Freie Tage bei Teilzeit - alles kann, nichts muss. Okay, alles auch wieder nicht.
Aber:
Teilzeitbeschäftigten Lehrkräften sollen in Übereinstimmung mit § 17 Abs. 3 ADOunterrichtsfreie Tage oder unterrichtsfreie Halbtage entsprechend ihrer Stundenzahlgewährt werden, wenn schulformspezifische, schulorganisatorische und pädagogischeBelange nicht entgegenstehen.
Das heißt, im Endeffekt kann sich der Schulleiter das frei aussuchen, da jederzeit schulorganisatorische oder pädagogische Belange entgegenstehen könnten.
Zu deinem konkreten Fall: ich habe es bisher nur erlebt, dass 14-Stunden-Kräfte mal 1, in Ausnahmefällen auch 2 Tage (sehr selten) frei haben. Aber eine 20-Stunden-Kraft habe ich bisher immer an allen Wochentagen in der Schule gesehen. (Alleine schon deswegen, weil 20-Stunde-Kräfte in der Regel auch eine Klassenleitung haben und deswegen jeden Tag da sind.)
Die genauen Gründe kann dir aber nur dein Schulleiter nennen. Wir nicht.
Sorry.
kl. gr. frosch
P.S.: mein Link verweist auf die Bezirksregierung Düsseldorf. In der BASS steht es bestimmt auch, ich habe nur gerade keine hier. Müsste morgen in der Schule nachschlagen.