Beiträge von kleiner gruener frosch

    Die korrekte Vorgehensweise scheint es mir nicht zu sein.

    Aber ( Stille Mitleserin:( die Opt-in-Zustimmung laut der neuen Datenschutzverordnung bezieht sich auf die Verwendung von Nutzerdaten. Nicht auf die Zustimmung zu einem Abo und zum Bezahlen desselben. Da verwechselst du zwei Opt-Ins.

    kl. gr. frosch

    Krabappel hat mich in die Richtung denken lassen, als sie schrieb "Hat die Klasse jemand manipuliert".

    Man muss seinen Klassen ja nichts Honig ums Maul schmieren, wenn man sie in der Prüfung hat, aber könnte das hier

    Zitat

    Wenn sie mal laut wurden, dann wurden sie sofort leise, sobald ich richtig laut wurde!

    Vielleicht der Grund sein warum die Klasse dachte "In der Prüfung zeigen wir es ihm!"

    Ist aber nur eine Vermutung.

    Zur Schulleiternote - ich hatte damals auch eine 3, weil ich der Schulleiterin nicht pro-aktiv genug war. Ich war zwar immer da, aber ich habe kaum eigene Vorschläge eingebracht. Damals war ich auch konstaniert (heißt dass so?), heute kann ich es verstehen.

    Ich muss Krabappel auch zustimmen, dass ein nachträgliches Beschweren komisch aussieht. Chancen hast du aber, wenn du nachweisen kannst, dass die Ausbildung nicht ordnungsgemäß gewesen ist.
    Vorsichtig wäre ich aber bei der Aussage "ich habe ja kaum eigenverantwortlichen Unterricht gehabt" - da wird die Schulleitung sagen "Spätestens nach der Prüfung wissen sie auch, warum". Und das ist formal korrekt. (Also, dass man kaum eigenverantwortlichen Unterricht hat (auch wenn man ihn haben müsste), wenn der Schulleiter durch den Verzicht darauf den Referendar fördern und die Qualität des Unterrichts aufrecht erhalten möchte.

    Sorry, dass ich dich nicht aufbauen kann. (Eher im Gegenteil, aber ich will ehrlich sein). Ich wünsche dir viel Erfolg beim Versuch, gegen die Prüfung anzugehen. Ich sehe aber kaum Chancen.

    kl. gr. frosch

    Notenbox:

    Zitat

    Auf dem mobilen Gerät, also in der NotenBox-App für Android, der NotenBox-App für iPad/iPhone und der NotenBox Windows Store App, sind die Daten AES256 verschlüsselt. Sie werden in der NotenBox für iPad/iPhone so gekennzeichnet, dass sie nicht in der iCloud gesichert werden. Auch die Klassen der NotenBox für Android und der NotenBox Windows Store App sind in einem eigenen Ordner von uns gespeichert, der nicht für eine Sicherung bei Google oder Microsoft vorgesehen ist.

    Okay.

    Teachertool:

    Zitat

    Sämtliche von TeacherTool auf dem Festspeicher dauerhaft abgelegten personenbezogenenDaten von Schülern werden grundsätzlich und ausnahmslos mit dem Algorithmus AES-256symmetrisch verschlüsselt (symmetrisch bedeutet, dass zum Ver- und Entschlüsseln dergleiche Schlüssel benutzt wird). Die Daten werden ausschließlich beim Laden durch dieSoftware entschlüsselt (diese benutzt dazu Betriebssystemfunktionen).

    Passt.

    <off-topic>
    Soll es teachertool demnächst auch für Android geben? Oder wechselst du auch das mobile Gerät?

    kl. gr. frosch

    Nach der alten Erklärung war es eine Grauzone, in der neuen Erklärung sind mobile Geräte explizit erwähnt.
    Man kann sie (unter Wahrung der in der Erklärung angegebenen Maßnahmen und Vorgaben (zum Löschen)) nutzen.

    Bzgl. Passwort: In der Erklärung wird ein "ausreichend sicheres Passwort" gefordert. Auch in der Handreichung dazu steht nicht mehr. Also: Zahlen, Groß/Kleinbuchstaben, Sonderzeichen, alles schön durchgemischt

    kl. gr. frosch

    P.S.: speziell bei mobilen Geräten (die machen das halt gerne) solltest du darauf achten, dass die Daten der Notenapp nicht voreingestellt in eine Cloud hochgeladen werden.

    @pattyplus: Ist kein Problem. Nimm ein Kürzel, am besten eins, welches beim Suchen/Ersetzen nicht automatisch irgendwas in den Wörtern mitersetzt. Also zum Beispiel |ab|
    Die senkrechten Striche kommen im Text praktisch nicht vor. (Der Tipp kam oben schon einmal. O.Meier hatte ihn aber als "nicht effizient" eingestuft. Er ist aber ziemlich effizient.)

    kl. gr. frosch

    Nein, O. Meier. Man muss sich genehmigen lassen, die geschützten Daten der Schüler auf seinen privaten Geräten nutzen zu dürfen. Was für viele Kolleginnen und Kollegen, die zuhause arbeiten wollen, eine Erleichterung ist.

    Das Einsetzen und spätere Ersetzen von Kürzeln ist übrigens sehr effizient. Besser ist nur das direkte Schreiben.

    Kl.gr.Frosch

    PrimaBallerina: dann nehme ich alles zurück.
    Meine Erfahrung ist bisher, dass die alte Erklärung eher stiefmütterlich behandelt wurde. Wenn man Schulleiter oder Lehrer fragt erntet man meistens nur fragende Gesichter.
    Daher war ich davon ausgegangen, dass du sie auch nicht unterschrieben hast. Sorry.

    Da du die alte Erklärung unterschrieben hast, kannst du die Daten der Schüler natürlich nutzen. Mein Fehler.

    Gilt auch für alle anderen, die die alte Erklärung unterschrieben haben.


    kl. gr. frosch

    Nein, keine Lese- und Denkfehler.
    Du schreibst, dass du die Anforderungen in der Erklärung nicht verstanden hast. Also kannst du nicht garantieren, dass du sie erfüllen kannst.
    Dass du die Daten sicher und geschützt behandelst wie vorher, heißt in dem Fall nicht, dass du sich sicher und geschützt behandelst. Denn wenn du es analog zur Erklärung machen würdest, könntest du ja auch unterschreiben.

    kl. gr. frosch

    P.S.: ich ziehe meine Kritik übrigens zurück, falls du die Erklärung, die es seit den 90er Jahren gibt, eh schon unterschrieben hast.

    P.P.S.: Was für Gedanken du dir gemacht hast, ist übrigens zweitrangig. Nutzung der geschützten Daten der Schüler nur mit Unterschrift analog zur (sehr verständlich aufgebauten) Erklärung. (Sorry)

    P.P.P.S.: Du hast eine PN.

    P.P.P.P.S.: wie viele "P" kann man beim "P.S.:" eigentlich nutzen. ;)

    goeba:

    Windows 10 schlägt es vor: klick auf "Nein". (Das ist übrigens der einzige Punkt, bei dem ich meinen Kolleginnen gesagt habe, dass sie aufpassen müssen.
    Windows bringt von Haus aus keine Verschlüsselung mit - aber zumindest alle mobilen Backup-Lösungen, mit denen ich bisher zu tun hatte, bringen diese vorinstalliert mit.

    kl. gr. frosch

    Ob deine Schulleitung dich unterstützt ist da eher zweitrangig. Wenn du die Daten zuhause bearbeitest ohne die Sicherheit der Daten zu bestätigen (sprich: ohne dir die entsprechenden Gedanken zur Sicherheit zur machen) machst du dich einer Dienstverletzung schuldig. (Aber ich habe dich scheinbar richtig verstanden. Das was du geschrieben hast, hätte man auch als rein hypothetisch auslegen können.)

    Mir macht es ehrlich gesagt Angst, dass Lehrer (und auch Schulleiter) so schludrig mit den Daten ihrer Schüler umgehen. Und genau dafür ist die Erklärung da - dass man sein eigenes Verhalten in Bezug auf die Daten mal kritisch reflektiert.

    Wenn du jetzt deine Zeugnisse schreiben musst: mach es in der Schule oder mit Hand. Oder sorg dafür, dass die Daten bei dir geschützt sind.

    Bzgl. der Verpflichtung: du bist nicht verpflichtet, die Geräte hin- und herzutragen. Reicht auch, wenn du sie zu Hause nutzt. Wenn du sie hin- und herträgst, machst du das freiwillig. (Ich trage mein Tablet und mein Handy hin- und her. Den Laptop auch - aber das ist ein Dienstgerät.)

    Zum Verstehen: wenn du es nicht verstanden hast - dann ist es Aufgabe deines Schulleiters, es dir zu erklären. Ich habe die Erklärung meinen Kolleginnen erklärt. Danach gab es keine Verständnisprobleme mehr.
    Das ist also nicht deine Sache.

    Grüße,

    kl. gr. frosch

    @primarballerina
    1. Wird niemand dazu verpflichtet, seine privaten Geräte zu benutzen. Es ist eine Erlaubnis. Wenn man für die Sicherheit der Daten auf seinen privaten Geräten nicht sorgen kann, unterschreibt man nicht, dann nutzt man allerdings auch keine digitalen Daten auf den eigenen Endgeräten. (Wobei die neue Erklärung sehr konkret und hilfreich ist und nichts fordert, was man nicht auch zum Schutz seiner persönlichen Daten auch machen sollte und was jedes halbwegs aktuelle Betriebssystem von Natur aus mitbringt.)

    2. Wird niemand verpflichtet, seine Geräte hin und her zu tragen. Das musst du falsch verstanden haben.

    A propos "falsch verstanden": hast du eben geschrieben, dass du die Erklärung nicht unterschreibst, das Zeugnis aber auf deinem privaten PC schreibst? Ich glaube, dass war eher die theoretische Überlegung, dass so zu tun, oder?
    Falls nicht, hast du da was falsch verstanden. Wenn du die Erklärung nicht unterschreibt, ist es nicht so, dass du die Daten nutzen kannst ohne eine Verantwortung dafür zu haben. Und alles ist okay.
    Wenn du sie nicht unterschreibst, DARFST du sie auf deine privaten Geräten nicht nutzen und damit das Zeugnis nicht zu Hause schreiben. Wenn du es doch machst, nutzt du geschützte Schülerdaten ohne Genehmigung deines Vorgesetzten - das ist ein ziemlich schweres Dienstvergehen.

    Das solltest du also noch Einmal überdenken.

    Kl.gr.Frosch

    Spoiler anzeigen

    Ich denke nicht, dass man die Kulturtechniken weiter aushöhlen sollte oder zusätzliche Stunden in den Stundenplan packen sollte. (Wo sollen die auch hin.)
    Aber Informatik-Themen sollten ruhig explizit in den SU-Lehrplan (evtl. auch in den D- und M-Lehrplan) eingearbeitet werden. Die Frage ist da nur: welche grundlegenden Themen sind relevant dafür.

    kl. gr. frosch

    @Lehramtsstudent: Powerpoint in der Grundschule finde ich persönlich jetzt aber auch etwas übertrieben. Zum "Spielerischen Umgang", ja. Aber zu Präsentationszwecken?

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