Beiträge von kleiner gruener frosch

    Ich habe da mal eine Frage zum Thema "Eisessen". (Wichtig für Neu-user: vorm weiterlesen bitte erst den ganzen Thread lesen. ;) )

    Ich gehe manchmal in eine Tausch-Eisdiele. Dort kann man sich Eiskugeln bestellen und diese dann im Vorbeigehen mit anderen Eisdielen-Besuchern tauschen. (So "Swiiiing" und der andere hat die Kugel. )
    Kürzlich saß ein ehemaliger Schüler in dieser Tausch-Eisdiele und hat mich gesehen. Muss ich mir Gedanken machen, falls mich mal wer anderes dort sieht? Mein Schulleiter, andere Eltern? Ist das schlimm, dass ich Mitglied in einer Tausch-Eisdiele bin?

    kl. gr. frosch

    Ich halte die Situation nicht für ungefährlich. Aber wenn das Mädchen noch Zeit zum zuendeschreiben hat und du die zeit kürzt (warum auch immer), würde ich als Vater gegen die Note der Arbeit vorgehen. Mit Recht. Und mit Erfolg.
    Da muss es andere Lösungen geben. Im Zweifelsfall: tausch bei Klassenarbeiten von vorneherein den Unterricht mit einer Kollegin. Du unterrichtest, sie passt auf.

    kl. gr. Frosch

    Zum einen muss dir der Schulleiter die beiden freien Tage nicht ermöglichen. (Das Thema hatten wir hier ja schon ein paar mal.) Er soll es, aber sobald schulorganisatorische oder pädagogische Gründe dagegensprechen, braucht er es nicht. Und die finden sich wahrscheinlich immer, wenn man will. (§17)
    Als Lehrer kannst du "im Einzelfall zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet werden, wenn Aufgaben in der Schule, insbesondere kurzfristig wahrzunehmender Vertretungsunterricht, dies erfordern." (§13) Wobei "immer wieder" natürlich kein Einzelfall ist. Darauf solltest du evtl. hinweisen. Und weis auch auf $17 hin , wo steht, dass Vertretungen zu den "sonstigen dienstlichen Aufgaben gehören, die proportional zur Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden. (Wobei ich mich frage, wie eine Vollzeitkraft mit 28 Stunden an der Grundschule überhaupt Vertretungsunterricht machen soll, und dann auch noch doppelt so viel, wie eine Teilzeitkraft?)
    Rechtlich spricht laut der aber ADO IMHO nichts explizit gegen die Angewohnheit deines Schulleiters. Es wird nirgendwo etwas von "Vertretung an freien Tagen" gesagt. Auch der Begriff der "Zumutbarkeit" wird nur im Zusammenhang mit "sonstigen schulischen Aufgaben" benutzt. (Er steht im §13.)

    Außerdem denke ich, du solltest trotzdem vorsichtig sein, denn wenn du sagst "es ist unverschämt, dass ich an meinem freien Tagen kommen muss" (was ja auch stimmt), löst dein Schulleiter das Problem evtl. im nächsten Schuljahr dadurch, dass du keine freien Tage mehr hast. (Damit will ich aber nicht sagen, dass du es nicht ansprechen sollst. Aber mach es möglichst diplomatisch. ;) Viel Erfolg )

    kl. gr. frosch

    Friesin: IMHO entscheidet in NRW (neuerdings?, muss mal nachschauen) der Lehrer, ob LRS-Förderbedarf besteht. Und streng genommen ist auch nur seine Entscheidung für ihn bindend. Viele richten sich aber schon nach externen Gutachten. (Wurde mal irgendwann so eingeführt, weil zu viele obskure LRS-Gutachten von externen Instituten erstellt wurden, weil diese dann an den anschließenden Fördermaßnahmen verdienen konnten.

    elefantenflip: die Möglichkeit, bei LRS die rechtschreibnote auszusetzen, gibt es aber auch schon länger.

    kl. gr. frosch

    P.S.: Zum Thema. ich habe es bisher immer so gehandhabt, dass ich die RS-Note druntergeschrieben habe, auch bei LRS, da ansonsten oft bei den Kindern eine "ist doch egal"-Haltung einsetzte. Hinzu kamen persönliche Belobigungen für Verbesserungen etc, damit nicht nur negatives dort steht. Auf dem Zeugnis habe ich sie (an der Realschule) entweder mit Hinweis auf den LRS-Erlass nicht miteinberechnet bzw. an der Grundschule hingeschrieben, sie wirkte sich aber nicht auf die Versetzung bzw. die gesamtdeutschnote aus.

    Annasun : in nrw sollen die Eltern das Wahlrecht zwischen förderschule und Inklusion.
    Allerdings ist es wohl derzeit noch bzw geplant, dass die Kinder nicht die nächstgelegene Schule besuchen, sondern quasi "zentriert" an allgemeinbildenden Schulen beschult werden.

    Kl gr Frosch

    Zitat

    dann wiederum wird diskutiert, ob die Meinung von jemandem, der ein Verhalten als "albern" einstuft freundlich, sachlich oder gar unfreundlich ist.

    Ich schrieb es ja nebenan schon: beim nächsten Mal würde ich auf den Vorwurf nicht als Privatperson reagieren sondern ihn direkt als Moderator verschieben.

    kl. gr. frosch

    filou: noch kurz meine Meinung dazu :
    Peinlich muss es dir nicht sein. Wenn du deine Eltern dabei haben möchtest und Gäste erlaubt sind, nimm sie mit.
    Ich persönlich würde zu einem reinen Verwaltungsakt, der die verbeamtung auf Probe nunmal ist, ohne Eltern hingehen. Ich nehme meine Eltern ja auch nicht mit, wenn ich meinen perso abhole. Aber vielleicht bemesse ich dem Beamtenstatus auch zu wenig Bedeutung bei.
    Auf jeden Fall solltest du dich bei der vereidigenden Stelle erkundigen, in welchem Rahmen dieser Feier stattfindet und dann entscheiden. Denn einen allgemeingültigen Rahmen dafür gibt es wohl nicht. (Üblich ist wohl kurz und schmerzlos) Also kann dir hier niemand die Frage beantworten.

    Grüße,

    Kl gr Frosch

    Sorry, Susannea, aber du legst immer Wert darauf, dass man deine Texte nicht falsch interpretiert, sondern so versteht, wie du es gemeint hast. Andere Beiträge legst du aber so aus, wie du es willst. Und regst dich darüber auf.

    Ruhe und effi haben aber recht. Deine zurechtweisungen und meine Reaktion darauf haben hier nicht viel zu suchen. Ich verschiebe sie später. (Hätte ich sofort, vorm Antwort, machen sollen.)

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