbei und (sorry, ich weiß, dass du das nicht hören willst, aber es ist so) greift Querdenker-Mythen auf. *kopfschüttel*

    Wie würde es kleiner gruener frosch wohl finden, wenn er als Grundschul-Schulleiter a13 bekommt, sein Stellvertreter hingegen a15, weil er später eingestellt wurde?

    *schulterzuck*

    Aber das Beispiel hat jetzt mit OBAS und Referendaren rein gar nichts zu tun. Das ist soweit von der Situation weg, dass es nicht mal mehr hinkt.

    Er hatte schließlich schon bei Beginn des Vorbereitungsdienstes die Übernahmegarantie in der Tasche, wenn er mit der Note 4,0 besteht. Es folgten 1,5 Jahre HArtz 4, weil unser Arbeitgeber bei Refis (=Beamten auf Widerruf) ja nicht einmal in die Sozialkassen einzahlt.

    Nochmal: der OBASler musste sich auf die Stelle bewerben und wurde ausgewählt. Er hätte genauso nicht ausgewählt werden können. Daher hatte er die Übernahmegarantie in der Tasche.

    DU wurdest nicht ausgewählt, sondern du hast mit Eintritt ins Studium die Übernahmegarantie in den 2. Teil der AUsbildung in der Tasche (und da heult der OBASler auch nicht rum, weil das ja unfair sei.

    Es sind zwei verschiedene Paar Schuhe. *seufz* (Und ich frage mich, wie oft wir dir das noch erklären müssen. Vielleicht solltest du auf qchn hören.)

    Solche Aussagen sind natürlich Wasser auf die Mühlen der Querdenker

    Nur für Querdenker, die nicht gerade aus denken können. Wovor die Impfung schützt und warum sie gut ist und wovor sie nicht schützt ist allgemein bekannt und eigentlich unkritisch. Es sei denn, man versteht die Logik der Impfung nicht. Okay.

    Oh, ich habe erst beim Weiterlesen bemerkt, dass du den Sinn der Impfung auch nicht verstanden hast.

    Dann nochmal: Die Impfung schützt nicht generell vor einer Ansteckung, auch wenn sie die Wahrscheinlichkeit für eine Ansteckung schon verringert. Genauso wie sie die aktive Ansteckungsfähigkeit verringert. Primäre Aufgabe der Impfung ist es aber, den Verlauf abzuschätzen und zu verhindern, dass es ein kritischer Verlauf wird.

    Aber wenn eine junge Mutter nach der Elternzeit nicht zurück an ihre Schule könnte, wäre mir das natürlich nicht egal.

    Ich wollte dir mit der aussage keinen Schreck einjagen und auch kein schlechtes Gewissen machen. Sorry.

    Es kann passieren - muss aber nicht. Wenn die Schule (wie viele) eh unterbesetzt ist, gibt es ja keinen Grund dafür, dass die junge Mutter dann nicht zurück kann. (Aber es freut mich, dass dir das nicht egal ist. *daumenhoch* )

    kl. gr. frosch

    Unabhängig von den Regress-Anforderungen hat der Schulleiter einen Lehrer an der Schule, den er evtl. nicht braucht. Stichwort: schlechte Stimmung.

    Okay, da ist er selbst schuld.

    Stellentausch: erst einmal bist du fix an der Schule. Sicherlich ist eine Versetzung etc. möglich - aber nur im Rahmen der üblichen Versetzungsvorgänge.

    Darf ich fragen, was für Fächer du unterrichtest? Davon ist eine Versetzung ja auch abhängig.

    Die zu vertretende Kollegin: generell hat es erst einmal keine automatischen Auswirkungen auf sie. Aber: wenn du an der Schule bist, zählen deine Stunden natürlich. Und wenn dadurch die Schule in die Überbesetzung gerät, kann es gut sein, dass die Kollegin (oder eine andere, die auch in Elternzeit ist) anschließend nicht mehr an die Schule zurück kann. Denn eine Überbesetzung wird es in den seltensten Fällen geben.

    Das ist alles nicht dein Problem ... auch wenn es vielleicht (siehe Stimmung) zu deinem Problem gemacht wird. Nicht unbedingt von Schulleiter-Seite. Auch von Seiten des Kollegiums. (Muss nicht sein, ich würde es nur im Hinterkopf haben. Damit wirst du dann leben müssen, wenn es so wäre.)

    Zitat

    Beides wurde von Frechdachs doch nie behauptet oder erwähnt, Susannea. Frechdachs hat lediglich den eigenen Standpunkt erläutert und aus der eigenen Sicht als Österreicher:in berichtet - und das ganz sachlich und völlig wertfrei

    Ich glaube, Susannea bezieht sich auf diesen Absatz.

    Zitat von Frechdachs

    Trotzdem würde ich mir nicht anmaßen, die dort lebenden über die heutigen Lebensumstände so arrogant belehren zu wollen

    Dann sollen sie bei den Refis doch auch so ein Auswahlverfahren durchführen und zwar vorab, also noch vor dem Studium, bevor sich ein Student durch die Studiengangswahl „Lehramt“ selber der Alternativen beraubt, zieg Jahre seines Lebens investiert und somit am Ende des Studiums dem einen staatlichen Arbeitgeber mehr oder minder hilflos ausgeliefert ist.

    Noch vor dem Studium ...

    a) wie soll das funktionieren

    b) wonach soll man da auswählen?

    Außerdem wird das Referendariat nur noch mit "bestanden" oder "nicht bestanden" abgeschlossen verbunden mit einer Übernahmegarantie bei bestandenem Ref.

    Ich zitiere mal SwingingPhone aus einem Thread von 2019. Das hatte er dir damals geantwortet.

Werbung