Beiträge von kleiner gruener frosch
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Zu spät, Lindbergh.

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Meinst du, ich verwirre sie damit?

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Das Schulministerium hat gerade Optinons-Paralyse. Glaube ich.
Mir ist übrigens gerade mal aufgefallen: Wenn man die Woche vom 14.12. an mitzählt (und das müsste man) sind wir jetzt schon in der letzten generellen Schulschließungswoche vom Frühjahr. Kommt mir gar nicht so lange vor. In der nächsten Woche war im Frühling bereits die Rückkehr der 4. Klassen und in der übernächsten Woche begann das rollierende System.
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Zitat
Ich hoffe, dass du nur unkst und keine Schulmail mit dem gleichen Inhalt im Umlauf ist ...

ich habe noch keine gesehen. Aber wir wissen doch alle - das Ministerium liest hier mit.

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Ne, ne. Dann tippt sie täglich auf der App rum. Morgens nach dem Aufstehen und um 7:15 wird dann live im WDR die Ziehung des Unterrichtsmodus des Tages übertragen.
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Zitat
"Tu X nicht, sonst gibt es einen schlechten Stundenplan"
Eher im Gegenteil. Damit sich der Stundenplaner nicht dem Vorwurf aussetzen muss, jemanden bewusst schlecht zu behandeln, achtet er bei "schwierigen Kollegen" (ich formuliere es mal so) besonders darauf, dass der Plan möglichst schlüssig und gut ist.
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Zitat
Die VO bezieht sich auf den Fall, dass ein Gerät zur Verfügung gestellt wird - nicht darauf, dass man es auch annimmt.
Die Diskussion hatten wir kürzlich auch mal hier in der Gegend. Tendenz war da eher, dass man das Gerät auch an der Hand haben muss. Wenn man es nicht nimmt, kann der Schulleiter weiterhin die Genehmigung erteilen. Es soll aber einmal nach oben hin genauer geklärt werden.
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bisschen auch OT:
Ich differenziere SL in 3 Kategorien:
a) lässt mich in Ruhe arbeiten
b)hat Freude mir seine Macht zu zeigen & macht mir in der Regel mehr Arbeitc) unterstützt mich bei meiner Arbeit.
Ja - ich bin naiv. Aber ich denke und hoffe, dass "c" der normale Schulleiter ist.
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Ähm, nein. Nicht ganz. Jetzt kommt der Schulleiter wieder ins Spiel:
Zitat(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern in privaten ADV-Anlagen von Lehrerinnen und Lehrern für dienstliche Zwecke bedarf der schriftlichen, ein Verfahrensverzeichnis gemäß §8 DSG NRW enthaltenden Genehmigung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn die Verarbeitung der Daten nach Art und Umfang für die Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlich ist und ein angemessener technischer Zugangsschutz nachgewiesen wird. Die für die Verarbeitung zugelassenen Daten ergeben sich aus der Anlage 3. Für die nach Satz 1 genehmigte Verarbeitung personenbezogener Daten in privaten ADV-Anlagen ist die Schule öffentliche Stelle im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 Satz 3 DSG NRW. Die Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, der Schulleiterin oder dem Schulleiter alle Auskünfte zu erteilen, die für die datenschutzrechtliche Verantwortung erforderlich sind.
Er würde es genehmigen. Aber von einem Automatismus weiß ich nichts.
kl. gr. frosch
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Zitat
Julia hat keine gute Schulleitung, sondern den allmächtigen Antichrist.
Ich bin NICHT ihre Schulleitung.
kl. gr. Gott
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Zitat
Naja. Gibt ja Lehrer die fahren 50km zur Arbeit. Wenn der Chef dann sagt: Entweder du unterschreibst hier und hier - oder der Laptop wartet an der Schule auf dich, dann wird es sich der ein oder andere sicherlich überlegen. Wenn man dann noch den Stundenplan mit den größten Lücken bekommt, wird die Entscheidung immer leichter. Es steht nirgends geschrieben, dass dir bei Ablehnung des Vertrages keine Nachteile entstehen dürfen.
Denkfehler: Wenn man einen Stundenplan mit großen Lücken bekommt, ist es doch gut, wenn in der Schule ein Laptop auf einen wartet. Also: zu Hause wäre auch okay.
Aber zur Beruhigung: der Chef kann dich nicht zwingen. Solltest du nicht unterschreiben, unterschreibst du nicht. Nachteil: du hast kein Dienstgerät. Vorteil: du kannst dein Privatgerät weiter nutzen, solange du die entsprechende Erklärung unterschreibst. (Falls das für dich ein Vorteil ist.)
kl. gr. Gott
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PeterKa,.
Eigentlich müsste ich jetzt noch was zu deinem "Die Schulleitung kann dem Schulamt nicht sagen, wer versetzt werden muss" schreiben. Darf ich aber nicht. Dafür müsste ich interna ausplaudern.
Nur soviel: es geht. Aber es ist natürlich kein Automatismus. Selbst schon erlebt, wie das dann nach so einem Telefonat abläuft.
Kl.gr.Frosch
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Jetzt wird alles klar. Du bist julia und wolltest mit den ganzen Threads nur, dass ich dir zustimme.

Nicht schlecht.
kl. gr. frosch, der auch gerade das Ironie-Schild sucht, aber weiß, das dpb die Ironie verstanden hat.
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DpB - ich nutze die Bezeichnung zwar ungerne, aber ... du hast wahrscheinlich recht.
Gerade eben hat sie in einem anderen Thread einen Beitrag von mir zitiert, den ich explizit als Ironie gekennzeichnet habe, und gefragt, ob man das so einfordern könne.
*kopfschüttel*
Kl. gr. frosch
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Zitat
Aus meiner Sicht ja schon, weil ich behaupte(weil es die Wahrheit ist) mit dir gesprochen zu haben
Im 2. Beispiel hast du nicht mit mir gesprochen.
Du beziehst dich auf das 1. Beispiel , allerdings unter der Voraussetzung, dass der Schulleiter Die Situation so konstruiert und weitergibt, dass du nicht mit ihm gesprochen hättest (obwohl du mit ihm gesprochen hast). Ist natürlich grundsätzlich nicht komplett unmöglich, aber auf dieses Konstrukt habe ich mich weiter oben schon einmal bezogen. Solltest du so paranoid sein, dass du deinem Schulleiter eine Lüge unterstellst, damit er dich los wird, solltest du ihn unter Zeugen ansprechen.
Kl.gr.Frosch
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So langsam werde ich neugierig.
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Das war übrigens Ironie.
Nachtrag: dazu aber noch einmal im ernst.
Das Äquivalent zum Chat und zum Whiteboard sind z.B.
- Arbeitsblätter für die Schüler, die du schreibst,
- Elternbriefe,
- Tafelabschriften
- Fotos vom Tafelbild.
Das Ganze hast du auch im normalen Unterricht. Bereitet dir das auch Bauchschmerzen?
Kl.gr.Frosch
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???
Hast du mit mir gesprochen und deine Bedenken genannt: dann nein, denn wie ich schon woanders geschrieben hatte, würde ich dir in dem Moment sagen "Ich halte die Anweisung aufrecht, du kannst dagegen jetzt bei meinem Vorgesetzten remonstrieren." (Oder ich würde die Anweisung nicht aufrecht halten.)
Hast du NICHT mit mir gesprochen: dann ja, denn wie ich woanders schon geschrieben hatte, wäre dann eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aus meiner Sicht (und scheinbar auch aus deiner Sicht, denn sonst hättest du mit mir gesprochen) nicht mehr möglich.
ZitatDu kannst natürlich immer sagen, weil sie nicht mit dem Schulleiter gesprochen hat. Dabei hätte ich es ja auch haben können, aber du seist der Ansicht, dass es nicht so gewesen wäre. Wie wird das Schulamt entscheiden? Logo... <God-Mode ON>.
Dazu kann ich nur CDL und andere zitieren: hol dir bitte professionelle Hilfe. Und damit meine ich keinen Rechtsanwalt.
kl. gr. Gott
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