Beiträge von kleiner gruener frosch

    Eine solche Regelung gibt es nicht, selbst Klausuren müssen nur aufbewahrt werden, bis die Rechtsmittelfrist der Zeugnisse abgelaufen ist, für Krankmeldungen dürfte das gleiche gelten.

    Habe auch für Niedersachsen kurz nachgeschaut: Aufbewahrungsfristen für Entschuldigungen -> 1 Jahr nach Ablauf des Schuljahres, in dem sie entstanden sind.

    Ob das überall so praktiziert wird?

    Gute Frage. Ich denke nicht, dass das allgemein bekannt ist.

    Und was man damit will ... ebenfalls gute Frage. Aber es steht in der BASS explizit "muss aufbewahrt werden".

    Und ja - wenn jemand klagen würden, würde er vielleicht durchkommen.

    Aber Moebius hatte oben geschrieben, dass es eine solche Regelung nicht gibt. Und für NRW gibt es ja explizit eine Regelung. Allerdings auch nicht generell über 10 Jahre. "Einer" kann also bei sich an der Schule weitergeben, dass die lange Aufbewahrung nicht nötig / erlaubt ist.

    Also gut ein Jahr. Ich hatte immer 2 Leitzordner, einer pro Schuljahr und habe dann irgendwann im folgenden Schuljahr gelöscht.

    Siehe mein Beitrag. Für Niedersachsen und BW kann das stimmen - für NRW (wo Einer wohnt) gibt es aber eine entsprechende Regelung von x + 5 Jahren.

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    Edit: laut dem zuständigen Ministerium in BW gilt:

    Zitat

    Also muss das Löschen [von Entschuldigungen], wie das Löschen von Notenlisten und Klassenarbeiten am Ende des jeweils nächsten Schuljahres erfolgen, wie das KM BW geregelt hat.

    Zitat

    Eine solche Regelung gibt es nicht, selbst Klausuren müssen nur aufbewahrt werden, bis die Rechtsmittelfrist der Zeugnisse abgelaufen ist, für Krankmeldungen dürfte das gleiche gelten.

    Das mag für Niedersachsen gelten. In NRW gilt:

    Personenbezogene Daten unterliegen Aufbewahrungs- und Löschfristen. Für die Schule in NRW findet man die notwendigen Infos unter anderem in der §9 VO-DV I.

    Demnach müssen

    • Zweitschriften von Abgangs- und Abschlusszeugnisse 50 Jahre ...
    • Schülerstammblätter 20 Jahre ...
    • Zeugnislisten, Zeugnisdurchschriften, Klassenbuch, Akten über Schülerprüfungen 10 Jahre ...
    • alle übrigen Daten 5 Jahre ...

    aufbewahrt werden.

    Entschuldigungen zählen als "alle übrigen Daten". Siehe dazu BASS 12-51 Nr. 5, wo steht:

    Zitat

    Fehlzeiten sind als Organisations- bzw. Schullaufbahndaten sowie als Leistungsdaten in das Schülerstammblatt aufzunehmen (§ 4 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 1 VO-DV I). Fehlzeiten sind zudem in Klassenbüchern und Kursheften anzugeben, die gemäß § 4 Absatz 5 VO-DV I in Verbindung mit Anlage 2 als obligatorische Dokumentation zum sonstigen Datenbestand zählen. Dies gilt auch für schriftliche Entschuldigungen und vorgelegte Atteste als Teil der Schülerakte (Schülerbegleitmappe). Schriftliche Entschuldigungen und Atteste sind übrige Daten im Sinne von § 9 Absatz 1 Nummer 4 VO-DV I. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 5 Jahre.

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    Bzgl "Aufbewahrungsfrist": beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Akten abgeschlossen werden, jedoch nicht vor Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Schulpflicht endet.

    • Bei Kindern, die 2026 regulär die Grundschule verlassen, heißt das also: die Frist beginnt zum Ablauf des Jahres 2032 und endet damit zum Ablauf des Jahres 2037 (nach 11 Jahren)
    • Bei Einer am Berufskolleg sollte die Schulpflicht ja nach dem Abschluss erfüllt sein (nehme ich an, korrigier mich gerne, Einer). Bei jemandem, der 2026 Einers Berufskolleg verlässt, werden die Entschuldigungen nach Ablauf des Jahres 2031 vernichtet.


    Das gilt zumindest so für NRW.

    P.S.: Ich liebe die VO DV 1. ;)

    Auch "auswendig Vortagen" ist für mich etwas anderes als "beten". Ich gehe davon aus, dass es für jemanden, der wirklich religiös ist, geradezu eine Herabwürdigung wäre, wenn man das Beten auf das auswendige Aufsagen von Worten reduzieren würde.


    Zum einen: Das "Vater unser" ist konkret ein formelhaftes Gebet, welches auswendig gebetet wird. Da schließt das eine (das auswendig aufsagen) das andere nicht aus.

    Zum anderen: Die Lehrplan-Zitate von mir waren aber rein eine Antwort auf O. Meiers Aussage, dass Plattenspielers "Die kennt man im Normalfall aus der Grundschule" eine individuelle Erfahrung und nicht der Normalfall sei.

    Doch - es ist der Normalfall, dass man sie aus dem Religionsunterricht der Grundschule kennt. Ob man sie dann auch inbrünstig betet ist eine andere Sache.

    Normalfall - laut Lehrplan NRW:

    evangelischer Lehrplan, Grundschule NRW

    katholischer Lehrplan, Grundschule NRW

    Wie es in Plattenspielers Bundesland ist, müsste ich raussuchen. Hier ist "Vater unser" und "Psalmen" der Normalfall im Religionsunterricht. Bzw. sollte es laut Lehrplan sein.

    Die KE wird überbewertet und entwickelt sich zur Gefahr für die natürliche Eistelligenz. Es könnte sich aber trotzdem lohnen, in Aktiengeschäfte in der KE-Sparte zu investieren. Auch als Ergänzung, wenn man sein Geld bisher nur über den Waffelhandel verdient...

    er pass bloß auf, dass dann die Eiskugel nicht platzt. Das wirkt sich dann auch nicht nur auf Vanille- und Schoko-Eis aus, sondern auch auf die anderen, die nicht überbewertet sind.

    Gut, dass ich mein Eis nur esse und nicht mit spekuliere.

    Irgendwas vom Bahnhof in Berlin.*

    Oder eine Currywurst in Berlin. Oder einen Döner.

    Frage: wo kann man in Berlin eine leckere Currywurst oder einen Döner essen, ohne sein Fahrrad alleine zu lassen. Das ganze im Zentrum.


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    *Bin auf der Rückfahrt meiner Radtour. It dem Zug und habe in Berlin 2 Stunden Aufenthalt.

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