Wir könnten auch ein Partnerschafts-Portal ins Leben rufen, um verschiedene Eissorten miteinander zu verkuppeln. Zum Beispiel Erdbeer- und Schokoladeneis. .... Oh, ich schweife ab. ![]()
kl. gr. frosch
Wir könnten auch ein Partnerschafts-Portal ins Leben rufen, um verschiedene Eissorten miteinander zu verkuppeln. Zum Beispiel Erdbeer- und Schokoladeneis. .... Oh, ich schweife ab. ![]()
kl. gr. frosch
Und ich kenne "Christen", die zu den 60% zählen, obwohl sie mit Religion und Kirche und dem Christentum nichts am Hut haben. Ich glaube, wir haben eine Patt-Situation. ![]()
kl. gr. frosch
Wir feiern Ostern und Weihnachten mit ökumenischen Gottesdiensten. Advent gemeinsam mit allen Kindern in der Aula, der Nikolaus kommt ebenfalls.
Was solltest du als Lehrerin beachten? Alles das, was auch Nicht-Lehrer beachten sollten. Nicht mehr - nicht weniger.
Lehrer sind auch keine Halbgötter in (kreide-)weiß.
kl. gr. frosch
P.S.: Viel Erfolg. Wobei ich (<offtopic>) persönlich denke, dass man sich eher im Reallife als in einer Partnerbörse verliebt.
Was in einer staatlichen Schule nichts zu suchen hat.
kl. gr. frosch
P.S.: und schau dir bitte den Eingangsbeitrag noch einmal an. Da stand nichts von "freiwillig".
Mit Religion und dem (nehme ich jetzt einmal an) "Hinter der Kirche stehen" - in den Generalvikariaten der Bistümer in NRW gibt es schulamtliche Abteilungen (oder so ähnlich). Ich weiß, dass regelmäßig Lehrer mit Religion in diesen Abteilungen eine zweite Karriere starten. Sowas zum Beispiel: http://www.stellenmarkt-bistum-muenster.de/fileadmin/user…2016_extern.pdf
Die Ausschreibung passt nicht, weil sie mehrjährige Unterrichtserfahrung voraussetzen (und dies bei der Stelle bestimmt auch sinnvoll ist). Aber klapper einfach mal regelmäßig die Ausschreibungen der Bistümer in NRW ab.
Grüße,
kl. gr. frosch
Zumindest im Ausgangspost, in der Ausgangsfragestullung war nicht die Rede von Freiwilligkeit. Es geht also nicht darum, ob sie eine freiwillige Möglichkeit anbieten. (Auch wenn das viele Schulen aus dem thread so tun.)
Kl. Gr. Frosch
Nein, da das zwar Feiertage mit einem christlichen Ursprung sind - es aber inzwischen vom Staat festgelegte gesetzliche Feiertage sind. Und diese können nicht nur (aus Trotz) für einzelne Personen nicht gelten. Wenn ein Atheist diese Feiertage nicht bekäme hätte er Anspruch auf eine entsprechende Bezahlung oder alternativ an anderen (eigenen Feiertagen) unterrichtsfrei.
kl. gr. frosch
Panama, du hast übrigens eine PN.
kl. gr. frosch
<Mod-Modus on>
Nun lasst dich mal die gegenseitigen Angriffe und bleibt beim Thema.
kl. gr. frosch, Moderator
P.S.: Rechtschreib-Diskussion in den passenden Thread verschoben.
Bei Abiturprüfungen kann die Schule auch einmal (für einen Tag) dicht machen, ebenso wegen Pädagogischer Konferenzen (Umfang je nach den Bestimmungen des Landes). Dies nach Absprache mit der Schulaufsicht.
Nur weil die Schule mit ihren "oder sowas" Aufgaben nicht hinterher kommt, kann sie aber nicht den Unterricht absagen. (Ich weiß jetzt nicht, was du unter "sowas - Aufgaben verstehst, aber wegen der Arbeit an Arbeitsplänen oder so geht das nicht. (Es sei denn, die Erarbeitung ist Bestandteil einer pädagogischen Konferenz.)) und für eine Woche geht es auch nicht.
Kl. Gr. Frosch
Dies hier ist das typische Thema für einen Werbe-User. Aber dank meiner vierstelligen Beitragszahl wird man mir das hoffentlich nicht unterstellen. (War ziemlich hart, nur für einen Werbethread so einen Aufwand zu betreiben.
)
Also:
ich bin auf der Suche nach einem Notensatz-Programm. Es darf ruhig ein paar Euro kosten - muss es aber nicht. Hat da wer Erfahrungen?
Danke,
kl. gr. frosch
Seph, du meinst mit "Elternabend" doch den Elternsprechtag, an dem die Eltern für ein paar Minuten kommen um über ihre Kinder sprechen, oder? In vielen Bundesländern versteht man unter "Elternabend" ein Treffen der "gesamten" Eltern der Klasse. (Darauf spielt auch Pausenbrot an.)
kl. gr. frosch
Wie? So viel??? ![]()
kl. gr. frosch
<Mod-Modus on>
alias: ich habe die Links repariert. Hinter jedem link war noch ein * - deswegen gingen sie nicht.
kl. gr. Frosch, Moderator
Das gilt für 4 geleistete Mehrarbeits-Unterrichtsstunden.
In NRW geht dies aus dem folgenden Passus in der ADO hervor:
Arbeitszeit, Vertretungsunterricht, Mehrarbeit
(1) Für Lehrerinnen und Lehrer gilt grundsätzlich die wöchentliche Arbeitszeitdes übrigen öffentlichen Dienstes. Sie erteilen die gesetzlich festgelegteund im Einzelnen bestimmte Anzahl der wöchentlichen Pflichtstunden(VO zu § 93 Absatz 2 SchulG - BASS 11-11 Nr. 1).
(2) Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden einer Lehrerin oder einesLehrers kann vorübergehend aus schulorganisatorischen Gründen um biszu sechs Stunden über- oder unterschritten werden. Eine Überschreitungum mehr als zwei Stunden soll in der Regel nicht ohne Zustimmung der betroffenenPerson erfolgen, wenn sie über zwei Wochen hinaus andauert.Die zusätzlich oder weniger erteilten Unterrichtsstunden sind innerhalbdes Schuljahres auszugleichen, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr(§ 2 Absatz 4 VO zu § 93 Absatz 2 SchulG).
kl. gr. frosch
Es gibt keine Aufschlüsselung nach Stunden oder Prozenten bzgl. der Arbeitszeit im Sinne von:
75% der Arbeitszeit ist unterrichtliche Tätigkeit (Vor- / Nachbereitung, Durchführung), 10 % der Arbeitszeit steht für Elterngespräche zur Verfügung, 8 % der Arbeitszeit für Korrekturen, 5 % für Konferenzen, 2 % für Sonstiges.
Einzige "Einteilung" ist, dass man seine übliche Wochenarbeitszeit hat und davon (z.B. in der Grundschule) 28 * 45 Minuten = 21 Zeitstunden für die konkrete Durchführung des Unterrichts verplant sind. Auch Zeitkontingente im Sinne einer Entlastung (für die und die Aufgabe macht man 45 Minuten weniger Unterricht) sind eher beliebige Maßgaben der Lehrerkonferenz. Wie viel Zeit man als Lehrer im Endeffekt für die Tätigkeiten außerhalb der Durchführung des Unterrichts verwendet (und ob man dadurch evtl. mehr macht als die "angedachte" Wochenarbeitszeit) liegt im Ermessen des Lehrers bzw. (bei Konferenzen) im Ermessen der Schule.
kl. gr. frosch
<Mod-Modus on>
Meike. hat es ja schon geschrieben. Wir werden gerade mit gegenseitigen Meldungen zu Aussagen aus diesem Thread überflutet.
Da es 23:48 ist und wir auch mal Feierabend haben wollen ;), schließe ich den Thread einmal bis morgen und wir können uns die Meldungen einmal in Ruhe und kritisch anschauen.
Bis dahin - Ruhe bewahren.
Danke.
kl. gr. frosch, Moderator
<Mod-Modus on>
Fehlende Schreibberechtigung = er ist kein Lehrer. In der Meldung ging es aber nicht um die Schreibberechtigung, sondern um die Inhalte. Daher eben noch einmal aufgrund deiner Schreibberechtigungs-Überlegungen der Hinweis, dass solche Vermutungen gemeldet und nicht im Thread diskutiert werden sollen.
Auf eine Meldung habe ich mich in meinem Beitrag übrigens auch nicht bezogen und habe in Bezug auf die Meldung also gar nichts erläutert. Ich bezog mich nur auf deinen obigen, eher unangemessenen Beitrag.
Und: in die Worte von morale kannst du viel hineininterpretieren. Das ist dann das, was du verstehst. Aber evtl. Nicht das, was von morale gesagt wurde.
Aber jetzt - Back to topic. Danke.
Kl. Gr. Frosch, Moderator
<Mod-Modus on>
Pausenbrot, die Vergangenheit Deutschlands besteht nicht nur aus der Nazi-Zeit. Morale hat mit keiner Silbe erwähnt, dass er auf die Behandlung während der Nazi - Zeit anspielt. Noch weniger hat er erwähnt, dass er die Diskriminierung (egal in welcher Zeit) gut findet. (Im Gegenteil) Und er hat auch keine rechten Parolen gebrüllt.
Du regst dich also wegen deiner Interpretation auf, nicht wegen seiner Aussage.
Daher würde ich vorschlagen - zurück zum Thema und zurück zu einer angemessenen Ausdrucksweise.
Danke.
Kl. Gr. Frosch, Moderator
P.S.: wenn jemand Zweifel wegen der Schreibberechtigung eines anderen Users hat - es gibt den Melden - Button. Vermutungen im Posting helfen weder den Moderatoren noch der Diskussion weiter.
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