ZitatWas ist denn das hier für eine atheistische und antichristliche Lehrerschaft?!
Müsste man sich dafür schämen?
Das von dir zitierte Schulgesetz widerspricht damit aber übrigens der staatlichen, weltanschaulichen Neutralitätspflicht.
Und es kann gar nicht für alle Lehrer gelten, denn da gibt es noch denArtikel 140 des GG:
Zitat
Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.
Diese "kirchlichen Handlungen" würde ich nicht nur auf einen Gottesdienst beziehen, sondern auch auf andere kirchlich-religiösen Handlungen und Orientierungen.
Sowie grundsätzlich dem Artikel 4:
Zitat
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Man kann also niemanden, auch keinen Lehrer, dazu zwingen, gegen sein Willen ein religiöses oder weltanschauliches "Bekenntnis" anzunehmen.
kl. gr. Frosch