In NRW:
man könnte es evtl. in der Anlage zur VO DV I, Abschnitt B, finden. Da geht es um die Leistungsdaten.
vodvi.png
In Zukunft wäre das Speichern auf dem heimischen Privatgerät aber nicht mehr erlaubt.
Wenn man auf Nr. Sicher gehen will: es gibt eine Kopie, die verschlossen im Lehrerzimmer liegt und am Ende des Jahres vernichtet wird.
kl. gr. frosch.
P.S.: Was ich mich mal frage - keine Sorge, ich will Mimi das nicht unterstellen - wie beweiskräftig ist die Kopie.
Es wäre für mich kein Problem, die Arbeit nach der Beschwerde zu nehmen, einzuscannen, die Aufgabe rauszuschneiden, das Ganze entsprechend zu bearbeiten und das ganze auszudrucken. Dann würde ich sagen "Moment, das stand da vorher nicht!" Warum? Es soll ja auch Lehrer geben, die keine Fehler zugeben möchten.
Worauf ich hinauswill: kann man die vorhandene Kopie beim Lehrer anzweifeln? Würde die Kopie als sicheres "Beweismittel" zugelassen werden? Oder steht auch dann noch Aussage gegen Aussage?
Wie gesagt: ich möchte das niemandem, speziell Mimi nicht, unterstellen.