Die Unterteilung ist rechtlich sauber.
Aber das was du schreibst, ist der Knackpunkt. Ich frage mich, ob die Kinder wirklich in der Schule aufschlagen müssen und dann den Test verweigern. Oder ob es für die "Ordnungsmaßname" auch schon reicht, wenn das am Telefon gesagt wird. Und dann ist es nur noch der minimale Unterschied zwischen "Mein Kind wird nicht getestet " ---> Schulleiter sagt "Dann bleibt es zu hause" und "Mein Kind kommt wegen des Tests nicht zur Schule ---> Schulpflichtverletzung, Bußgeldbescheid.
Keine Ahnung, wie das so eingeschätzt wird.