Beiträge von kleiner gruener frosch

    remo
    Weil es nicht unsachlich ist. Danae hat vorgeschlagen , dass das Abschreiben von Texten laut Paragraph 53 erlaubt sei, weil es nicht verboten ist. (quasi als blacklist. Alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Nicht unnaheliegend.)
    Mein Beispiel sollte verdeutlichen, dass es sich nicht um eine Blacklist handelt (handeln kann). Daher ist es nicht unsachlich.
    Ich hätte genausogut den einfacheren Fall nehmen können, dass ein lehrer ein Schüler schlägt. Allerdings war ich mir nciht sicher, ob die Prügelstrafe evtl. sogar explizit im NRW-SchG verboten ist. (Habe inzwischen nachgesehen. Sie ist nicht im SInne einer Blacklist verboten, sondern nur im Sinne der Whitelist ebenfalls nicht erlaubt.)
    Ich hätte demnach also genaus gut sagen können:
    Oder willst du mit der Argumentation von dir sagen, dass es z.B. erlaubt sei, den Schüler zu schlagen, nur weil diese Maßnahme nicht explizit verboten ist?

    kl. gr. frosch

    ---

    Nachtrag: das [i]kursiv geschriebene hatte ich eben einmal hier eingetragen. Es wurde aber scheinbar nicht übernommen. MIT dem kursiv geschrieben hätte mein Beitrag vielleicht nicht polemisch ausgelegt werden können.

    remo Die Reaktionen auf das "Bloßstellen" bezogen sich auch nicht darauf, dass sunny davon sprach. Aber Sonnenkonigin kam mit diesen obskuren Tipps an. Deswegen wurde ihr so massiv widersprochen, damit sunny nicht denkt, die Tipps wären so okay.

    kl. Gr. Frosch

    Zum "Gemecker": ich schrieb, dass es auch eine Form der Kritik sei. Diese mit in NRW nicht zulässigen Maßnahmen zu bekämpfen finde ich komisch.

    Ich möchte nicht prinzipiell verurteilen, dass man als Lehrer mal laut wird. Ich hatte mal einen Schüler, der regelmäßig "austickte" (sorry für die wortwahl). Wenn er dann abseits von mir andere Schüler "anmachte", half ein lautes, vernehmliches Ansprechen aus der Ferne. Ich würde es aber nicht als "Allheilmittel" bezeichnen. Und nach dem "Ansprechen" musste natürlich noch was kommen. Prinzipiell stimme ich wohl dem Beitrag von Freising zu dem Thema zu. Man darf auch mal zornig sein. Wobei ich bei "Zornesausbruch" die "Brüllorgien"(siehe Philos Beitrag) (inkl. "heruntermachen") explizit ausklammere.

    Aber:

    Zitat: "wenn ein diffuses Gemecker herrscht, kannst du fragen "Wer sich noch beschweren möchte, meldet sich jetzt mal!" Und alle die sich dann melden. lässt du einen Text abschreiben"

    1. Schau mal im Paragraph 53 des NRW Schulgesetzes nach. Da siehst du, was als "erzieherische Maßnahmen" zugelassen sind. Ein "lässt du einen Text abschreiben" gehört nicht dazu.
    2. Sicherlich muss man sich als Lehrer nicht automatisch vom "Gemecker" der Schüler angesprochen fühlen und sein Fähnchen im Meckerwind des schülers drehen. Aber: gemecker ist eine Form der Kritik. Und ich versuche, meine Schüler zu "kritischen", selbstbewussten Menschen zu erziehen. Wenn die Kinder dann wegen ihrer kritischen äußerung bestraft werden, halte ich das für falsch. (Und einen eklatanten Verstoß gegen die Meinungsfreiheit. ) Aber wahrscheinlich habe ich dich nur falsch verstanden.

    kl. gr. frosch

    Edit: Freising ist "Friesin". Blöde Texterkennnung am TouchPad. ;)

    zu 1.: Du hattest nur ejn "[/quote]" an der falschen Stelle stehen und daher einen Beitrag auch zitiert.

    zu 2.: sicherlich mag es Situationen geben, wo man als Arbeitnehmer nicht fragen sollte, weil es betrieblich unlogisch ist. Aber du hast (wie ich schon schrieb) immer die Chance auf Urlaub. Es ist nicht so, dass per se 40 Wochen im Jahr ausgeschlossen.

    kl. Gr. Frosch

    Nachtrag: wieso das QuoteTag bei dir an der falschen stelle stand, kann ich dir aber auch nicht sagen. Evtl. hattest du erst zitiert und dann vor dem letzten Quot-Tag weitergeschrieben.

    walterh: Ich habe kurz deine Quotings korrigiert, den Text habe ich so gelassen.

    Du hast recht, sie müssen in die betrieblichen Abläufe passen. Klar. Aaaaber: oben hast du geschrieben, dass allein das "Anliegen" zu Lachkrämpfen führen würde. Und das ist (sorry) nun einmal Blödsinn, da man jederzeit fragen kann und jederzeit eine theoretische Chance hat. (Nur nicht als Lehrer in der Schule.)

    kl. gr. Frosch

    Faktisch gesehen hast du als Lehrer (in den Randstunden) immer Bereitschaftsdienst, weil dich der Vertretungsplanmacher ggf. anruft, damit du einspringst, wenn wer fehlt. Bekommt man die dann auch bezahlt?

    kl. gr. Frosch

    Nachtrag: Sicherlich ist es so, dass diese Stunden "blöd" sind. Aber sie dienen offiziell der Unterrichtsvorbereitung, etc., also dem Teil der Arbeitszeit, der über das reine Unterrichten hinausgeht. Man verbringt diese Zeit nun halt vorbereitenderweise am Arbeitsplatz. Und die wird eh schon bezahlt. Und sollte man einspringen müssen, werden diese Überstunden (je nach Vertrag) ja auch bezahlt.

    Kurze Anmerkung: du fragtest doch nach dem "pädagogischen Zeigefinger":

    Zitat


    1.) Ist es in Ordnung, wenn ich mich bei meinem Freund in Bochum melde und angebe, dass wir eine eheähnliche Gemeinschaft haben, also zusammen wohnen, auch wenn wir das nicht tun?

    Aber da du in Frage 2 fragst, wie lange du umgemeldet sein musst, ist die "rechtliche" Situation eh egal, da du dich ja scheinbar ummelden willst (mindestens mit dem Zweitwohnsitz), und damit wohnst du ja tatsächlich bei deinem Freund. Oder habe ich dich dabei falsch verstanden.

    Kontrolliert wird wahrscheinlich nichts. (Also: es wird keiner vor der Tür stehen und eine Strichliste führen.) Allerdings dürfte die Post an die angegebene Adresse bei deinem Freund gehen. Aber du bist wahrscheinlich eh oft genug da. Daher sollte dort, wenn du offiziell einziehst, auch dein Name stehen. Denn wenn die Post mit dem Stempel "unbekannt" zurückgeht, könnte Arnsberg zumindest nachschauen, was los ist. (Wobei es ja kein Problem ist, wenn sie die Adresse prüfen lassen, da du dort ja offiziell gemeldet sein wirst.)

    Also: meld dich in Bochum in der Wohnung deines Freundes als (Zweit-)Wohnsitz mit an. Dann ist es in sicheren, trockenen Tüchern.

    kl. gr. Frosch

    Nachtrag: ggf. solltet ihr dann aber auch mit seinem Vermieter sprechen, dass nun 2 Leute in der Wohnung wohnen.

    Nachtrag 2: solltest du nur die ehe-ähnliche Gemeinschaft angeben wollen, ohne dich umzumelden, kommt noch der erhobene Zeigefinger. Da hat Susannea absolut recht.

    Zitat

    Was würdest du einem Schüler antworten, der dich fragt, ob es ok ist, dass er Spickzettel in Arbeiten benutzt?

    Viel Erfolg.

    Nur ganz kurz, vom Handy aus:
    meine Chefin würde sagen: wenn die weiterf. Schule sich ärgert, dass die Kinder keine Diktate schreiben können, dann sollten sie sich auch mal anderen Rechtschreibüberprüfungen umsehen.
    Ich persönlich finde Diktate aber nicht schlecht.

    Zum Rest schreibe ich vielleicht morgen was. Gebe dir aber tendenziell recht. In meiner Realschule konnte ich eine klare Trennlinie zwischen den Schulen ziehen. Aufgrund der Rechtschreibung.

    kl. Gr. Frosch

    Zitat

    Eine Stunde Religion in der 5. bereite ich in 10 Minuten vor. In einer 10. Klasse sitze ich 5 mal so lang dran und bekomme regelmäßig die (Sinn)Krise - und das ist die Wahrheit.


    Hm, bei mir ist es umgekehrt.
    Meine Vorbereitung für die 5 in Deutsch hat immer länger gedauert, als für die 10 in Deutsch.
    Oder für die 3. in Mathe dauert auch länger als für die 6. in Mathe.

    Zumindest bei mir. ;)

    kl. gr. Frosch

    P.S.: Und auch die Nachbereitung ist um einiges höher, wenn ich am Nachmittag / Wochenende die Wochenpläne der Kinder durchschaue. (Was ich aber zum Glück nicht immer mache, da ich nicht immer WPs habe. ;) )

    Hallo,

    unsere Praktikumsbetreuerin fragte mich als "Computer-Profi", ob ich wüsste, wo sie die Teilnahmebescheinigung für unsere Eignungspraktikantin finden könne.
    Ich weiß es leider auch nicht.
    Weiß es jemand von euch?
    Gibt es überhaupt ein festgelegtes Formular dafür? Oder muss man selber eins schreiben?

    Grüße,

    kl. gr. Frosch

    P.S.: Habe es gerade eilig, werde mir aber morgen einen passenden Thread suchen und meinen Mod-Pflichten nachkommen und diesen Thread dort anhängen. ;)

    Ich hätte schwören können, dass ich hier schon einmal was geschrieben hatte. Komisch. ;)

    Habe vor 3 Jahren mal ein Testgerät der Firma 3M in der Schule ausprobieren können.
    Es war nett, aber nicht wirklich praktisch.
    Und wenn ich mir philos Kritikpunkte anschaue, würde ich sagen, dass die Technik noch nicht wirklich weiter ist.

    Mal schauen, was in den nächsten Jahren noch kommt, aber als wirklich praktisch und sinnvoll nutzbar würde ich es noch nicht bezeichnen.

    kl. gr. Frosch

    P.S.: Ist die Temperatur-Abführung immer noch schlecht gelöst?

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