Zitat
dann gibt's definitiv Probleme, weil nicht nachweisbar ist, dass Unterricht erteilt wurde.
Papier ist geduldig - und ein schlechter Zeuge. Nur weil da etwas steht, heißt das nicht, dass es auch gemacht wurde.
Das beste was ich mal in einem Kassenbuch gelesen habe: Übungsaufsatz zum Ausflug nach xyz. So kein Problem. Aber der Ausflug war am vorletzten Schultag des 4. Schuljahres. Ich frage mich, wann die den Übungsaufsatz noch geschrieben haben. 
Umgekehrt würde ich aber auch keinem Kollegen unterstellen, dass er bei einem nicht ausgefüllten Klassenbuch keine Unterricht erteilt hätte. 