hast du gerade mal den Link .... mir kommt da eine Idee.
Beiträge von kleiner gruener frosch
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Heute sprach eine Kollegin mal die Padlets an. Sie hatte das bei einer Bekannten von ihr gesehen.
Wir brauchen es eigentlich nicht, sind dank der Homepage von uns gut gerüstet. Aber ich habe es mir mal grob angesehen.
Zurückgeschreckt bin ich beim vorgesehenen Preis. Nach der Testphase 1500 $ pro Jahr für eine Schule.
Was ich mich außerdem Frage: die Firma sitzt in der USA. Wo liegen die Server? Sind die Padlets DSGVO-Konform? (Okay, im Moment interessiert das viele eh nicht. Gebe ich zu.)
kl. gr. frosch
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Wie du im letzten Satz schreibst: es ist eine Frage der Notbetreuung, nicht der KiTa-Öffnung.
Aber sei beruhigt - mit deinen Problemen bist du nicht alleine. Die Eltern deiner Schüler haben
die gleichenähnliche Probleme, weil die Kinder nicht in der Schule sind.Kl.gr.Frosch
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Wolfgang. Wenn das der Fall ist, bremsen wir es wieder ab. Hat doch schon einmal geklappt.
Kl.gr.Frosch
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Zitat
"Okay, Leute, ihr wisst alle, dass Menschen nicht mehr zusammen halten, wenn sie sich nicht anlächeln. Also - lasst uns dafür sorgen, dass sie sich nicht mehr anlächeln können und wir gewinnen die Weltherrschaft 1!!!111!!!!1!1!1!
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Das ist ein Fake - die Kinder aus dem 4. Schuljahr kommen diese Woche noch gar nicht.

kl. gr. frosch
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Kalle, ich fand die Anweisung in der Mail schon sehr klar. Aber leider gibt es auch unter Schulleitern genug Menschen, die da nicht richtig aufgehoben sind und "Freiwilligkeit" bewusst falsch verstehen wollen.
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Schick deinem Chef den Link auf die Schulmail auf der Ministeriums-Seite und zitier es.
Frag dann, ob du dich nach seiner Einladung oder der Anweisung vom Ministerium richten sollst.
Kl.gr.Frosch
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Rennschwein Rudi Rüssel ist das
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Alternativ können die Scanner-Apps auch Batch-mäßig Fotos einlesen und bearbeiten, wenn dir die Schüler die schicken. Dann kannst du es vor dem Ausdrucken umwandeln.
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Okay, sorry. Ich hatte das weiterhin für mich auf "Vorerkrankt" bezogen. Da hast du natürlich recht.
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Haeschenhuepf, falls du auch aus NRW kommst: Nein, nach der Mail von gestern dürfen sie es nicht. Auch nicht freiwillig. Das steht da so explizit drin.ZitatDiese Lehrerinnen und Lehrer dürfen zunächst bis zum Beginn des 4. Mai 2020 aus Gründen der Fürsorge nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden.Da steht nichts von "sie dürfen, wenn sie möchten" oder "sie dürfen nicht, es sei denn, sie bestehen drauf".kl. gr. froschEdit: Aufgrund von Zweifel an meiner Lesekompetenz gestrichen.

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Nachtrag zu meinem Beitrag 5.797: ich habe schon vor anderthalb Wochen vom Schulamt die klare und deutliche Ansage bekommen, dass ich aufgrund meines Asthmas NICHT und unter keinen Umständen Unterricht machen solle. Mit Abstand ins Büro darf ich (nach dem aktuellen Stand) - mehr aber nicht.
kl. gr. frosch
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Zitat
Genau deshalb bin ich auch der Meinung, dass der Dienstherr es Risikopatienten verbieten sollte, Präsenzunterricht zu erteilen,
In NRW ist es ja so. Da dürfte Miriam nicht in die Schule und vor die Klasse.
kl. gr. frosch
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Nein, dürfen sie nicht. Hier der passende Passus aus der gestrigen Schulmail.
Zitat
Deshalb ist bei Lehrerinnen und Lehrern mit diesen Vorerkrankungen ein besonderer Schutz erforderlich. Diese Lehrerinnen und Lehrer dürfen zunächst bis zum Beginn des 4. Mai 2020 aus Gründen der Fürsorge nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden. Ein Einsatz bei digitalen Lernformaten (Lernen auf Distanz) sowie die Teilnahme an (z.B. prüfungsvorbereitenden) Konferenzen und schulinternen Besprechungen ist – unter strikter Einhaltung der Hygienevorgaben (siehe hierzu IV.) – zulässig. -
Zitat
Die Regel für die Vorerkrankungen sind komischerweise nur bis zum 04.Mai begrenzt.
Liegt wahrscheinlich einfach daran dass man auf Sicht fährt und der 4.5. der nächste "Meilenstein" ist.
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EducatedGuess das bezog sich auf die Mail aus NRW, oder?
Ich bin auch ziemlich beeindruckt. Okay, über die Grundentscheidung kann/sollte man streiten. Aber was das Ministerium daraus macht und wie es uns informiert, finde ich gut.
Selbst wenn die Mails um 22:36 Uhr kommen.

Kl.gr.Frosch
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Aber Flipper, sowas würden Schulleiter doch niemals tun.

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Gorbatsch das hast du falsch verstanden. Ich hatte dir schon den Passus aus der Schulmail NRW kopiert, dass am Montag in NRW KEINE allgemeinen Konferenzen stattfinden dürfen.
Kl.gr.Frosch
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Gorbatsch, ja. Scheinbar, unter strikter Einhaltung der Hygienevorschriften. (Oh, die habe ich nicht kopiert. Kommt gleich)
Aber nicht am Montag - so wie ich es lese. Denn es wird explizit ausgeschlossen, dass es am Montag ein normaler Besprechungs-und Konferenzbetrieb stattfindet.Hier ist der Rest, ich hätte auch gleich alles klopapieren können.
ZitatAlles anzeigenIV. Anforderungen an die Hygiene in der Schule
Basierend auf der Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) und der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) ist bei der Beachtung von Präventionsmaßnahmen und der Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen die Wiederaufnahme des Schulbetriebs möglich. Auch Prüfungen können dann durchgeführt werden.
Im Wesentlichen sind die nachstehend genannten Punkte zu beachten:
- Zahl und Zusammensetzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
- Persönliches Verhalten
- Ausschluss von Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Symptomen
- Gestaltung des Unterrichts- bzw. Prüfungsraums
- Erweiterte Präventivmaßnahmen durch Tragen von Masken
Die Teilnehmerzahl ist zu begrenzen in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und der Zahl der benötigten Aufsichtspersonen. Es muss zwischen den Schülerinnen und Schülern (Prüflingen) und zwischen diesen und Lehrkräften (Prüfende / Aufsichtspersonal) ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden können.
Es hat eine namentliche und nach Sitzplatz bezogene Registrierung zu erfolgen, um eine etwaige Nachbefragung bzw. Kontakt-Nachverfolgung zu ermöglichen.
Personen mit bestimmten Vorerkrankungen (s.o.) sollten Rücksprache mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt nehmen.
Neben Beachten der Husten- und Nieß-Etikette, der Händehygiene und der Abstandsregeln sollten keine Bedarfsgegenstände wie Gläser, Flaschen zum Trinken, Löffel etc. gemeinsam genutzt werden.
Symptomatisch kranke Personen sind von der Teilnahme an Unterricht und Prüfungen auszuschließen. Die Beteiligten (Prüflinge und Prüfende) sollten keiner gefährdeten Gruppe (s.o.) angehören. Zur Symptomatik bei COVID-19 finden Sie Hinweise in der verlinkten medizinisch-hygienischen Stellungnahme.
Die Gestaltung der Räumlichkeit muss von der Tisch- und Sitzordnung, dem Zugang zum Raum (auch Treppenhäuser und sonstige Verkehrsflächen) und zum Sitzplatz, den Belüftungsmöglichkeiten und dem Zugang zu Toiletten und Waschgelegenheiten die Gewähr bieten, dass der vorgegebene Mindestabstand zwischen Prüflingen und Prüfern von 1,5 Metern zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden kann. Die Hand-Kontaktflächen wie z.B. Tische sollen leicht zu reinigen sein.
Eine Maskenpflicht ist nur dann erforderlich, wenn die gebotene Abstandswahrung nicht eingehalten werden kann.
- Händewasch- und Händedesinfektionsmöglichkeiten
Es ist für ausreichende Hände-Waschmöglichkeiten zu sorgen. Die Sanitäranlagen müssen mindestens mit ausreichend Seifenspendern ausgestattet sein. Sie müssen unter dem Kriterium der Abstandswahrung gut erreichbar sein. Der Zugang zur Händedesinfektion sollte vor Eintritt in den Unterrichts- bzw. Prüfungsraum und gegebenenfalls zusätzlich an gut erreichbaren Plätzen im Gebäude wie z.B. auf Fluren ermöglicht werden. Auf das Händeschütteln soll verzichtet werden. Die Hände sollten regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife über 20-30 Sekunden gewaschen werden. Hautverträgliche Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis können bei nicht sichtbarer Verschmutzung alternativ benutzt werden.
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Mittel für die Händehygiene und für Reinigung und Flächendesinfektion
Bei Verwendung von Desinfektionsmitteln für bestimmte, häufig von unterschiedlichen Personen berührten Flächen sollten nur geeignete Desinfektionsmittel für alle Handkontaktflächen verwendet werden. Ihr Schulträger verfügt dazu über die notwendigen Informationen. - Standards für die Sauberkeit in den Schulen
- Kommunikation der Prüfungsbedingungen
Potentiell kontaminierte Flächen, die durch Händekontakte zu einer Übertragung beitragen könnten, sollen durch eine arbeitstägliche Reinigung und in zuvor definierten Bereichen (z.B. Handkontaktflächen, gemeinsam benutze Tastaturen, Sanitäranlagen, Türkliniken und Treppenläufe) ggfls. durch eine zusätzliche Flächendesinfektion mittels Wischdesinfektion (z.B. vorgetränkte Wischtücher) dekontaminiert werden. Es sollten nur geeignete Desinfektionsmittel für alle Handkontaktflächen verwendet werden. Ihr Schulträger verfügt dazu über die notwendigen Informationen.
Die ergriffenen Maßnahmen sollen Eingang finden in den Hygieneplan nach § 36 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz.
Informationen zu den Prüfungsvoraussetzungen sollen schriftlich zusammengefasst werden und allen Beteiligten einschließlich der Erziehungsberechtigten, des sonstigen Schulpersonals und sonstiger Personen, die sich während des Unterrichts und der Prüfungen im Schulgebäude aufhalten, ausgehändigt oder in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden.
Die medizinisch-hygienische Stellungnahme können Sie hier
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Sch…iene/index.html
nachlesen.
Schulträger, die sich über zuverlässige Beschaffungsmöglichkeiten für geeignete Desinfektions- und Reinigungsmittel sowie für geeignete Masken für den Infektionsschutz informieren wollen, können das hier tun:
Krisenstab bei der Bezirksregierung Münster
Mobil: 0173/2918330
V. Unterstützungsangebote für Schülerinnen und Schüler
Ein besonderes Thema ist der Umgang mit Ängsten vor Ansteckung mit dem Corona-Virus (COVID-19), die neben Lehrkräften auch Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern ggf. haben. Diese Ängste müssen in jedem Fall ernst genommen werden. Für die Betroffenen ist es hilfreich, möglichst umfassend und transparent über die vor Ort geltenden Sachverhalte und die durchgeführten Hygienemaßnahmen informiert zu werden. Verunsicherte Menschen benötigen klare Information: Was kann ich selbst tun, wie geht es weiter, auf welche Unterstützungsangebote kann ich zurückgreifen?
Sollte es sich hierbei um Ängste handeln, die sehr stark ausgeprägt sind, können sich alle zuvor genannten Betroffenen auch an die für sie zuständige Schulpsychologische Beratungsstelle wenden, die Kontaktdaten finden Sie hier:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Sch…nste/index.html
Mehr Informationen zum Thema "Umgang mit Ängsten“ haben wir auch auf unserer Informationsseite „Schule und Corona“ zusammengestellt:
http://schulpsychologie.nrw.de/schule-und-cor…gste/index.html
Auf dieser Informationsseite gibt es darüber hinaus auch weitere Informationen für Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler zu Themen wie Gestaltung des ersten Unterrichtstages, Umgang mit heterogenen Lernausgangslagen, Eltern- und Schülerfragen, sowie ein Spezial „Sicher durchs Abitur“.
Ich hoffe sehr, dass uns der behutsame Wiedereinstieg in den Schulbetrieb und die am kommenden Montag, 20. April 2020, beginnenden Vorbereitungsmaßnahmen gut gelingen werden und dass die mit dieser SchulMail übermittelten Vorgaben und Informationen für Ihre Arbeit hilfreich sind und als Unterstützung dienen.
Erneut möchte ich mich für Ihre Arbeit ganz herzlich bedanken.
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