Schule nach den Osterferien [NRW u.a.]

    • Offizieller Beitrag

    Erwünschtes oder unerwünschtes Verhalten ist nicht in jedem Fall auf (nicht) erfolgte erfolgreiche (oder -lose) Erziehungsbemühungen seitens des Elternhauses oder der Schule zurückzuführen. Ich merke das gerade an meinem bald 13jährigen Pubertier. Da spielen Trotz, "Männlichkeit", "ich lasse mir von den Alten nichts sagen" und "ich möchte selbst gegen die Betonmauer fahren und sehen, ob es weh tut" eine Rolle.

  • Ich bin auch in der unglücklichen Lage, dass eines meiner Kinder eine Abschlussklasse besucht und seit Ende Januar in voller Präsenz in der Schule ist.

    Ich würde das Kind wirklich gerne zuhause lassen (wie die Geschwister, davon eins mit Vorerkrankung), aber dann wäre mein Kind das einzige des Jahrgangs. Der Schulabschluss steht in einigen Wochen bevor, da hab ich wirklich Sorge. Zumal die Prüfung praktische Anteile enthält, die man in Distanz nicht sinnvoll einüben kann.

    Betreffender Teenie selbst hat inzwischen Angst, zur Schule zu gehen und ist besorgt, sich und in der Folge dann das vorerkrankte Geschwisterkind anzustecken. Am meisten stört uns der Weg zur und von der Schule mit vollen öffentlichen Verkehrsmitteln. Zur Schule bringen und holen scheitert daran, dass ich ja selbst rechtzeitig in der Schule sein muss (bisher Wechselunterricht, ab morgen Notbetreuung).

  • Die vollständige Beschulung auf Distanz hat das MSB für die Abschlussklassen untersagt. Da die Q1 aufgrund der Wertung in Block I formal nun auch zu den Abschlussklassen zählt, gilt das auch für diesen Jahrgang.

    Okay, dann ist das formal so. Wenn jetzt aber jemand den Test verweigert, deswegen fehlt (das müsste ja gehen), bei den Klausuren antritt und dort seine Leistung erbringt, bewegt sich derjenige aber doch trotzdem im legalen Rahmen - oder nicht?


    Dass es Schulen gibt, die die Q1 tatsächlich nicht teilen, war mir nicht bewusst. Bei uns sind die im Wechselmodell und da würde ich wenig Probleme sehen, einen Schüler einfach komplett online mit Material zu versorgen.

    • Offizieller Beitrag

    Okay, dann ist das formal so. Wenn jetzt aber jemand den Test verweigert, deswegen fehlt (das müsste ja gehen), bei den Klausuren antritt und dort seine Leistung erbringt, bewegt sich derjenige aber doch trotzdem im legalen Rahmen - oder nicht?


    Dass es Schulen gibt, die die Q1 tatsächlich nicht teilen, war mir nicht bewusst. Bei uns sind die im Wechselmodell und da würde ich wenig Probleme sehen, einen Schüler einfach komplett online mit Material zu versorgen.

    Jein. In Bezug auf die Klausuren ja - in Bezug auf die sonstige Mitarbeit gehe ich davon aus, dass da noch Vorgaben vom MSB kommen.

  • Wir haben den SL nun mitgeteilt, dass unsere Kinder den Test verweigern werden und dementsprechend nicht in die Schule kommen (mit ausführlicher Begründung). Erste Reaktion ist nun der Hinweis der SL, dass die "Schulpflicht weiterhin besteht".


    Nun ja. Mal sehen, wie es weitergeht.

  • Wir haben den SL nun mitgeteilt, dass unsere Kinder den Test verweigern werden und dementsprechend nicht in die Schule kommen (mit ausführlicher Begründung). Erste Reaktion ist nun der Hinweis der SL, dass die "Schulpflicht weiterhin besteht".


    Nun ja. Mal sehen, wie es weitergeht.

    Schulpflicht besteht bei uns in Baden-Württemberg auch, aber keine Präsenzpflicht (Schulhauspflicht).

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Naja, darum ging es ja gerade, dass in NRW jetzt Präsenzpflicht besteht und die Eltern - eigentlich - keine Möglichkeit mehr haben, für ihre Kinder zu entscheiden, dass sie vorsorglich zu Hause bleiben sollen.

  • Wir haben den SL nun mitgeteilt, dass unsere Kinder den Test verweigern werden und dementsprechend nicht in die Schule kommen (mit ausführlicher Begründung). Erste Reaktion ist nun der Hinweis der SL, dass die "Schulpflicht weiterhin besteht".


    Nun ja. Mal sehen, wie es weitergeht.

    Die besteht hier auch, aber gleichzeitig ein Betretungsverbot für die Schulen ohne Test, MItteilung des Ministeriums nur, die Tage werden ohne Konsequenzen notiert und dürfen nicht als Begründung für ein Verweilen genannt werden (wir wollen eh im Gegensatz zur Sonderpädagogin nicht, dass unser Kind verweilt, denn wenn er in 1 verweilen würde, bräuchte es keine flexible Schuleingangsphase, wenn kann er in 2 verweilen).

    • Offizieller Beitrag

    Ist in NRW gefühlt etwas komplizierter:

    - wenn du den Test verweigerst (also am Morgen in der Schule) wirst du nach hause geschickt. Du hast kein Anrecht auf Distanzunterricht am Präsenztag aber da es eine Ordnungsmaßnahme ist, sind es auch keine unentschuldigten fehlstunden.


    - wenn du/deine Eltern den schulbesuch verweigern .... ist das eine verletzung der Schulpflicht == ggf. Bußgeldbescheid.


    Irritierend, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Im Gegenteil Catania.

    Das hört sich komisch an, aber ist so rechtlich eine ganz saubere Geschichte.


    Kind verweigert in der Schule den Test: Ordnungsmaßnahme, ausgesprochen durch die Schule.

    Eltern verweigern aufgrund des Tests den Schulbesuch: Verletzung des Schulpflicht --> Bußgeld.


    rechtlich gesehen macht das so Sinn.

  • Wir werden parallel vorsorglich mit den Kindern einen Arzt aufsuchen. Ich habe heute noch einmal in mich reingehört: Sie sind beide anfällig für Lungenkrankheiten (wie ich selbst), und ich bleibe dabei, ich kann es nicht verantworten, sie zu den aktuellen Bedingungen in die Schule zu schicken. Das muss mir erst mal jemand absprechen. Und im Zweifel zahlen wir eben ein Bußgeld (wie hoch könnte das sein?).

  • Okay, dann ist das formal so. Wenn jetzt aber jemand den Test verweigert, deswegen fehlt (das müsste ja gehen), bei den Klausuren antritt und dort seine Leistung erbringt, bewegt sich derjenige aber doch trotzdem im legalen Rahmen - oder nicht?

    Laut Schulmail dürfen die Schüly nicht ohne Test zu den "normalen" Klausuren antreten. Nur bei schulischen Abschlussprüfungen erfolgt ohne Test eine entsprechende räumliche Trennung.

  • In erster Linie sind es doch wohl die Eltern, die mit ihrem Verhalten als Vorbilder fungieren.

    Ups. Einen Fall „Die Eltern sind Schuld“ ./. “Die Schule ist schuld“ wollte ich gar nicht aufmachen. Das wäre mir dann doch zu flach.


    Natürlich tragen wir in der Schule zur Sozialisierung der jungen Menschen bei. Es ist müßig, dass aus dem Handgelenk quantifizieren zu wollen. Wenn jemand etwas Belastbares hat, gerne.


    Ansonsten erscheint es mir aber naheligend, dass die Schülerinnen in der Schule erlerntes Verhalten auch in der Schule anwenden. Oder anders: wenn sie in der Schule mit einer Strategie durchkommen, werden sie ind er Schule wieder die gleiche Strategie versuchen, Ob wir da nun Modell oder Verstärkerin waren, können wir lange diskutieren. Auf jeden Fall tragen wir bei.


    Dabei ist die Schule als System angesprochen. Hier wird doch keine Einzelne Abgründe offenbaren, indem sie ohne Not in eine Verteidingungshaltung geht?


    Ich nehme auch für mich in Anspruch, konsequent zu sein, die Einhaltung von Regeln einzufordern, aber auch die Sinnhaftigkeit von Regeln erklären zu können. Trotzdem weiß ich, dass das nicht immer so funktioniert, wie ich das möchte. Vielleicht, weil ich es nicht immer so gut hinkriege. Ziemlich sicher aber, weil die politische Großwetterlage in eine andere Richtung pfeift. Und jede Menge Kolleginnen auch.


    Wir wären jetzt in einer Situation, in der Konsequenz besonders wichtig ist. Insofern wäre das eine Situation, in der wir Konsequenz besonders gut einüben könnten. Einige schienen da schon aufgegeben zu haben. Schade, selbst wenn es verständlich ist.


    Jenseits gekränkter Eitelkeiten könnte man mal darüber nachdenken, wie man dne Infektionsschutz durchsetzt, ohne sich unnötigem Stress auszusetzen. Nein, da habe ich keine Musterlösung parat. Aber es schadet nichts, sich den Ursachen der Problematik zu stellen.

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