Beiträge von kleiner gruener frosch

    Wenn die Sache so ist würde ich morgen spontan (wegen Ordnungswidrigkeit) eine Klassenkonferenz durchführen und beschließen, dasa es keine Ordnungswidrigkeit gibt.
    Das wird protokolliert, der Schulleiterin und den Eltern mitgeteilt und gut ist es.

    Kl.gr.Frosch

    Also - gut ist dann nichts. Es dürfte dann die nächste Zeit bei euch sehr spannend werden. Aber es wäre zumindest das richtige Vorgehen.

    Bolzbold: in Brandenburg ist es scheinbar so, dass der kurzfristige Schulausschluss explizit von der Klassenkonferenz verhängt wird. Hier noch das Zitat aus dem Gesetz dazu.

    Zitat von §64 BbgSchulG

    (3) In dringenden Fällen kann eine Schulleiterin oder ein Schulleiter eine Schülerin oder einen Schüler gemäß Absatz 2 Nr. 3 bis zu drei Tagen ausschließen, wenn es für die Aufrechterhaltung einer geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit oder zum Schutz von Personen erforderlich ist. Die Entscheidung durch die Klassenkonferenz ist unverzüglich nachzuholen.

    kl. gr. frosch

    Miss Jones: weder noch. Das ist das übliche, rechtlich korrekte Vorgehen.

    Laut §64 ist der bei Ordnungsmaßnahmen der Beschluss der Klassenkonferenz einzuholen. In dringenden Fällen kann dieser Beschluss auch nachträglich eingeholt werden.

    Die Dringlichkeit kann von außen niemand einschätzen. Aber da der Junge schon suspendiert ist, war es scheinbar jetzt dringend.
    Nun muss die Klassenkonferenz einberufen werden und die Suspendierung nachträglich beschließen. (Also: grundsätzlich muss sie wohl nicht. Ist die Frage, ob die Klassenkonferenz der Entscheidung der kommissarischen Schulleitung widersprechen möchte.)
    Im Falle eines entsprechenden nachträglichen Beschlusses der KK: Da dies Aufgabe der Klassenkonferenz ist und du der Vorsitzende der Klassenkonferenz bist, müsstest du es unterschreiben. Aber halt erst nach einem entsprechenden Beschluss.*

    Eine Erziehungsmaßnahme muss laut dem Bildungsserver Berlin Brandenburg (dort liegt eine entsprechende Powerpoint-Datei zu dem Thema) nicht vorher erfolgen, wenn dieser "sich als wirkungslos erwiesen hat oder nicht geeignet ist." Grundsätzlich ist es also möglich, ohne vorangegangene Erziehungsmaßnahme eine Ordnungsmaßnahme auszusprechen.

    Bzgl. der Anhörung der Eltern: man muss den Eltern die Möglichkeit zur Anhörung erteilen. In NRW wäre es so, dass diese Anhörung aber keine aufschiebende Wirkung hat. Sie kann also auch während der Ordnungsmaßnahme sein, wenn ein sofortiger Vollzug der Ordnungsmaßnahme notwendig ist. Wenn ich die PP-Datei richtig verstehe, ist dies auch in Brandenburg möglich.

    kl. gr. frosch


    *Ich habe allerdings keine Ahnung, was passiert, wenn die Klassenkonferenz die Ordnungsmaßnahme nicht beschließt. Ein Zurückziehen sollte aber möglich sein, auch wenn es möglicherweise nicht sinnvoll ist.

    für mich käme noch ADO Paragraph 12 in Frage.


    Zitat

    (1) Lehrerinnen und Lehrer unterrichten in der Regel in den Fächern, für die sie eine Lehrbefähigung erworben haben, sowie in außerunterrichtlichen Angeboten, für die vom Land zusätzliche Lehrerstellenanteile bereitgestellt werden. Über Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen entscheidet die Lehrerkonferenz (§ 68 Absatz 3 Nummer 1 SchulG). Einsatzwünsche von Lehrerinnen und Lehrern sowie behinderungs- und krankheitsbedingte Erfordernisse sollen im Rahmen der Möglichkeiten der Unterrichtsorganisation angemessen berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Unterricht zu bestimmten Zeiten, in bestimmten Klassen und in bestimmten Fächern oder auf die Leitung einer bestimmten Klasse besteht nicht.

    Diese Aussage impliziert aus meiner Sicht auch, dass der Lehrer nicht nur nicht auf eine bestimmte Klasse bestehen Kann, sondern auch nicht auf "Keine Klasse", da auch dies eine "bestimmte" Klasse ist. Irgendwie.

    KL. gr. Frosch

    In den letzten Wochen habe ich mich mal wieder in Klasse 4 mit der Tonleiter beschäftigt. (Wird so explizit als Lerngegenstand zwar nicht gefordert, ich mache es aber trotzdem gerne.)
    Nach ein paar Stunden zur Tonleiter an sich habe ich dann angefangen, Melodien mit Boomwhackers nachzuspielen. (Ich nehme an, Boomwhackers sind bekannt, oder?)

    Damit die Kinder sehen, was man mit Boomwhackers so alles machen kann, wollte ich Ihnen im PC-Raum ein paar youtube-Videos zeigen und stieß bei der Eingabe des Begriffs "Boomwhacker" auf folgende Videos.

    I wish you a merry x-mas: https://www.youtube.com/watch?v=KFWlr3nzGnc

    Banana boat Song: https://www.youtube.com/watch?v=qhJnIF8GHnw

    Popcorn 2: https://www.youtube.com/watch?v=PS1qIb380sc&t=62s


    Die Kinder sind jetzt mit Feuereifer dabei, die Stücke nachzuspielen. ;)

    kl. gr. frosch

    P.S.: Irgendwann konnte ich die Videos auch schon einmal direkt einbinden. Sorry.

    Zu 1) ich schrieb, dass das At zwar noch relevant sei, laut den Geschichten Jesus und der exegetischen Lehrmeinung (zumindest in Deutschland, aber hier im Thread sprechen wir meines Wissens von Deutschland) die knallharte Schiene des ATs allerdings "überholt" ist.

    Zu 2) Bräuchte er meiner Meinung nicht. Wobei ich persönlich den Religionsunterricht aus der Schule nehmen würde und die Zeit sinnvoller nutzen würde. Wer Religionsunterricht haben möchte, kann auch in die Sonntagsschule gehen. Einziger Nachteil davon: die Religiöse Unterweisung wäre dann ggf. "Lehrern" überlassen, die das Fach besser nicht unterrichten sollten.

    Zu 3) Wer sie ändert. Hm, der Papst gibt fleißig seine Überlegungen raus. Ob die alle so akzeptiert und umgesetzt werden? Ich habe den Eindruck (speziell, aber nicht nur aus Studienzeiten), dass für die Änderungen in der Vorstellungswelt primär die "Theologen" z. B. an der Uni, sowie der hoffentlich gesunde Menschenverstand der Gläubigen verantwortlich sind.
    Das ist aber nur mein persönlicher Eindruck. Vielleicht weiß Nele da näheres zu.

    Kl.gr.Frosch

    Schmidt:

    nach meinem exegetischen Kenntnisstand ist es so, dass das Alte Testament als Schrift für die Christen zwar eine gewisse Relevanz hat. Die Gesetze, von denen du sprichst, wurden nach allgemeiner exegetischer Lehrmeinung allerdings von Jesus durch "Liebe deinen Nächsten ..." (kurz gefasst) ersetzt. (Diese Aussage steht und fällt natürlich mit der Prämisse, dass man davon ausgeht, dass eine Person "Jesus" (vielleicht hieß sie auch anders, vielleicht waren es auch verschiedene Personen) mal auf der Erde herumgelaufen ist. Aber da du das AT wörtlich auslegst, gehe ich mal davon aus, dass du das beim NT auch machst. )

    Der Hinweis von dir auf das notwendige Befolgen der alttestamentlichen Regeln ist demnach (zumindest in der religiösen "Filterblase") falsch. Außerhalb dieser Blase spielt es für die Menschen eh keine Rolle.

    kl. gr. frosch

    Nele, beim Thema Religionskunde bin ich bei dir. Das weißt du ja auch.

    Bzgl. Des von mir zitierten Satzes:
    Ich habe ja auch nicht geschrieben, dass du das so gesagt hast. Aber es gab hier im Thread die Entrüstung, dass doch nicht "die Wissenschaft" schlecht sei, sondern das sie nur schlecht verwendet wurde. Daher meine Reaktion auf deinen Satz. Das gilt nämlich für das Christentum genauso.

    Aber ich finde die pauschale Verurteilung der Christen, wie sie auch hier im Thread passiert ist, unpassend.

    Bzgl. "kritische Zweifel" - Ich hatte zumindest einen Religionsunterricht genossen, der sehr wohl auch kritisch war. Und ich unterrichte einen, der sehr wohl kritisch ist. Vielleicht mag ich eine Ausnahme sein, ich weiß es nicht. Aber so generell, wie du es es oben in deinem letzten Abschnitt schreibst, ist es nicht.

    Kl.gr.Frosch

    Ich will nur an einem Punkt ansetzen und mich ansonsten aus dieser Diskussion heraushalten. Mehr Zeit habe ich leider nicht.

    Du schreibst

    Zitat

    Erstens: Zyklon B wurde nicht zur Ermordung von Menschen erfunden.

    Die Aussage gestehe ich dir zu - und ich gestehe auch Zyklon B zu, dass es nicht zur Ermordung von Menschen erfunden wurde. Demnach gestehe ich es "der Wissenschaft" zu, dass sie Zyklon B nicht zur Ermordung der Menschen erfunden hat. Zyklon B wurde nur benutzt.

    Man kann in deinem Satz aber Zyklon B einfach durch "Christentum" ersetzen.

    Zitat

    Das Christentum wurde nicht zur Ermordung von Menschen erfunden.

    Ich würde mich daher weiterhin einer Pauschalkritik gegen das Christentum verwehren. Es gibt genug zu kritisieren. Als Christ kann man sich natürlich für vieles aus der kirchlichen Vergangenheit schämen. Genauso, wie man sich als Deutscher für vieles aus der deutschen Vergangenheit schämen kann. Oder auch als Wissenschaftler. Oder... . Oder.... . Aber eine Pauschalkritik daran ist mehr als unangemessen.
    Und das was du zu den eigentlichen christlichen Werten schreibst ... trifft vielleicht mal und in Teilen zu. Aber nicht grundsätzlich. Nicht an der christlichen Basis.

    kl. gr. frosch

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