Beiträge von kleiner gruener frosch

    Hallo rundmc,

    Glückwunsch zur Stelle.
    Hier findest du Infos zum Thema "Bezahlung in den Sommerferien".

    Wenn du vor dem 1.2. schon als angestellte Vertretungskraft gearbeitet hast, bekommst du sie bezahlt.
    Wenn du nach dem 1.2. Angefangen hast, aber nach den Ferien einen Anschlussvertrag hast, wirst du auch bezahlt. (Da ist jetzt die Frage, ob es ein Anschluss - Vertretungsvertrag sein muss. Vom Gefühl her würde ich sagen "Nein".
    Näheres findest du hier: https://wuppertal.gew-nrw.de/befristung.html

    Kl.gr.Frosch

    Es lohnt sich auf jeden Fall. Finanziell in NDS scheinbar immer noch nicht (NRW hat inzwischen A13(z?) für Konrektoren an Grundschulen.) Wie hoch die Zulage bei mir war, müsste ich mal wieder nachschauen. Aber ist eh NRW - ist für dich also nur bedingt hilfreich. (Sie lag auf jeden Fall höher als bei DaVinci. 250 € brutto oder so.)

    Aber es lohnt sich, um Erfahrungen zu sammeln. Man ist nicht automatisch ein guter Schulleiter, wenn man Lehrer ist. Das sind eigentlich zwei grundverschiedene Berufe, natürlich mit Überschneidungen. Daher ist es auf jeden Fall ratsam, erst ein paar Jahre auf der "Zwischenstufe" Konrektor zu verbringen.

    Mir haben die 4 Jahre als Konrektor zumindest gut getan. Und ich hätte, nachdem ich ein Jahr lang meine Schule kommissarisch geleitet habe, auch noch ein paar Jahre als Konrektor verbracht - wenn man mir nicht eine Schule zur Leitungsübernahme ans Herz gelegt hätte.

    kl. gr. frosch

    Zitat

    Als was denn sonst? Machst du das hier beruflich?


    Klar, du nicht.

    Allgmeine Dienstordnung für Lehrer in NRW, §37

    Zitat

    Zu den außerunterrichtlichen Aufgaben des Lehrer gehört der regelmäßige Austausch in einem Forum für Lehrer (z.B. https://www.lehrerforen.de). Die Beteilung an den Diskussionen muss einmal jährlich in Form eines Tätigkeits-Berichtes (angehängte Ausdrucke der Beiträge sind erlaubt) bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden.

    kl. gr. frosch

    Nachtrag: Bevor sich jemand wundert und den Paragraphen in der Schule zitiert - der ist natürlich gefaked. :)

    • Whatsapp , klar (würde ich sagen, auch wenn es nicht unbedingt klar ist)
    • Facebook, seit gut 10 Jahren. In der Freundesliste sind auch einige Dutzend Schüler aus meiner Realschul-Zeit.
    • Instagramm (aber eher selten)
    • Twitter (auch eher selten)
    • Wordpress-Blog zu meinem Hobby
    • Nele aufgreifend: diverse Foren - wobei ich mir gar nicht so sicher bin, ob "Foren" als "Social Media" im engeren Sinne zählen.


    Ich glaube, das war es.

    <Mod-Modus>

    Thread nach "Offtopic" verschoben.

    kl. gr. frosch, Moderator


    </Mod-Modus>

    Zitat

    Facebook habe ich bereits vor Jahren gelöscht,

    Hm, die haben scheinbar bei Facebook ein Backup gehabt - bei mir läuft Facebook noch. ;)(

    Hm, wie sieht denn der Stundenplan ansonsten aus? Ist er "kritisch", so dass man deswegen noch was erreichen könnte? Über den Lehrerrat.
    In NRW hätte der Lehrerrat die Aufgabe, den Schulleiter in Bezug auf den Stundenplan zu beraten. (Z.B. auf kritische Zusammenstellungen im Sinne der Lehrer hinzuweisen)

    Für die Zukunft könnte man also den Lehrerrat bitten, da ein Auge draufzuwerfen.
    Für jetzt: der Schulleiter entscheidet über die Unterrichtsverteilung. Und zwar so, wie sie für den Unterricht notwendig ist. Damit kannst du wohl im Nachhinein nicht mehr viel machen, sondern musst damit leben.

    Noch ein Wort zu dem "ohne viel Vorankündigung" - im Idealfall sollten Lehrer natürlich frühzeitig (vor den Ferien) über die Unterrichtsverteilung informiert werden. Wenn dann der Stundenplan geplant wird, kann es aber passieren, dass die angedachte Verteilung nicht möglich ist. Dann wird die Verteilung notfalls noch einmal geändert. Ist für den einzelnen vielleicht doof - ist aber so.

    kl. gr. frosch

    Hallo,

    die beiden Links verlangen weiterhin nach einem Passwort.
    Du hast die Links auf den "Edit-Mode" der Umfrage kopiert. Die Seite kannst nur du aufrufen.

    Grüße,

    kl. gr. frosch, Moderator

    P.S.: Neuer Beitrag in die alte Umfrage kopiert und Thread in den Bereich "Umfragen" verschoben.

    Zitat

    An meiner Ausbildungsschule wurde der Lehrersport nach 4 Terminen von der SL wieder verboten, zumindest auf dem Schulgelände. Ein Kollege hatte sich so schwer verletzt, dass er ein halbes Jahr ausfiel. Bei einem Kollegium von 8 Personen schmerzt das dann doch sehr

    Wir sind auch nur eine kleine Schule. Ich habe daher meinen Kolleginnen jegliche sportliche Aktivität verboten, damit sie sich nicht verletzen. Sie mussten mir außerdem vertraglich zusichern, dass sie nicht rauchen, keinen Alkohol trinken, keine sonstigen Drogen zu sich nehmen. Nicht dass sie deswegen mal kurzfristig ausfallen. Außerdem habe ich nach einigen Kämpfen durchgesetzt, dass sie keine Aufzüge fahren. Aufzüge bleiben stecken, das weiß man ja, und dann können sie morgens nicht zur Arbeit kommen und müssen vertreten werden.

    kl. gr. frosch

    <Ironie off>

    P.S.: ich frage mich, was deine SL damit erreichen wollte. Wenn sie euer Verletzungs- und Ausfallrisiko auf Null reduzieren will, müsste sie euch alles verbieten und euch in Watte packen.

    Um es mit den Worten von Ed Mercer (Captain der Orville) zu sagen:

    Zitat von Ed Mercer

    "Wer ist das?" "Das ist Kermit, der Frosch" "Ist das jemand, den sie kennen?" "Nein, er ist nur ein Anführer, den ich bewundere. Er behält immer einen kühlen Kopf in jeder Krise, inspiriert seine Leute zu höherem..."

    Das hat er zwar erst gesagt, nachdem ich den Namen schon lange nutze - passt aber trotzdem. Hoffe ich. ;)

    kl. gr. frosch

    Ach ja - weiter mit der Frage.

    *kopfschüttel*

    Natürlich sind "Anrechnungsstunden", die für besondere, (teilweise feste, teilweise innerschulisch festgelegte) außerunterrichtliche Aufgaben von der als Lehrer zu leistenden Unterrichtszeit abgezogenen werden und damit der Schule als "Stunden für den Unterichtsbedarf" nicht mehr zur Verfügung stehen, was anderes als die 27 oder 28 Stunden Unterrichtsverpflichtung, die jeder Lehrer einbringt und die die Schule dann nach Belieben (Nein, nach Stundentafel und innerhalb der rechtlichen Vorgaben) für den Unterricht einsetzen kann. Das ist auch in Berlin so.

    Zur ersten Gruppe gehören u.a. auch die Anrechnungsstunden pro Klasse. Die bekommt jeder Klassenlehrer für seine Arbeit.

    Zur zweiten Gruppe gehören der Unterricht laut Stundentafel und (oberhalb der Stundentafel) Förderunterricht, Teamunterricht, Schwimmbegleitung, etc. Aber auch KEINE Unterrichtsvorbereitungs-Absprache-Zeit.

    Es kann allerdings sein, dass du denkst, dass es keinen Unterschied gibt - weil du mit der Verwaltung der Anrechnungsstunden nichts zu tun hast und sie daher gar nicht siehst und daher nur den Topf "Stunden-oberhalb-der-Stundentafel" vor dir hast.

    Das war jetzt aber auch mein letztes Statement dazu. Ich habe dir die beiden Bereiche oft genug erklärst. Wenn du es mir immer noch nicht glaubst und den Unterschied nicht erkennst - liegt es nicht daran, dass es den Unterschied nicht gibt.

    kl. gr. frosch

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