Beiträge von kleiner gruener frosch

    Ich fand zumindest die Ausführungen von keckks plausibler als ein einfaches "Ist doch egal, was die Eltern wollen - du entscheidest, wie du es in der Schule machst."

    Zum 2. Satz: wenn die Inklusionsassistenz es den Eltern und dem Schulleiter erzählt und man dann von dort aus konstruktive Rückmeldung zu dem Lehrerverhalten bekommt, sollte man (siehe keckks Ausführungen) überlegen, ob man es macht.

    Aber: das war hier auch nicht die Frage - ich habe den Einwand auch nur gebracht, weil du die "du gestaltest den Unterricht"-Aussage aus dem anderen Thread wieder gebracht hast. Da wollte ich auf die Ausführungen aus dem anderen Thread hinweisen (falls sich mal irgendwann in ein paar Jahren jemand über google in diesen Thread verirrt.) Diese grundsätzliche Fragestellung sollten wir aber auch dort weiterdiskutieren.

    Hier geht es um eine andere konkrete Frage von Schokolade.

    Zitat

    Meine Frage: kann ich als Klassenlehrerin sagen, dass eine Zusammenarbeit mit dem I-Helfer nicht möglich ist und ich ihn nicht dabei haben möchte? Wie geht man da am Besten vor?


    kl. gr. frosch

    Bzgl. "Ansonsten bist du die Lehrerin und gestaltest den Unterricht, wie du es pädagogisch für richtig hältst." würde ich gerne auf die Aussagen von keckks im anderen Thread verweisen.

    Bzgl. der Zusammenarbeit: ich habe es schon einmal erlebt, dass ein I-Helfer auf Wunsch der Lehrkraft ausgetauscht worden ist. Ich denke aber, dass dies speziell bei einem autistischen Kind, welches eine entsprechende Struktur braucht, nicht passieren wird.

    kl. gr. frosch

    Ich sage es ja nur ungern, aber unsere Referendarin war aufgrund unserer guten Besetzung nur in 6 eigenverantwortlichen Stunden - in den restlichen Stunden war sie "eigenverantwortlich" in Team (wie es dpb vorschlägt).

    Anpassungen im Stundenplan wurden dadurch auf ein Minimum reduziert, die hatte effektiv 8 Stunden "Ausbildungsunterricht" und die Kolleginnen entsprechende Entlastung. WinWin. :)

    Kl.gr.Frosch

    Es ist möglich und sinnvoll. Es ist aber auch möglich und sinnvoll, dass der Einsatz der Lehrkraft nur so geht, wie pattyplus es skizziert hat, weil keine passende Arbeit mehr da ist, seine Einsatz auf der anderen Seite aber zu späteren Zeiten noch einmal benötigt wird.

    Ich bat pattyplus ja schon mehrmals, sich hier dazu zu äußern, ob er sagen kann, warum sein Plan so ist. Vielleicht erklärt es sich dadurch. (Siehe z. B. seine Erklärungen zu den Abendklassen.) Es steht allerdings für mich die Frage im Raum, ob es einen speziellen Grund gibt, dass er unbedingt in so vielen Abendklassen eingesetzt werden muss oder ob sein Einsatz dort am Zufallsgenerator des Stundenplaners liegt (was ich nicht glaube).


    Kl.gr.Frosch

    Aus der von der verlinkten EU-Arbeitszeits-Verordnung, §17, Absatz 3.


    Zitat

    Gemäß Absatz 2 dieses Artikels sind Abweichungen von den Artikeln 3 und 5 zulässig:
    a) wenn bei Schichtarbeit der Arbeitnehmer die Gruppe wechselt und zwischen dem Ende der Arbeit in einer Schichtgruppe und dem Beginn der Arbeit in der nächsten nicht in den Genuss der täglichen und/oder wöchentlichen Ruhezeit kommen kann; b) bei Tätigkeiten, bei denen die Arbeitszeiten über den Tag verteilt sind, insbesondere im Fall von Reinigungspersonal

    Du bist keine Putzfrau (Reinigungspersonal ist ja auch nur ein Beispiel), aber deinem Stundenplan und deinen Aussagen nach, sind deine Arbeitszeiten über den Tag verteilt.

    Der Passus wird also wahrscheinlich greifen und erklären, warum bei dir das Aussetzen der Ruhezeiten möglich ist.

    Kl.gr.Frosch

    Ich wiederhole mal eben die Fragestellung des Threadstarters:

    Zitat

    Hallo, würde mich gerne kurz auf diesem Wege mit euch austauschen, welches Tool / Programm o.ä. ihr erfolgreich nutzt, um ein YouTube-Video abzuspeichern, so dass ihr bei der Präsentation dessen im Unterricht nicht automatisch online via PC/Tablet... sein müßt!

    Habt ihr da gute Erfahrung mit x oder y?! Das wäre klasse Danke vorab


    kl. gr. frosch, Moderator

    Als ich vor einem Dutzend Jahren noch an der Realschule war, vor Whatsapp und dem Facebook-Messenger, gab es mal icq. Ich weiß gar nicht mehr, ob ich meine Daten absichtlich rausgegeben hatte oder ein Schüler sie gefunden hatte - jedenfalls hatte ich diverse Schüler aus den oberen Klassen in meiner Liste. Ab und zu kam mal eine Frage oder eine Nachricht. Wenn ich gerade eh am Schreibtisch saß, habe ich auch drauf geantwortet. Das lief alles vernünftig und im Rahmen und respektvoll ab.
    Einmal kam auch ein Liebesgeständnis. Allerdings hat die Schülerin ganz schnell eine Nachricht hinterher geschickt: "Ähm, sorry. Die letzte Nachricht war eigentlich für meinen Freund." ;)

    Bei Facebook bin ich noch mit jeder Menge ehemaliger Schüler aus meiner Zeit an der Realschule befreundet. Teilweise auch mit inzwischen älteren Schülern aus der Grundschule. Warum auch nicht. Was ich nicht machen würde - mich mit Grundschülern oder soeben entlassenen bei Facebook befreunden. Das hätte einen komischen Beigeschmack. (Abgesehen davon, dass die eh nicht bei Facebook sein dürfen, wenn ich die Altersgrenze richtig im Kopf habe.)

    Ehemalige Eltern habe ich teilweise auch bei facebook drin - was einfach daher kommt, dass man sich im Laufe der Zeit auch mal mit den Eltern angefreundet hat. Warum auch nicht.

    Whatsapp: aufgrund meines Hobbys findet man meine Handynummer eh im Internet. Aktiv an Eltern verteilen würde ich sie alleine schon deshalb nicht, weil die Kommunikation mit Eltern über whatsapp in NRW "nicht vorgesehen" ist. Aber wenn sie mich anschreiben, ignoriere ich es auch nicht. (Wobei ich in der Regel eher zurückrufe.)

    kl. gr. frosch

    P.S.: und um zur obigen Frage zu kommen - nein, mit aktiven Schülern meiner Grundschule würde ich mich per Snapchat wahrscheinlich nicht befreunden. Denke ich.
    P.P.S.: Grundbedingung bei ICQ war übrigens damals, dass die Schüler mich in einer verständlichen Rechtschreibung anschreiben sollten. Ansonsten wurde nicht geantwortet. ;)

    Ich sage es ja nur ungerne, aber ich habe oben die ADO zitiert. Prinzipiell kann er, wenn es aus schulorganisatorischer Sicht notwendig ist, innerhalb dieser Zeiten eingesetzt werden. Einen Anspruch auf bestimmte Zeiten hat er nicht. Der Schulleiter muss also in der Konferenz nur auf die ADO hinweisen.
    Man ist als Planer/Schulleiter natürlich schon gut beraten, wenn man versucht, die Stunden zu bündeln - im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten.

    Vielleicht kann pattyplus uns einmal einen Einblick geben, ob er weiß, warum sein Plan so kompliziert und unpraktisch ist.

    kl. gr. frosch

    Ich meine deine Schlussfolgerung, warum die Lehrer in der Arbeitzeitverordnung nicht vorkommt.

    Zitat

    Die 1. Stunde muß nicht zwangsläufig vertreten werden

    Das sieht dein Chef (und sehen die Vorgesetzten deines Chefs) aber anders. (Was mich daran erinnert, dass ich noch die Unterrichtsausfall-Statistik der letzten Woche fertig machen und absenden muss.)


    kl. gr. frosch

    Deine Schlussfolgerung ist nicht unlogisch, aber ich denke rechtlich greift sie nicht.

    Nochmal zu der rechtlichen Situation:

    Zitat von ADO §12,1

    Ein Anspruch auf Unterricht zu bestimmten Zeiten, in bestimmten Klassen und bestimmten Fächern besteht nicht.

    Diese Aussage in der ADO NRW ist ziemlich eindeutig.

    In der von dir verlinkten Arbeitszeitverordnung steht übrigens, dass nach Beendigung des Dienstes eine Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden soll. Im rechtlichen Kontext bedeutet dieses "soll" wie immer, dass es nicht zwingend vorgeschrieben ist. Allerdings sollte es der Regelfall sein. Zumindest der Vertretungsunterricht um 7:30 ist auf jeden Fall gedeckt. Kritisch ist der ältere Stundenplan. Da könnte man vielleicht von einer Regelmäßigkeit sprechen. (Es ist jetzt sicher eine Sache der Definition, ob es schon ein "Regelfall" ist, wenn so ein Stundenplan wöchentlich bei einer Lehrkraft vorkommt, oder ob der "Regelfall" erst eintritt, wenn mehrere Kollegen im Kollegium eine solche Arbeitszeit haben oder wenn ein Kollege einen entsprechenden Plan über mehrere Stundenpläne hinweg bekommt.)
    Zumindest der Vertretungsfall wäre also definitiv auch zulässig, wenn die Arbeitszeitverordnung auch für Lehrer gelten würde.

    Ich befürchte wirklich, solange dein Schulleiter, etc. nicht mitspielen, kannst du da nicht viel machen.

    Sorry.

    kl. gr. frosch

    P.S.: die einzige Möglichkeit wurde oben (z.B.) von Krabappel schon gesagt. Sprich mit dem Lehrerrat, der kann bei der Unterrichtsverteilung und der Stundenplangestaltung mitreden und dein Anliegen dabei vertreten und sich für dich einsetzen. (Aber auch hier gilt das obige Zitat aus der ADO.)

    P.P.S.: ich würde ganz schnell einen Versetzungsantrag stellen und hoffen, dass er durchkommt.

    Es geht um beides.

    Eventualitäten: der befürchtete Stundenplan von pattyplus im kommenden September, der mit seinem Hobby kollidiert. Dazu lässt sich aber derzeit weder was sagen, noch was gegen unternehmen.

    Tatsächlicher Stundenplan: pattyplus hat scheinbar einen grenzwertigen Stundenplan. Ich müsste da jetzt nachschauen, glaube ihm aber mal, dass sein Stundenplan für Beamte zulässig ist. Daher ist er zwar beim allerbesten Willen nicht schön ... aber dagegen vorgehen kann er wohl nicht. Da er (scheinbar) nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, ist ein Vorgehen dagegen und ein Ultimatum eher schwierig bis unmöglich. (Wobei ich es auch weiter mit Gesprächen mit dem Stundenplaner versuchen würde. Aber das bringt es scheinbar nicht, wie du - pattyplus - schreibst.)

    kl. gr. frosch

    Wenn ich sie richtig verstanden habe, ist das Problem ja nicht, dass sie wegen der Abordnung in eine andere Stufe rutscht. Das Problem ist, dass sie vorher an ihrer Schulform 12 von 25 Stunden hatte (z. B.) und jetzt 12 von 28 hat. Im ersten Fall hatte sie eine gute 50%-Stelle. In 2. Fall eine ca. 42%-Stelle.

    Kl.gr.Frosch

    P. S. : Ich würde zuerst den Schulleiter fragen, ob in der Abordnung etwas dazu steht. Der Schulleiter muss es nicht zwangsweise im Blick haben, denke ich, aber da die anordnende Stelle ja wissen muss, dass sie von Schulform x an Schulform y abordnet, sollte sie es im Blick haben.
    Wenn in der Anordnung an sich nichts steht - nachhaken beim Schulamt und dann beim Personalrat um Unterstützung vorsprechen.

    Jein, da kenne ich aus meinem Hobby aber genug Personen, die spontan ausfallen, weil deren Dienst sich geändert hat. Unplanmäßig.

    Krabappel: in der Schule kannst du nicht "rund um die Uhr" eingesetzt werden. Aber zu den Zeiten, in denen Unterricht stattfindet. Deinen Dienstplan erhältst du normalerweise (wenn es nicht unerwartete Personalprobleme gibt) zweimal im Jahr zu den bekannten Terminen.
    Und sollte es zwischendurch mal Änderungen geben, gibt es die auch nicht aus Langeweile, sondern weil sie nötig sind.

    Kl.gr.Frosch

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