Andran: dann seht ihr es allerdings falsch, denn es ist die Schulleitung, nicht das Sekretariat/das rein Administrative.
In NRW Z.B. ist sie auch für den Unterricht verantwortlich (und wahrscheinlich nicht nur bei uns) und sollte diese Verantwortung demnach auch wahrnehmen:
ZitatAlles anzeigen§ 20
Verantwortung für die Bildungsarbeit
(1) Dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule entsprechend soll
der Schulleiter oder die Schulleiterin
1. fürdieErörterungpädagogischerundfachlicherFragenindenKonfe- renzen sorgen und darauf hinwirken, dass der Unterricht den Richtlini- en und Lehrplänen entspricht,
2. dafürSorgetragen,dassneueErkenntnisseundErgebnissederFach- und Erziehungswissenschaften in die schulische Arbeit eingebracht werden,3....,
4. auf eine fachlich korrekte Beurteilung der Schülerleistungen und die Vergleichbarkeit der Leistungsanforderungen hinwirken,
5.... .
(2) Der Schulleiter oder die Schulleiterin soll sich über die Arbeit in der Schule durch Einsicht in die Unterlagen der Klassen und Kurse einschließ- lich der Arbeiten zur Leistungsfeststellung, aber auch durch Unterrichtsbe- suche informieren und deren Ergebnis anschließend mit den Betroffenen erörtern.
kleiner gruener Frosch