Gerade mal recherchiert, falls ich mal ausfalle.
- Die Dienstälteste muss nicht die Dienstälteste sein. Es kann auch auf Dauer oder für einen bestimmten Vertretungsfall eine andere Person bestimmt werden.
- Die Person, die die Vertretung übernimmt, muss offiziell damit beauftragt werden. Dann bekommt sie nach 13 (!) Monaten die entsprechende Zulage.
- Zumindest für Rheinland-Pfalz habe ich gerade die Regelung gefunden, dass dem Vertreter der Schulleitung beim Ausfall derselben die Entlastungsstunden zustehen. In NRW muss es auch so sein, denn als ich damals für meine Chefin von einem Tag zum nächsten Eingesprungen bin, hatte ich plötzlich nur noch gute 10 Stunden Unterricht. Statt vorher 23.
Plattyplus:
Ich kenne eine Schulleiterin, die war noch keine 30. Sie hat notgedrungen übernommen. Und sie hat ihren Job sehr gut gemacht. Ich glaube, du siehst das immer zu pessimistisch.
Ich war übrigens 42. Nach Douglas Adams hatte ich also bereits die gesamte Weisheit des Universums. ![]()