remo
Weil es nicht unsachlich ist. Danae hat vorgeschlagen , dass das Abschreiben von Texten laut Paragraph 53 erlaubt sei, weil es nicht verboten ist. (quasi als blacklist. Alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Nicht unnaheliegend.)
Mein Beispiel sollte verdeutlichen, dass es sich nicht um eine Blacklist handelt (handeln kann). Daher ist es nicht unsachlich.
Ich hätte genausogut den einfacheren Fall nehmen können, dass ein lehrer ein Schüler schlägt. Allerdings war ich mir nciht sicher, ob die Prügelstrafe evtl. sogar explizit im NRW-SchG verboten ist. (Habe inzwischen nachgesehen. Sie ist nicht im SInne einer Blacklist verboten, sondern nur im Sinne der Whitelist ebenfalls nicht erlaubt.)
Ich hätte demnach also genaus gut sagen können:
Oder willst du mit der Argumentation von dir sagen, dass es z.B. erlaubt sei, den Schüler zu schlagen, nur weil diese Maßnahme nicht explizit verboten ist?
kl. gr. frosch
---
Nachtrag: das [i]kursiv geschriebene hatte ich eben einmal hier eingetragen. Es wurde aber scheinbar nicht übernommen. MIT dem kursiv geschrieben hätte mein Beitrag vielleicht nicht polemisch ausgelegt werden können.