Im ernst. Ich bin etwas irritiert. Denn Bewerber mit nicht bestandenem 2. Staatsexamen (jegweder Schulform) müssten eigentlich in ganz NRW wegen "erwiesener Nichteignung" (sorry, so war die Formulierung) von befristeten Vertretungsstellen ausgeschlossen sein. Das sollte demnach für unbefristete Stellen erst recht gelten.
Aber okay.
kl. gr. frosch