Beiträge von kleiner gruener frosch
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Zweiter Abschnitt
Leistungsbewertung
§48Grundsätze der Leistungsbewertung
(1) Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses derSchülerin oder des Schülers Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage fürdie weitere Förderung der Schülerin oder des Schülers sein. Die Leistungenwerden durch Noten bewertet. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungenkönnen vorsehen, dass schriftliche Aussagen an die Stelle von Notentreten oder diese ergänzen.(2) Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermitteltenKenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertungsind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich„Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen imUnterricht“ erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche werden beider Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.
(3) Bei der Bewertung der Leistungen werden folgende Notenstufen zuGrunde gelegt:- sehr gut (1)Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungenim besonderen Maße entspricht.
- gut (2)Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungenvoll entspricht.
- befriedigend (3)Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinenden Anforderungen entspricht.
- ausreichend (4)Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwarMängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
- mangelhaft (5)Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung denAnforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarerZeit behoben werden können.
- ungenügend (6)Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung denAnforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse solückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behobenwerden können.
(4) Werden Leistungen aus Gründen, die von der Schülerin oder demSchüler nicht zu vertreten sind, nicht erbracht, können nach Maßgabe derAusbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt undkann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden.
(5) Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler die Leistung, so wird dieswie eine ungenügende Leistung bewertet.
(6) Neben oder an Stelle der Noten nach Absatz 3 kann die Ausbildungs- undPrüfungsordnung ein Punktsystem vorsehen. Noten- und Punktsystemmüssen sich wechselseitig umrechnen lassen.
Deiner Beschreibung nach enstprechen den Leistungen nicht den Anforderungen, da er keine Mitarbeit zeigt. Aufgrund der fehlenden Mitarbeit lässt es sich jetzt nur schwer erkennen, ob die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind (mangelhaft) oder selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass sie in absehbarerer Zeit nicht behoben werden können. Im Zweifel könnte man daher "für den Angeklagten" entscheiden.Aber - wenn der Schüler den Kenntnisstand nicht zeigt, weil er die Arbeit verweigert, hat das Schulgesetz den Abschnitt 5 parat. Deiner Beschreibung nach ist es eine klare Leistungsverweigerung. Ergo: ungenügend.
Passt. Jetzt musst du dich "nur noch" gegenüber deinem Schulleiter durchsetzen und ihm den Abschnitt 5 und die Arbeitsergebnisse des Schülers zeigen.
Einen Paragraphen bzgl. der Notenabweichung kenne ich aus dem Kopf heraus nicht. Als Schüler hat sowas immer gerne die Runde gemacht.
kl. gr. frosch
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Hallo Farina,
kannst du deine Frage bitte auf http://www.schulthemen.de stellen. Da sind auch Lehrer hier aus dem Forum angemeldet und können dir vielleicht helfen.
An alle User, die hier zufällig vorbeikommen: schaut auch mal auf schulthemen.de nach. So als Tipp. Interessante Austauschplattform mit den Eltern und Schülern.Hier mache ich aber dich.
kl. gr. frosch, Moderator
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Beitrag von Primarlehrer entfernt.
kl. gr. frosch, Moderator
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@sushi Sonnenschein: scheint so.
@c p moritz: Danke für die "besonders schwer" erklärung. In dem Fall im Ausgangsposting wurde abet nur in einer Aufgabe geschummelt. Dann ist der Fall im Ausgangsposting also kein besonders schwerer Fall.denn er War ja nicht geplant, sondern nur eine spontan genutzte Gelegenheit.
Kl. Gr. Frosch
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Die Schülerin hat bei einer Aufgabe geschummelt - nicht bei der ganzen Klausur. Ob es sich dabei um einen "besonders schweren Fall" handelt, wage ich zu bezweifeln. Was wäre es denn dann, wenn sie die ganze Klausur durch schummeln hochpusht. Ein "gaaaanz besonders schwerer Fall" ?
Sprich: in dem Fall die ganze Klausur als "ungenügend" zu bewerten, passt nicht zu dem von dir zitierten Paragraphen.
kl. gr. frosch
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Ja, einfach noch einmal auf den Daumen drücken.
kl. gr. frosch
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Es ist schon spät, daher:
Beweis liegt vor, also:
1. Schulleiter heranziehen zur Absegnung der Maßnahmen.
2. 0 Punkte für die Aufgabe, bei der sie geschummelt hat (wenn man pingelig ist), die vorherige Anzahl der Punkte der Aufgabe (wenn man ein Auge zudrückt.)
3. Note 6 für die gesamte Arbeit geht IMHO nicht, da nur ein Teil der Arbeit nachweislich gefaked und ein Täuschungsversuch ist.Das sollte auch in RLP so oder ähnlich sein. Aber - dein Schulleiter weiß auf jeden Fall mehr dazu. Das ist sein Job.

kl. gr. frosch
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Für alle die, die aufgrund der skeptischen Bemerkung von Karl - Dieter die Frage von Aktenklammer aus den Augen verloren habe. Hier ist sie noch einmal.
Zitat von AktenklammerNehmen wir mal folgenden Fall an: Bei einem Schüler stellt sich jetzt schon zu Beginn der 5 heraus, dass er u.a. auf Grund seiner Leistung an der falschen Schulform ist, und man ihm auch in Bezug auf seinen Förderbedarf an Schule A nicht annähernd gerecht werden kann. Im Ort gibt es nur ein Gymnasium und eine Gesamtschule. Darf die Gesamtschule die Aufnahme desjenigen, als einen Wechsel dorthin ablehnen wg des Förderbedarfs?
@Karl_Dieter: Aktenklammer hat eine Frage in Bezug auf ihre Schule gestellt. Ich würde spontan vermuten, dass Aktenklammer genau weiß, ob es an ihrer Schule Sonderpädagogen zur zusätzlichen Förderung gibt.
Zur Frage: die Gesamtschule muss die Schüler natürlich nur aufnehmen, wenn sie Platz hat. Wenn dies nicht der Fall ist (und die Eltern des Kindes sind in Klasse 5 einverstanden, dass das Kind die Schule wechselt) müssen die Eltern ihr Kind in dem Fall an einer anderer Schule anmelden. (Bzgl. der Gesamtschule kenne ich einen entsprechenden Fall nicht. Ich weiß aber von Schülern, die vom Gymnasium an die Hauptschule weitergereicht wurden, weil die örtliche Realschule das Kind nicht aufnehmen konnte.)
kl. gr. frosch
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Mikael, in NRW geht das aber scheinbar so einfach.
kl. gr. frosch
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Lehrer aus Leidenschaft wurde gesperrt.
kl. gr. Frosch, Moderator
P.S.: wie immer der Hinweis, dass es sinnvoller ist, auffällige User zu melden als im Forum über sie zu diskutieren. Wir kümmern uns dann darum.
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Chris2 wurde gesperrt.
kl. gr. frosch, Moderator
P.S.: wie immer der Hinweis, dass es sinnvoller ist, auffällige User zu melden als im Forum über sie zu diskutieren. Wir kümmern uns dann darum.
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Claudius, hast du gehört, dass das UN-Hiflswerk die Unterstützung der Flüchtlinge in den großen Camps massiv kürzen musste. Evtl. ist das ein Grund, aus der Türkei heraus weiter zu ziehen.
kl. gr. frosch
Nachtrag als Mod: ich werde morgen mal in einer ruhigen Minute überlegen, ob ich die "bei den Flüchtlingen sind potentielle Terroristen"-Diskussion als offtopic auslagere. Das kenne ich von Facebook. Aber da denken die User auch, dass die deutschen Krankenhäuser kein Geld mehr für Narkosemittel haben, weil das ganze Geld für Flüchtlinge ausgegeben wird.

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Die Zahl ist nicht in der Tendenz eindeutig richtig - sondern eindeutig falsch.
Kl. Gr. Frosch
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Okay, du bestätigst also, dass du ganz bewusst mit Zahlen um dich geworfen hast, von denen du nicht weißt, ob sie stimmen. Sage ich doch.
Und: am Kern der Aussage ändert es eine Menge, ob es nun gut 80 % junge Männer sind, die in dein Feindbild fallen - (wie du geschrieben hast) oder 70 % (das sind immerhin schon gut 10.000 - 20.000 weniger) oder evtl. nur 40 % (oder so).Wenn du die genauen Zahlen nicht im Kopf hast, kannst du sie auch nicht zum Argumentieren nutzen. Machst du in Deutsch eigentlich nicht das Thema "Argumentation"? Da zählen Fakten - keine Pauschalisiserungen.
Zu 2: Weil es für die Tat belanglos ist, wer sie begangen hat.
kl. gr. frosch
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Zitat von Claudius
Was widerum auf dasselbe hinausläuf wie Möglichkeit 2: Es soll unterbunden werden, dass die Bürger die sie umgebende Realität zur Kenntnis nehmen, weil sie sonst ggf. politisch nicht erwünschte Schlüsse daraus ziehen könnten.
Nein. Es soll nicht unterbunden werden. Für die Berichterstattung ist es egal - da es um die Tat geht und es für die Tat irrelevant ist, ob sie von einem Christen oder einem Moslem getan wurde.
kl. gr. frosch
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Zitat von Claudius
Ich habe von den syrischen und irakischen Einwanderern geschrieben.
Ich weiß. Deshalb habe ich meinen Beitrag ja auch entsprechend formuliert. Ist dir vielleicht entgangen.
Zitat von Claudius"Unter den knapp 180.000 Flüchtlingen, die im ersten Halbjahr 2015 einen Asylantrag gestellt haben, waren zwei Drittel Männer. Noch extremer ist das Verhältnis bei Flüchtlingen aus muslimischen Ländern: unter den Syrern sind 75 Prozent Männer, unter den Irakern 70 Prozent, unter den Leuten aus Pakistan 90 Prozent
."Okay - 75 % Männer bei den Syrern. Du schreibst in deinem Beitrag aber "80% Männer unter 30".
Zitat von Claudius80% der Syrer und Iraker, die gerade nach Deutschland strömen, sind junge, alleinstehende Männer unter 30, in der Regel mit geringem Bildungsstand.
Das beweist der Beitrag nicht. Der von dir zitierte Beitrag beweist nur, dass du eine Zahl liest und sie mit falschen Informationen versiehst und dann weiter verteilst. (Ist in letzter Zeit eine sehr beliebte Methode. Leider.)
Danke, dass du mir (wie erwartet) bewiesen hast, dass deine Aussage nicht auf Fakten basiert.

kl. gr. frosch
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Möglichkeit 3: die Zeitung hält sich an den Pressecodex
ZitatZiffer 12 – Diskriminierungen
Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.
Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten
In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.
Was nun stimmt, kannst du dir gerne aussuchen.
kl. gr. frosch
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ggf. kann die Aussagen mit den 80% Männer auf die Syrer und Iraker natürlich zutreffen - nach Nationalitäten aufgeschlüsselte Zahlen kenne ich nicht. Ich möchte es daher nicht abstreiten. Allerdings hätte ich gerne keine Mutmaßungen, sondern eine vernünftige Quelle von dir. *
Schau dir aber mal die Auflistung über die prozentuale Verteilung der Flüchtlinge im folgenden Artikel an. http://www.bildblog.de/73416/wie-fals…ngen-entstehen/In der Gesamtheit stimmt die Zahl "80%" also definitiv nicht. Es sind viel weniger Männer unter 30.
kl. gr. frosch
*irgendwie warte ich jetzt auf Ausflüchte im Sinne von dem afd-Menschen aus dem Interview, der von einer Vergewaltigung eines Mädchens spricht - von der er "irgendwo" gelesen hat.
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