Zitatdann gibt's definitiv Probleme, weil nicht nachweisbar ist, dass Unterricht erteilt wurde.
Papier ist geduldig - und ein schlechter Zeuge. Nur weil da etwas steht, heißt das nicht, dass es auch gemacht wurde.
Das beste was ich mal in einem Kassenbuch gelesen habe: Übungsaufsatz zum Ausflug nach xyz. So kein Problem. Aber der Ausflug war am vorletzten Schultag des 4. Schuljahres. Ich frage mich, wann die den Übungsaufsatz noch geschrieben haben. ![]()
Umgekehrt würde ich aber auch keinem Kollegen unterstellen, dass er bei einem nicht ausgefüllten Klassenbuch keine Unterricht erteilt hätte. ![]()