*kopfschüttel*
Natürlich sind "Anrechnungsstunden", die für besondere, (teilweise feste, teilweise innerschulisch festgelegte) außerunterrichtliche Aufgaben von der als Lehrer zu leistenden Unterrichtszeit abgezogenen werden und damit der Schule als "Stunden für den Unterichtsbedarf" nicht mehr zur Verfügung stehen, was anderes als die 27 oder 28 Stunden Unterrichtsverpflichtung, die jeder Lehrer einbringt und die die Schule dann nach Belieben (Nein, nach Stundentafel und innerhalb der rechtlichen Vorgaben) für den Unterricht einsetzen kann. Das ist auch in Berlin so.
Zur ersten Gruppe gehören u.a. auch die Anrechnungsstunden pro Klasse. Die bekommt jeder Klassenlehrer für seine Arbeit.
Zur zweiten Gruppe gehören der Unterricht laut Stundentafel und (oberhalb der Stundentafel) Förderunterricht, Teamunterricht, Schwimmbegleitung, etc. Aber auch KEINE Unterrichtsvorbereitungs-Absprache-Zeit.
Es kann allerdings sein, dass du denkst, dass es keinen Unterschied gibt - weil du mit der Verwaltung der Anrechnungsstunden nichts zu tun hast und sie daher gar nicht siehst und daher nur den Topf "Stunden-oberhalb-der-Stundentafel" vor dir hast.
Das war jetzt aber auch mein letztes Statement dazu. Ich habe dir die beiden Bereiche oft genug erklärst. Wenn du es mir immer noch nicht glaubst und den Unterschied nicht erkennst - liegt es nicht daran, dass es den Unterschied nicht gibt.
kl. gr. frosch