Das glaube ich gerne, dass es nicht überall so läuft.
Aber ungeachtet dessen macht es keinen Sinn, den Schulleiter zu übergehen. Denn er bekommt es ja eh mit. (Siehe dazu die Beiträge von Bolzbold und Fossi)
Das glaube ich gerne, dass es nicht überall so läuft.
Aber ungeachtet dessen macht es keinen Sinn, den Schulleiter zu übergehen. Denn er bekommt es ja eh mit. (Siehe dazu die Beiträge von Bolzbold und Fossi)
Und so viele Möglichkeiten gibt es ja nicht.
Okay, Schulschließungen und Distanzunterricht mit Notbetreuung.
Und Schulschließúngen und Distanzunterricht und keine Notbetreuung.
Und Schulschließungen und Distanzunterricht und Notbetreuung durch die OGS.
Und Schulschließungen und Distanzunterricht und Notbetreuung durch die Lehrer.
Und Schulschließungen und Distanzunterricht und Notbetreuung durch die OGS und die Lehrer.
Und Wechselunterricht, täglich.
Und Wechselunterricht, wöchentlich.
Und Wechselunterricht, stundenweise.
Und Wechselunterricht, täglich mit Notbetreuung durch die OGS.
Und Wechselunterricht, wöchentlich mit Notbetreuung durch die OGS.
Und Wechselunterricht, stundenweise mit Notbetreuung durch die OGS.
Und Wechselunterricht, täglich mit Notbetreuung durch die Lehrer.
Und Wechselunterricht, wöchentlich mit Notbetreuung durch die Lehrer.
Und Wechselunterricht, stundenweise mit Notbetreuung durch die Lehrer.
Und Wechselunterricht, täglich mit Notbetreuung durch die OGS und Lehrer.
Und Wechselunterricht, wöchentlich mit Notbetreuung durch die OGS und Lehrer.
Und Wechselunterricht, stundenweise mit Notbetreuung durch die OGS und die Lehrer.
Und Präsenzunterricht mit Aufhebung der Präsenzpflicht ohne Notbetreuung.
Und Präsenzunterricht mit Aufhebung der Präsenzpflicht mit Notbetreuung durch die OGS.
Und Präsenzunterricht mit Aufhebung der Präsenzpflicht mit Notbetreuung durch die Lehrer.
Und Präsenzunterricht mit Aufhebung der Präsenzpflicht mit Notbetreuung durch die OGS und die Lehrer.
Und .... habe ich was vergessen?
Passt, Email am Freitag Nachmittag reicht. ![]()
Sie spricht noch mit den Verbänden.
Da die Entscheidung ja eigentlich klar ist, hätte längst was kommen können.
Da noch nichts da ist .... nehme ich mal an, dass es heiße Gespräche gibt, um sie davon zu überzeugen, dass die Schulen zu bleiben. Oder dass sie aufmachen. Je nach Verband.
kl. gr. frosch
Nachtrag: ich hatte letztes Jahr übrigens einen solchen Fall.
Aufnahme des Schulbetriebs im Mai. Rollierend. Ich habe den Kolleginnen meine Planung vorgestellt. Eine Kollegin kam anschließend zu mir und sagte, dass sie Bauchschmerzen damit hätte, dass die Kinder (auch in halben Klassen) wieder in der Schule wären. Das Risiko wäre ihr zu groß.
Wir haben damals die Sicherheitsvorkehrungen noch einmal durchgesprochen. Ich merkte aber, dass sie damit doch weiterhin Probleme hatte und ich ihr die Zweifel nicht wirklich nehmen konnte. Am Ende des Gesprächs sagte sie dann, dass sie Remonstrieren wolle. "Kein Problem", sagte ich. "Wie das geht, weißt du, Oder? Ansonsten sprich mich an. Unabhängig davon werden wir am Montag starten."
Sie sagte übrigens auch noch explizit, dass das Remonstrieren nicht gegen mich ginge, auch wenn sie natürlich gegen meine Anweisung (als ihr direkter Vorgesetzter) remonstrieren würde.
Wir sprechen auch heute noch miteinander. ![]()
Zum Beispiel von Samu:
Ich würde davon ausgehen, dass die Kollegin mich anspricht und mir ihre Bedenken darlegt. (Das wäre übrigens nicht "nochmal", da es hier im Thread hieß, dass die Schulleitung noch nichts von den Bedenken weiß. Das Beispiel von dir, Samu, passt daher nicht ganz.)
Im hypothetischen Fall (bei einer Videokonferenz würde ich die Anweisung nicht aufrechterhalten, aber tun wir mal so, als ob das so wäre), würde ich der Kollegin dann sagen: "Ich verstehe deine Bedenken, ich halte es aber für zwingend notwendig, dass man die Kinder einmal die Woche sieht und beziehe mich dabei auf .... und .... und .... . Wenn du auch nach unserem Gespräch weiterhin Bedenken hast, kannst du gerne gegen die Anweisung remonstrieren. Das wäre sogar deine Pflicht, wenn du meine Anweisung für unangemessen hältst. Wenn du rechtliche Fragen dazu hast, melde dich bei mir. Sobald die Remonstration da ist, leite ich sie ans Schulamt weiter."
Wahrscheinlich (wie gesagt, es ist hypothetisch) würde ich sogar sagen "Da es eine Videokonferenz pro Woche ist, ist es ja egal, wann du sie macht. Du kannst sie also auch gerne bis Ende der ersten Corona-Woche (also der nächsten Woche) hinauszögern. Vielleicht haben wir dann schon die Rückmeldung."
kl. gr. frosch
Markus - du hast mit Sicherheit recht. Aber unabhängig davon ob Schulleiter woanders Arschlöcher sind, gebietet es die vertrauensvolle Zusammenarbeit, dass man mit dem Schulleiter noch einmal spricht. Es gebietet auch die Vernunft. Denn der Schuleiter wird doch eh informiert. Also: warum sollte man es ihm nicht vorher schon einmal sagen.
Humblebee - ich gebe zu, ich habe bei der Wikipedia einfach nach dem Jahr "1234" gesucht und fand dort "Schlacht bei Altenesch". ![]()
DAS ist keine Leichtigkeit. Ganz sicher nicht. Wenn es eine Leichtigkeit wäre, würde ich nicht reagieren.
ZitatHier haben wir aber mal belegt, was sonst immer abgestritten wird: dass eine Auseinandersetzung immer zulasten des Kollegen geht und der den Kürzeren zieht. Immerhin ist eine Remonstration die Meldung, dass man eine Weisung für unrechtmäßig hält und Klarheit wünscht. Sollte eigentlich kein Staatsakt sein, auf den Versetzung folgt.
Nein, der Staatsakt ist (wie schon mindestens zweimal geschrieben) die fehlende "vertrauensvolle Zusammenarbeit".
Wenn kritische Rückfragen von Eltern kommen, stelle ich mich voll vor die Kolleginnen. Dann will ich denen auch 100%-ig vertrauen. Wenn das nicht der Fall ist, wird ein "Vor-die-Kolleginnen-stellen" schwierig.
kl. gr. frosch
Nachtrag: "Das kann bei dir so sein, muss aber bei der TE nicht so sein."
Mag sein - wobei es dann auch im Eigeninteresse der Kollegin ist, gaaanz schnell weg zu kommen.
A propos Passwort:
ZitatA: Mein Passwort ist absolut sicher. Da kommt niemand drauf, aber ich kann es mir gut merken.
B: Warum?
A: es ist das Jahr, in dem in der Schlacht von Altenesch die Stedinger Bauern im Stedingerkrieg vernichtend von einem Kreuzzugsheer des Bistums Bremen geschlagen worden ist.
B: Oh, das hört sich gut an. Wann war das denn?
A: Am 27. Mai 1234
Ja, da kommt niemand drauf. ![]()
kl. gr. frosch
P.S.: Stefan, kannst du mal nachschauen, wie viele ungültige Anmeldeversuche es in den letzten 60 Minuten bei mir gab? ![]()
Er wird es wissen - die Remonstration reichst du beim Schulleiter ein. (Korrigiert mich, wenn es anders ist, aber das ist mein Stand der Dinge.)
Samu:
Wie Seph und Bolzbold schreiben: " Das gebietet übrigens auch die beamtenrechtliche Nebenpflicht der vertrauensvollen Zusammenarbeit."
Die "vertrauensvolle Zusammenarbeit" ist in dem Fall nicht mehr gegeben. Ich muss mich auf meine Kolleginnen verlassen können - sie können sich auch auf mich verlassen.
ZitatDie armen Schülerinnen!
Das muss ich leider auch unterschreiben. Ich weiß, was an ihrer zweiten Wunschschule (nach unserer) los ist. *kopfschüttel*
Aber mehr werde ich dazu jetzt nicht schreiben.
ZitatDas wäre auch blöd, wenn die übereinstimmen würden.
Na, gut dass ich nicht blöd bin. Mein Passwort hier im Forum ist nicht "kleiner gruener frosch", sondern "Kleiner Gruener frosch".
kl. gr. frosch
Fossi, ich habe lange überlegt, ob ich es schreibe. Aber jetzt wo du es schon so formuliert hast: bei mir auch.
Meine nächste Handlung als Schulleiter wäre ein Anruf im Schulamt und beim nächstmöglichen Versetzungstermin wäre diese Kollegin nicht mehr bei uns.
(Und nein, o0Julia0o, die Kollegin wäre dann nicht in die Kaparten versetzt. Das Schulamt würde in dem Fall eine "diplomatische Lösung" suchen und die Kollegin an eine Wunschschule versetzen. Ich kenne die Situation von einer Kollegin - die durfte sich sogar schon zweimal eine neue Schule aussuchen.)
kl. gr. frosch
Hierrauf. Z.B.
Die Ausnahme steht dort auch: "wenn sie erkennbar strafbar oder ordnungswidrig ist oder die Menschenwürde verletzt."
kl. gr. frosch
ZitatMuss ich der Anordnung des Schulleiters Folge leisten, während ich auf die Antwort der Bezirksregierung warte (zwischen 1. und 2.)? Muss ich der Anordnung des Schulleiters Folge leisten, während ich auf die Antwort der nächsthöheren Instanz warte (zwischen 3. und 4.)?
Ja.
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