<mod-Modus>
Thema hier ist nicht der Sinn und Zweck von Religionsunterricht.
Danke.
Kl.gr.frosch, Moderator
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Thema hier ist nicht der Sinn und Zweck von Religionsunterricht.
Danke.
Kl.gr.frosch, Moderator
Ich habe mal einem Lexikoneintrag angelegt. (Vobasof)
Der Google Chromecast
Welche Frage soll ich als nächstes stellen?
Ich lasse mich Duzen und achte auf die Rechtschreibung. Dass ich mich "Duzen" lasse, hat aber nichts mit eines "laxen Grundhaltung" zu tun.
kl. gr. frosch
Wenn ich merke, dass jemand krank zur Schule kommt, schicke ich ihn nach Hause. Notfalls mit etwas Überredungskunst. Gehört zur Aufgabe der Schulleitung, auch auf die Gesundheit der Mitarbeiter zu achten.
kl. gr. frosch
Ja. Heute Abend ist ein Ex-Schüler bei Hirschhausen zu sehen.
Kl. Gr frosch
Zitat von SusanneaDa steht ja ein gegeben falls und das kann ich mir einfach nicht vorstellen, wenn ich ordnungsgemäß auf meinem Grundstück parke (nicht davor o.ä.), kann ich wohl kaum dafür bestraft wrden, weil sich jemand anders dort verbotener Weise hingestellt hat.
Soviel zum Thema " Ich habe nicht gesagt, dass dem Zuparker nichts passieren kann." Ich bin raus.
Kl.gr.frosch
<Mod-Modus>
P.S.: deine Unverschämtheiten kannst du dir sparen. kl.gr.frosch , Moderator
Bestätigt habe ich, dass du die Vermutung in den Raum stellst, dass nichts passieren wird. Nicht mehr, nicht weniger.
Oder wie zeigt sich deiner Vermutung nach denn dieses "Es wird vermutlich unter Pech ablaufen"? Was passiert mit dem Zuparker?
Kl.gr.frosch
Und ähnlich wird es auch mit dem Zuparken sein, wenn auf dem Privatgelände geparkt wird und da nun jemand mit Berechtigung parkt und der andere nicht mehr rauskommt, wird das vermutlich unter Pech gehabt fallen.
Hier nur nochmal dein Zitat. Kann sich ja jeder seine Meinung bilden, was du geschrieben hast.
Auf jeden Fall hast du auch in deinem, letzten Beitrag geschrieben, dass du vermutest , dass es für den Zugeparkten dann unter "Pech" abläuft, dem Zuparker also nichts passiert. Und dieses "Es läuft unter Pech ab" stimmt halt nicht und führt in die Irre.
Kl.gr.frosch
Zitat von SusanneaDa dies Aussage ja außer dir hier niemand getroffen hat, ist dies ja gar kein Problem.
??? Ich habe doch gar nicht gesagt, dass da nichts bei passieren kann. Das warst du doch.
Kl.gr.Frosch
Das "gegebenenfalls" bezieht sich im Kontext darauf, dass es in dem Fall auch als vorsätzliche Nötigung ausgelegt werden kann. Nötigung wäre es auf Fall.
Aber wenn du es dir nicht vorstellen kannst - park Falschparker auf Privatparkplätzen ruhig zu. Ist ja deine Sache. Du solltest nur nicht in einem Forum sagen, dass dabei vermutlich nichts passieren kann. Es könnte Leser geben, die sich dann auf deine Aussage verlassen.
Kl.gr.Frosch
Und ähnlich wird es auch mit dem Zuparken sein, wenn auf dem Privatgelände geparkt wird und da nun jemand mit Berechtigung parkt und der andere nicht mehr rauskommt, wird das vermutlich unter Pech gehabt fallen.
Susannea, hast du dir den Link in meinem Beitrag angeschaut?
ZitatAchtung: Lassen Sie sich als Parkplatzeigentümer nicht dazu hinreißen, das falschparkende Auto selbst zuparken zu wollen. In einem solchen Fall könnte Ihnen sonst gegebenenfalls auch vorsätzliche Nötigung vorzuwerfen sein.
Kl.gr.Frosch
Moebius - gib zu, du wartest schon sehnsüchtig auf das Schafsbild. ![]()
kl. gr. frosch
Es war nach Krankenversicherung noch mehr. Ohne Krankenversicherung kratzt man mit A13 an den 4000 €.
Kl.gr.Frosch
Aber auch vorher (bei A13) war es schon mehr als 3000 €.
kl. gr. frosch
Stimmt.
Ist für NRW. Welches Bundesland bist du?
Kl.gr.Frosch
Bezahlte Überstunden, zumindest in NRW kein Problem.
Diese sollen innerhalb von 6 Monaten eingereicht werden (ist aber kein Muss) - wenn der Antrag bis Mitte des Monats im lbv ankommt hat man das Geld meistens bei der nächsten Abrechnung. Es sei denn, das lbv ist gerade bei irgendwelchen Gehaltsnachberechnungen - dann kann es mal länger dauern.
In dem Fall gibt es aber in der Regel eine "Überlastungs-"Email an das Schulbüro, mit einem Hinweis.
Da der Schulleiter (bzw.. der Vertreter oder ein Beauftragter) den Mehrarbeitsbogen ans lbv erstellt (ist eine pdf-Datei) und diesen unterzeichnet, gibt es auch kaum Nachfragen vom lbv. Die winken das gleich durch.
kl. gr. frosch
frkoletta: hier ist die pdf-Datei, die normalerweise im Schulbüro ausgefüllt wird. Sollte das bei euch anders sein, kannst du es jetzt ausfüllen und einreichen.
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