In NRW hat jede Schule (zumindest theoretisch) ein Konzept für den Distanzunterricht. Da kann man reinschauen. Dies Konzept gibt den Mindestrahmen für jede Lehrperson vor.
Darüber hinaus können die Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der pädagogischen Freiheit natürlich arbeiten.
Ich weiß aber nicht, ob es so ein Konzept auch bei euch geben muss.
Meine Frage, 3 x wiederholt inzwischen, lautet: Wir kann ich als Mutter dafür Sorge tragen, dass es eine grundlegend einheitliche Regelung an je einer Schule gibt
Nutz die Gremien. Also: Wende dich über die Klassenpflegschaft und die Schulpflegschaft (wenn es das bei euch gibt) an die Schulleitung.
Wenn das nichts ändert: wende dich an die zuständige Schulaufsicht.
Wenn das nichts ändert: dann kannst du keine Sorge dafür tragen.