Beiträge von kleiner gruener frosch

    Hallo,

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    Grüße,

    kl. gr. frosch, Moderator

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    Zitat

    An meiner Ausbildungsschule wurde der Lehrersport nach 4 Terminen von der SL wieder verboten, zumindest auf dem Schulgelände. Ein Kollege hatte sich so schwer verletzt, dass er ein halbes Jahr ausfiel. Bei einem Kollegium von 8 Personen schmerzt das dann doch sehr

    Wir sind auch nur eine kleine Schule. Ich habe daher meinen Kolleginnen jegliche sportliche Aktivität verboten, damit sie sich nicht verletzen. Sie mussten mir außerdem vertraglich zusichern, dass sie nicht rauchen, keinen Alkohol trinken, keine sonstigen Drogen zu sich nehmen. Nicht dass sie deswegen mal kurzfristig ausfallen. Außerdem habe ich nach einigen Kämpfen durchgesetzt, dass sie keine Aufzüge fahren. Aufzüge bleiben stecken, das weiß man ja, und dann können sie morgens nicht zur Arbeit kommen und müssen vertreten werden.

    kl. gr. frosch

    <Ironie off>

    P.S.: ich frage mich, was deine SL damit erreichen wollte. Wenn sie euer Verletzungs- und Ausfallrisiko auf Null reduzieren will, müsste sie euch alles verbieten und euch in Watte packen.

    Um es mit den Worten von Ed Mercer (Captain der Orville) zu sagen:

    Zitat von Ed Mercer

    "Wer ist das?" "Das ist Kermit, der Frosch" "Ist das jemand, den sie kennen?" "Nein, er ist nur ein Anführer, den ich bewundere. Er behält immer einen kühlen Kopf in jeder Krise, inspiriert seine Leute zu höherem..."

    Das hat er zwar erst gesagt, nachdem ich den Namen schon lange nutze - passt aber trotzdem. Hoffe ich. ;)

    kl. gr. frosch

    Ach ja - weiter mit der Frage.

    *kopfschüttel*

    Natürlich sind "Anrechnungsstunden", die für besondere, (teilweise feste, teilweise innerschulisch festgelegte) außerunterrichtliche Aufgaben von der als Lehrer zu leistenden Unterrichtszeit abgezogenen werden und damit der Schule als "Stunden für den Unterichtsbedarf" nicht mehr zur Verfügung stehen, was anderes als die 27 oder 28 Stunden Unterrichtsverpflichtung, die jeder Lehrer einbringt und die die Schule dann nach Belieben (Nein, nach Stundentafel und innerhalb der rechtlichen Vorgaben) für den Unterricht einsetzen kann. Das ist auch in Berlin so.

    Zur ersten Gruppe gehören u.a. auch die Anrechnungsstunden pro Klasse. Die bekommt jeder Klassenlehrer für seine Arbeit.

    Zur zweiten Gruppe gehören der Unterricht laut Stundentafel und (oberhalb der Stundentafel) Förderunterricht, Teamunterricht, Schwimmbegleitung, etc. Aber auch KEINE Unterrichtsvorbereitungs-Absprache-Zeit.

    Es kann allerdings sein, dass du denkst, dass es keinen Unterschied gibt - weil du mit der Verwaltung der Anrechnungsstunden nichts zu tun hast und sie daher gar nicht siehst und daher nur den Topf "Stunden-oberhalb-der-Stundentafel" vor dir hast.

    Das war jetzt aber auch mein letztes Statement dazu. Ich habe dir die beiden Bereiche oft genug erklärst. Wenn du es mir immer noch nicht glaubst und den Unterschied nicht erkennst - liegt es nicht daran, dass es den Unterschied nicht gibt.

    kl. gr. frosch

    Susannea:

    in Berlin gibt es (wie überall) Anrechnungsstunden.
    Dein Schulleiter hat welche. (18 Stück)
    Dein Konrektor hat welche (7 Stück)
    Es gibt außerdem für jede Klasse je eine Stunde. (Die gehen dann quasi automatisch an die entsprechenden Klassenlehrer weiter.)
    Das sind die Ermäigungsstunden, die es laut deiner Aussage ja gar nicht gibt.

    Aber die Stunden, über die ihr verfügen wollt ... Ach, lassen wir das. Ich bin raus. *abwink*

    kl. gr. frosch

    :)

    Also, damit sind wir wieder bei Beitrag 11 und 12.

    Ihr habt nicht über die Verwendung der Ermäßigungsstunden beraten, sondern ausschließlich über die Verwendung der über die Stundentafel hinaus zur Verfügung stehenden Stunden aus dem Unterrichtsdeputat der Lehrerinnen. (Auch wenn du sagst, dass wäre das selbe. Was es nicht ist.)

    Und damit verweise ich auf Beitrag 13 von mir. Ihr könnt nicht beschließen, dass ihr Stunden aus dem Unterrichtsdeputat der Kolleginnen für die Teambesprechungen nutzt.

    Grüße,

    kl.gr.frosch

    Zitat

    Wie gesagt, bei uns gibt es keinen extra Pool für Ermäßigungsstunden, sondern einen Stundenpool für alles. Alles was dort an Ermäßigungsstunden raus geht, bedeutet eben weniger Teilung, Doppelsteckung usw.

    Susannea, dass sind dann keine "Ermäßigungsstunden".

    Ermäßigungs- oder Anrechnungsstunden gibt es für besondere Aufgaben. Jede Schule bekommt welche. Zum Beispiel Stunden für die Schulleitung. (Deswegen bekommt die ereiterte Schulleitung auch Ermäßigungsstunden für das "Konferenzgedöns". Das sind aber Stunden, die DIREKT die Unterrichtsverpflichtung des Lehrers, der sie erhält, reduziert. In der Statistik steht ein Lehrer mit einer Ermäßigungsstunde dann mit 27 statt 28 Stunden Unterrichtsverpflichtung drin. Über diese Stunden kann die Gesamtkonferenz imho (zumindest in NRW) auch beraten.

    Das was du meinst (und was du ständig fälschlicherweise als Ermäßigungsstunde bezeichnest, das ist nämlich NICHT das gleiche) ist folgendes:

    Jede Schule muss X Unterrichtsstunden laut Stundentafel abdecken. Bei einer dreizügigen Grundschule (Klasse 1-6) sind das pi mal Daumen 18 * 25 Stunden. Also ca. 450 Stunden. Diesen Stundenbedarf hat die Schule mindestens. Aber in der Regel hat die Schule, wenn sie nicht stark unterbesetzt ist, noch weitere Stunden aufgrund der Stellenbesetzung zur Verfügung. Bei unserer kleinen Grundschule sind es ca. 30 Stunden (bei 180 notwendigen Stunden laut Stundentafel.) Bei einer größeren Schule würde ich schätzen, dass es auch mehr sind.
    Aus diesem Pott (bei uns 30 Stunden) werden Teamstunden, Doppelbesetzungen, Förder, Schwimmbegleitungen, etc. realisiert. Das sind aber KEINE Ermäßigungsstunden. Auch wenn es "wie eine Ermäßigungsstunde ist" (wie du schreibst.) Über die Nutzung dieser Stunden kann man zwar auch beraten, die Entscheidung welche Stunden wie noch über die STundentafel hinaus zur Verfügung stehen, entscheidet aber nicht die Gesamtkonferenz, sondern die Schulleitung.
    Und was definitiv nicht geht: dass diese Stunden, die für den Unterricht da sind, für Teamsitzungen benutzt werden.

    Du wirfst hier die Anrechnungs- bzw. Ermäßigungsstunden unrichtiger Weise in den Pott mit den Stunden, die oberhalb der Verwendung für die Stundentafel noch zur Verfügung stehen.
    Aber das geht so nicht.

    kl. gr. frosch

    Wie gesagt, darüber kann man bestimmt diskutieren. (Ich sehe schon, dass ich heute Abend noch ein paar Beiträge in eine neues Thema verschieben werde ;) )


    Man kann auch in der Gesamtkonferenz sicherlich besprechen, ob es diese verpflichtende Teamsitzung geben soll bzw. beschließen, dass es sie nicht geben soll.(Da müsste ich mal nachschauen, ich denke aber, dass das geht.)

    Okay.

    Und genau das geht nicht.

    Die Lehrerarbeitszeit besteht nicht nur aus dem Unterricht (hier noch 27 Stunden), sondern auch aus der Vorbereitung des Unterrichtes.
    Ansonsten hätte man ja "nur" 27 * 45 Minuten Unterricht = 20 Zeitstunden.
    Die restlichen 20++ pro Woche sind Vorbereitung, Konferenzen, Aufsichten, etc.

    Vorbereitung hatte ich erwähnt. Bei den Teamsitzungen handelt es sich um Zeit für Absprachen zum Unterricht. Also zum Vorbereiten. Demnach gehört die Teamstunde zu den restlichen außerunterrichtlichen 50% der Arbeitszeit.

    Das Argument "wir müssen in der Zeit ja auch zur Vertretung bereitstehen" zählt in dem Moment nicht, da die Vertretungsstunden dann ja auch als Unterricht angerechnet werden. (Okay, als Vollzeitkraft hat man da nicht so viel von. Ich weiß. Tut aber nichts zur Sache.)

    Also: es gibt keinen Grund, warum die Teamsitzungen für Absprachen (auch wenn sie verpflichtend sind) zu einer Verminderung der Unterrichtsverpflichtung führen sollten.

    ---

    Zu den Aufgaben der Gesamtkonferenz in Berlin gehört zwar, dass über die grundlegende Verteilung des Unterrichts Beschlüsse gefasst werden. Die Gesamtkonferenz kann sich aber nicht per Beschluss die "Arbeitszeit" (hier die "Unterrichtszeit") verkürzen.

    Also wie gesagt: ihr konntet einen entsprechenden Beschluss nicht fassen und der Schulleiter hat es sinnvollerweise gekippt.

    ---

    Worüber man sicherlich diskutieren kann: muss es eine verpflichtende Teamsitzung geben? Viele Lehrer mögen sie, viele machen es freiwillig. Auch bei mir im Kollegium. (Bei mir im Kollegium sprechen sich sogar alle freiwillig ab und nutzen dafür eine Stunde am Unterrichtsende.) Es mag ggf. notwendig sein, dass man die Kolleginnen zur Zusammenarbeit "zwingt". Ich halte persönlich den Zwang aber für kontraproduktiv. Aber damit sind wir schon wieder bei einem anderen Thema: Wie sinnvoll ist eine verpflichtende Teamsitzung für Absprachen.

    kl. gr. frosch

    Die 26 Stunden waren nur ein Beispiel.

    Also, okay.
    Du hast eine reguläre Unterrichtsverpflichtung von 28 Stunden. Als Klassenlehrerin gibt es eine Stunde Ermäßigung. Also unterrichtest du 27 Stunden.
    Ihr wollt, dass die Teamstunde (die ihr neben dem Unterricht verpflichtend in der Schule verbringt) als 27. Stunde angerechnet wird, ihr also im Endeffekt nur 26 Stunden unterrichtet. Ist das jetzt so richtig?

    26 Stunden Unterricht
    + 1 Stunde Teamstunde
    + 1 Stunde Ermäßigung für Klassenlehrer
    = 28 Stunden Vollzeitstelle

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