weeki, wenn du eine rechtlich abgesicherte Aussage bekommen möchtest, solltest du dein Bundesland angeben.
kl. gr. frosch, Moderator
weeki, wenn du eine rechtlich abgesicherte Aussage bekommen möchtest, solltest du dein Bundesland angeben.
kl. gr. frosch, Moderator
Ja klar. ![]()
kl. gr. frosch
NRW:
Grundschule zwischen 90 und 360 Schüler:
Schulleiter A13, (in Kürze A14)
Konrektor (ab 180 Schüler) A12z
Grundschule ab 360 Schüler:
Schulleiter A14
Konrektor A13
Kl. Gr frosch
ZitatFür die Frage der Zuständigkeit ist es von ausschlaggebender Bedeutung, welche (drohende) Be-hinderung vorliegt. Die Antragstellung sollte entsprechend der geltend gemachten Behinderung erfolgen. Für Kinder mit einer seelischen Behinderung liegt die Zuständigkeit in der Regel bei dem Jugendamt, in dessen Bereich die sorgeberechtigten Elternteile mit ihrem Kind wohnen.
Für Kinder mit einer geistigen Behinderung oder einer Körperbehinderung liegt die Zuständigkeit in der Regel bei dem Sozialhilfeträger, in dessen Bereich das Kind wohnt. Beim Vorliegen einer Mehr-fachbehinderung gehen die Leistungen der Sozialhilfe gem. §10 Absatz 4 SGB VIII vor, wenn beide Leistungen sich überschneiden.
Hier einmal ein Ausschnitt aus den Zuständigkeiten.
Kl. Gr frosch
Das ist zumindest in meiner Stadt in NRW so. Ob das in allen gilt, kann ich aber nicht sagen. Vielleicht regeln die die Zuständigkeiten flexibler.
Kl.Gr frosch
Dann kann ich die 28 Stunden in der Grundschule und die A12-Bezahlung jetzt sehr gut verstehen. Einen erhöhten Differenzierungsaufwand haben wir hier an der Grundschule schließlich nicht.
kl. gr. frosch
P.S.: Das war Ironie
GEW-Wunschträume? Ich wusste bisher gar nicht, dass ich in der GEW bin. Interessant.
kl. gr. frosch
Andersherum: auch dort rechtfertigt die Arbeit am Kind die Bezahlung - sollte also höher sein.
kl. gr. frosch
Mist - ich habe für mein Studium damals nur 5 statt 6 Semester gebraucht. Muss ich jetzt Gehalt zurückzahlen?
kl. gr. frosch
Hier geht es um Schulbesuchsjahre und Abschlüsse. Ist die Datei für dich hilfreich?
Es ist spät und der Tag war lang :), ich studiere die Datei morgen mal genauer.
Kl. Gr frosch
<Mod-Modus>
Valerianus, weder noch.
kl. gr. frosch, Moderator
Katzenfoto - da habe ich nach Schantalles Beitrag leider nur Erinnerungen an 2 Katzen, die vor einigen Jahren vor mir auf der Straße am kopulieren waren. Klappt leider nicht. ![]()
kl. rot-angelaufenerer Frosch
Du willst also sagen, dass Leute die bei klarem Verstand sind, nicht zu einer GEW-Fortbildung gehen. Im Umkehrschluss heißt das also, dass Besucher der GEW-Fortbildungen nicht bei klarem Verstand sein können?
kl. gr. frosch
Bleiben wir bei NRW: In NRW gab es 2016 einen neuen Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport. Da hieß es:
ZitatLehrkräfte müssen für die Bewegungsfelder bzw. Sportbereiche, in denen sie schulsportlicheAngebote unterbreiten, die entsprechenden fachlichen Voraussetzungenbesitzen. Diese können im Rahmen der Hochschulausbildung, der staatlichen Lehreraus-und -fortbildung oder auch durch das Qualifizierungssystem der Sportverbändeund -bünde sowie anderer gemeinwohlorientierter Organisationen erworben werden.
Sofern für Bewegungsfelder und Sportbereiche landesweit einheitliche Fort- und Weiterbildungskonzeptionenvorliegen, erfolgt die Zertifizierung ausschließlich über denWeg der staatlichen Lehrerfortbildung, ggf. in Kooperation mit den Sportfachverbänden.Weitere Fortbildungsangebote in Kooperation mit Fachverbänden müssenebenfalls als staatliche Fortbildungsmaßnahmen unter Leitung der Bezirksregierungendurchgeführt werden. Die Lehrkräfte erhalten bei Teilnahme an diesen Maßnahmeneine Bescheinigung.
Eine Diskussion zu dem Erlass gab es hier im Forum.
Dort wurde u.a. ein Link auf den VBE gepostet: http://www.news4teachers.de/2015/02/vbe-kl…t-unterrichten/
Nach meinem Verständnis heißt das für NRW: Kollegen, die schon länger ohne Sportstudium oder Qualifizierungs-Fortbilung Sport unterrichten (z.B. mit dem Trainerschein) dürfen dass. Wenn man ihn heute macht - dürfte das der im Umkehrschluss nicht reichen. Meiner Meinung nach.
Hat da jemand noch andere Infos? Strubbelsuse, du warst doch vor 2 Jahren sehr gut zu dem Thema aufgestellt.
kl. gr. frosch.
*kopfkino* *Gänseblümchen* *Grüne Wiese* ....
Schantalle, wie bekomme ich das Bild jetzt wieder aus dem Kopf?????? ![]()
kl. gr. frosch
Das ist bundesland-abhängig. Aus welchem Bundesland kommst du denn?
Kl. Gr frosch
<Mod-Modus>
Das Thema des Threads lautet "Integrationshelfer: Wann, wo und wie beantragen".
Könnten wir bitte beim Thema bleiben, damit dem Threadhersteller geantwortet und geholfen wird? Danke.
kl. gr. frosch, Moderator
<Mod-Modus>
Könnten wir bitte einmal die ständigen Anspielungen darauf unterlassen, dass Lehramtsstudent, wie man am Namen problemlos erkennt, noch ein Lehramtsstudent ist.
Möglicherweise hat er nicht viel Erfahrung, schreiben darf er trotzdem, was er will. Wenn ihr es für falsch haltet, argumentiert dagegen. Oder verbessert ihn inhaltlich-sachlich, wie kecks es gemacht hat. Aber macht ihn nicht runter.
Danke.
Kl. Gr. Frosch, Moderator
Schips ist, wie Strubbelsuse schon schrieb, das Schulverwaltungsprogramm.
Den Begriff "Schips-Stunden" habe ich auch noch nie gehört. Google hat dabei auch nur einen Treffer - dieser Thread hier.
Ich tippe mal auf eine Wortschöpfung deiner Schulleitung.
Kl.Gr frosch
<Mod-Modus >
Bonzo,
Es wurde eine Lehrerbezogene Sachfrage gestellt. Sie hat zwar nichts mit Unterricht zu tun, aber hier im Offtopic ist das nicht nötig.
Kl. Gr frosch, Moderator
Werbung