Die Schülerin hat bei einer Aufgabe geschummelt - nicht bei der ganzen Klausur. Ob es sich dabei um einen "besonders schweren Fall" handelt, wage ich zu bezweifeln. Was wäre es denn dann, wenn sie die ganze Klausur durch schummeln hochpusht. Ein "gaaaanz besonders schwerer Fall" ?
Sprich: in dem Fall die ganze Klausur als "ungenügend" zu bewerten, passt nicht zu dem von dir zitierten Paragraphen.
kl. gr. frosch