Ne, ich hatte immer schon immer das aktuelle. War für mich immer so eine Art "facebook". Man konnte sogar Freunde drin finden und ankreuzen. ![]()
kl. gr. Frosch
Ne, ich hatte immer schon immer das aktuelle. War für mich immer so eine Art "facebook". Man konnte sogar Freunde drin finden und ankreuzen. ![]()
kl. gr. Frosch
Millionärin muss sie auch wegen solcher Sätze sein. (Hintergrund: eine Nutzerin lobt ihr System und schreibt von ihren Erfolgen beim Latein-Lernen ihres Sohnes.)
B. schreibt darauf:
ZitatDanke für ihre Arbeit und ihren unermüdlichen Einsatz!!!
=========== den Sie teilweise zunichte machen, wenn Sie mit veralteten anweisungen arbeiten, weil ich ja ständig alles weiterentwickle. wer bei stroh ...? weit hinter der 42. auflage hängt, oder bei sprachenlernen früher als 33. auflage hat, ist nicht up-to-date. schade, weil ich extrem viel zeit und mühe auf verbesserungen verwende...
Sprich: kauft immer, wenn ich eine aktuelle AUsgabe rausbringe, die neueste Ausgabe, auch wenn ihr die alte schon habt. Denn was in den alten steht ist Quatsch gewesen. Das neue ist viel richtiger.
kl. gr. frosch
Nachtrag: es gitb nur ein Buch, bei dem ich mir immer die aktuellste Auflage besorge, obwohl ich die alten Bücher auch habe. ... Das Telefonbuch. ![]()
Nachtrag, was ich noch schreiben wollte (hatte es heute morgen aber eilig):
das Vorabveröffentlichen der VERA-Aufgaben ist ein "Dienstvergehen". Usern, die hier darüber schreiben, könnten also dienstrechtliche Folgen entstehen. Und ... da die VERA-Unterlagen ja noch bei der Schulleitung unter Verschluss liegen ... würde ggf. auch auf den Schulleiter was zurückfallen.
Ich würde mich als Schulleiter bedanken, wenn ich meinen Kollegen vertraue, ihnen die Unterlagen schon vorher zeige und sie mich dann reinreiten, weil sie die Aufgaben vorher im Netz besprechen. ![]()
Chrissy: ich weiß auch nicht, warum man für die Tests übt. Sie sind so belanglos, dass ich als Lehrer meinen Unterricht nicht umstelle, um im 3. Schuljahr unbedingt schon Sachen zu machen, die z.B. laut dem Lehrwerk erst im 4. vorkommen. (und auch erst bis zum Ende des 4. Schuljahres vorkommen müssen.)
kl. gr. Frosch
ZitatDabei ist auf Vertraulichkeit zu achten.
Ich befürchte mal, dass es nicht im Sinne der VERA-Macher ist, wenn die Themen und Aufgaben schon vorab im Internet besprochen werden.
Ich habe daher mal die letzten Beiträge weggesichert. Sorry. ![]()
kl. gr. Frosch, Moderator
Du hast einen guten Riecher gehabt. Hatte die Vermutung aber auch schon. Konnte es nur in der Schule nicht kontrollieren.
Schneidery ist kein Lehrer.
Ich habe mir erlaubt, die Beiträge von Bear und Bonzo zu löschen. Sorry.
kl. gr. Frosch, Moderator
P.S.: ach ja, ich schließe den Thread. User schneidery wird gesperrt.
@schneidery: unter wwww.lehrerforen.de dürfen nur Lehrer schreiben. (Das weißt du auch, du hast es bei der Anmeldung bestätigt.
Du kannst deine Frage aber gerne unter "http://www.schulthemen.de " stellen.
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Edit: Link korrigiert.
Du hättest den Chat damals mal sehen sollen. ![]()
kl. gr. Frosch
http://info.folkertjanke.de/erziehungsurla…icht-aussparen/
Zitat:
Zitat
Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 15.11.2006 (Az.: 6 A 1127/05) entschieden, dass beamtete Lehrer bei der Wahl von Beginn und Ende des Erziehungsurlaubs (heute: Elternzeit) Schulferien nicht aussparen dürfen.
Soweit stimmt es mit Susanneas Aussage überein. Aber der letzte passus ist in meinen Augen relativ klar:
Zitat
Zwar gelte die Rechtsverordnung nur für beamtete Lehrer, doch sei es auch angestellten Lehrern verwehrt, Ferienzeiten aus dem Erziehungsurlaub auszusparen. Die Arbeitszeit eines Lehrers, gleichviel ob er im Beamten- oder im Angestelltenverhältnis beschäftigt werde, entspreche im Ergebnis der Arbeitszeit anderer Beschäftigter des öffentlichen Dienstes, sei aber über das Jahr ungleichmäßig verteilt. Höhere Wochenarbeitszeiten während des laufenden Schulbetriebs würden durch geringere Wochenarbeitszeiten während der Schulferien ausgeglichen. Es wäre rechtsmissbräuchlich, wenn ein Lehrer bei der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub nur die aus dieser ungleichmäßigen Arbeitszeitverteilung resultierenden Vorteile in Anspruch nähme.Die Rechtsprechung einiger Arbeitsgerichte, die ohne nähere Begründung die Auffassung verträten, ein angestellter Lehrer verstoße regelmäßig nicht gegen Treu und Glauben, wenn er Ferienzeiten beim Erziehungsurlaub ausspare, sei falsch.
Sprich: Es ist falsch, anzunehmen, dass ein Angestellter nicht gegen "Treu und Glauben" verstößt, wenn er Ferienzeiten beim Erziehungsurlaub ausspart. AUch die entsprechende Rechtsprechung ist nach Ansicht des OVG falsch. Ergo gilt die Abstandsregelung IMHO auch für Angestellte. (Wenn ich das Jura-Deutsch richtig verstehe.)
Laut dem OVG NRW (wobei das Urteil zugegebenermaßen von 2006 ist) hätte demnach Bolzbold nicht Unrecht.
Fnord2000 kann sich also gerne auf deine Aussagen, Susannea, verlassen. Das OVG NRW wird dies aber nicht tun und Fnord2000 leider enttäuschen müssen.
kl. gr. Frosch
Nachtrag: ich sehe gerade, dass es sich um das von Bolzbold ebenfalls zitierte Urteil handelt.
Aber dann gebe ich Bolzbold recht, dass diese Aussage des OVG unabhängig von der Definition "Antrag" oder "Anmeldung" ist. Das OVG würde auch einem Angestellten die Kopplung "Elternzeit - Ferien" nicht erlauben, laut diesem Urteil.
Männliche Primimäuschen heißen IMHO "Primate". ![]()
kl. gr. Affe
Neuerheld,
was ich nicht ganz verstehe, warum sie sich dieses Wissen erst anlesen müssen, obwohl sie als Ansprechpartner für diese Seite im Netz zu finden sind. Vielen Dank für die Werbung. Den Link habe ich gelöscht und den User "neuerheld" gesperrt.
kl. gr. Frosch, Moderator
Fiktiv. Ich wollte nicht meine wahren Daten nennen. In Wirklichkeit verdiene ich nicht so wenig... *duck und weg* ![]()
kl. reicher Frosch ![]()
e, Scherz, ganz normales A-irgendwas, was in NRW jeder verbeamtete Grundschullehrer mit Vollzeit bekommt. Und was man überall nachlesen kann.
Ja, wird sie ja auch. bzw: sie wird bei mir genannt. Aber warum sollte dies bei anderen "Gehaltsempfängern" in NRW anders sein. Die Einmalzahlung gibt es ja für alle bei dieser Abrechnung. Aber wie gesagt, sie steht weiter unten. (Hatte es oben auch so geschrieben gehabt.)
Hier einmal ein fiktives Beispiel:
ZitatAlles anzeigenBezüge (BesGr./ggf Stufe):
Grundgehalt: 6.354,00
Familienzuschlag: 114,64
....Brutto:
Gesamtbrutto: 7.534,01Gesetzliche ABzüge:
Steuerbrutto lfd: ....
Steuerbrutto, EZ: 360 <=== EInmalzahlung
Lohnsteuer ....
davon Lst einmal Bezüge 92
Solidarititszuschlag ....
davon SolZ einmal Bezüge 3,67
ggf,: Kirchensteuer ....
davon KiST einmal Bezüge 5,78NETTO:
Gesetzliches Netto 5809,97Sonstige Be- und Abzüge:
Nachverrechnug aus Vorm 360+++ (Das müsste die Einmalzahlung + die Lohnerhöhung sein, denke ich)
VB Überweisung ...GESAMTBETRAG
Überweisungen 5809,97 + Nachverrechnung
Wie gesagt, ein fiktiver Beispiel, aber so sollte es aussehen. Sprich: Einmalzahlung wird genannt. Aber sie wird auf das "Steuerbrutto", von dem aus das Netto berechnet wird, nicht draufgerechnet. Dies geschieht erst am Ende. Die Abzüge für die Einmalzahlung wurden aber schon abgezogen.
Etwas irritierend, aber schon schlüssig.
Denke ich.
kl. gr. Frosch
Ich glaube, Susannea trifft den Kern.
Von dem Monatseinkommen werden die normalen Steuern und die Steuern auf EInmalzahlungen abgezogen. (Steht zumindest so in der Abrechnung.)
Dann wird das Monatsnetto genannt.
Und anschließend wird erst die Höhe der Einmalzahlung genannt.
Du hast also nur deswegen weniger, weil die Abzüge auf die Einmalzahlung nicht von der gesamten Überweisung (Einkommen + Einmalzahlung abgezogen werden), sondern schon direkt vom Einkommen.
Musst dir also keine Sorgen machen.
kl. gr. Frosch
Doppelposting zusammengelegt.
kl. gr. frosch, Moderator
... hm, eigentlich könnte man diese Liste beliebig fortsetzen, da sich fast alle Balladen für eine Zeitungsmeldung eignen. ich würde aber die ersten drei auf jeden Fall verwenden.
kl. gr. Frosch
Auf Bitte von Kati habe ich Ihren Beitrag in dem alten Thread (und die Antwort von Brick) hier angehängt. So muss sie immer nur auf einen Thread achten.
kl. gr. Frosch, Moderator
Kurzer Hinweis zum Thema "privat".
Sowohl bei alias als auch bei mir ging es NIE um die rein privaten Fahrten zu Hause. Sondern um eine "Helmpflicht" aus versicherungstechnischen gründen, wie Pruselise schrieb, auf dem Weg von und zur Schule. (Siehe unsere Beiträge.) Privat ist es noch eine ganz andere Sache.
kl. gr. Frosch
@mandele: meinst du "Knut" oder die Sache aus den beiden Beiträgen über dir? Das müsstest du noch dabei schreiben.
kl. gr. Frosch
Nachtrag:
Zitat mandele:
Zitat... und da kann von jedem erwartet werden, dass der Umgang miteinander sachlich und fair ist ...
Ja, kann man.
kl. gr. frosch, Moderator
Ah, habe ich mich also nicht getäuscht. Wobei "längere Zeit" ist ein dehnbarere Begriff. ich schlafe ja quasi hier im Forum. ![]()
Aber wie gesagt: dann steht das "ungelesene Beiträge" doch schon oben. Talida: oder meinst du etwas anderes?
kl. gr. Frosch
Die Zeile "ungelesene Beiträge" taucht meines Wissens doch ab und zu oben auf. Oder verwechsle ich da was?
kl. gr. Frosch
Zum Thema "Du hast uns deine Welt geschenkt"
Ich "hänge" mich da immer an der Formulierung "Macht euch die Erde untertan" auf. Klingt erst heftig, ist sie aber nicht. Denn man kann mit den Schülern sehr schön erarbeiten, dass ein "König" seine Untertanen nicht ausbeuten soll, sondern Verantwortung für sie übernehmen soll.
Und wenn man mit den Kindern dies erarbeitet hat, verstehen sie auch das "Du hast uns deine Welt geschenkt" Lied richtig. (Zumindest war das bei meinen Schülern so.
)
kl. gr. Frosch
Nachtrag: ich finde es übrigens auch unpassend, dass jeder Religionsthread religionskritisch auseinandergepflückt wird. Ich diskutiere ja auch nicht in jedem Thread zum Thema Latein rum, dass Latein eine tote Sprache ist und in der Schule total überflüssig sei. (Als konstruiertes Beispiel.)
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