ZitatDas wäre auch blöd, wenn die übereinstimmen würden.
Na, gut dass ich nicht blöd bin. Mein Passwort hier im Forum ist nicht "kleiner gruener frosch", sondern "Kleiner Gruener frosch".
kl. gr. frosch
ZitatDas wäre auch blöd, wenn die übereinstimmen würden.
Na, gut dass ich nicht blöd bin. Mein Passwort hier im Forum ist nicht "kleiner gruener frosch", sondern "Kleiner Gruener frosch".
kl. gr. frosch
Fossi, ich habe lange überlegt, ob ich es schreibe. Aber jetzt wo du es schon so formuliert hast: bei mir auch.
Meine nächste Handlung als Schulleiter wäre ein Anruf im Schulamt und beim nächstmöglichen Versetzungstermin wäre diese Kollegin nicht mehr bei uns.
(Und nein, o0Julia0o, die Kollegin wäre dann nicht in die Kaparten versetzt. Das Schulamt würde in dem Fall eine "diplomatische Lösung" suchen und die Kollegin an eine Wunschschule versetzen. Ich kenne die Situation von einer Kollegin - die durfte sich sogar schon zweimal eine neue Schule aussuchen.)
kl. gr. frosch
Hierrauf. Z.B.
Die Ausnahme steht dort auch: "wenn sie erkennbar strafbar oder ordnungswidrig ist oder die Menschenwürde verletzt."
kl. gr. frosch
ZitatMuss ich der Anordnung des Schulleiters Folge leisten, während ich auf die Antwort der Bezirksregierung warte (zwischen 1. und 2.)? Muss ich der Anordnung des Schulleiters Folge leisten, während ich auf die Antwort der nächsthöheren Instanz warte (zwischen 3. und 4.)?
Ja.
ZitatSicher, die drohen mit Rechtsanwalt, Schulamt, mit neuen E-Mails. Das ist schon Druck. Die SL droht genauso. So mus sich ja immer mehr E-Mails beantworten.
Und was heißt zeitnah. Für die SL - noch am gleichen Tag. Geschieht das nicht, gibt es Stress. Ist zeitnah irgendwo definiert? Muss man Sonntags antworten?
Ja und?
Laut der aktuellen Corona-Schutzverordnung ist es in Schulen nicht verpflichtend vorgesehen. Link
Andrew: eine Anweisung von mir wäre unsinnig. Sie müsste ja nicht befolgt werden, da ich nach meinem Dafürhalten nicht die Aussage der Corona-Schutzverordnung verschärfen darf.
ZitatWo man keine OP- oder FFP2-Maske tragen muss, gelten weitgehend die bisherigen Regeln für normale Alltagsmasken. Die muss man zum Beispiel weiter auf Spielplätzen benutzen.
Was ich natürlich mache: ich gebe eine entsprechende Empfehlung aus. Wobei meine Kolleginnen da eh schon sehr erpicht drauf sind, eine ffp2 zu tragen. Ich habe sie auch schon bei mehreren Schülern gesehen.
Bzgl. der Kolleginnen macht es auch Sinn: ich will die 600 Masken, die wir bekommen haben, ja nicht auf dem Schwarzmarkt verkaufen. ![]()
Ffp2 in der Schule. Laut Corona-Schutz-Verordnung (soweit ich es eben gelesen habe) ist es keine Pflicht.
ZitatJa, das steht bei FFP2 immer darauf.
Meinte ich in Abgrenzung zu kn95
Es gibt noch nichts Offizielles. (Als Mail)
CDL, es war die
Das haben wir erst in 101 Jahren wieder.
Dann noch einmal in 202 Jahren.
Danach nie wieder.
Aber: stimmt, 21 kommt noch dazu
Sie sind übrigens da. 60 Stück pro Kollege. Und echte ffp2. Allerdings steht "nicht wiederverwendbar" drauf - aber ich glaube, dass steht bei jeder drauf.
ZitatBerichte mal. Ich bin auch verwirrt...
Du auch?
Was auch immer ihr macht... freut euch auf 21:21 heute Abend
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