In Verbindung mit einem vorhandenen Beamer bietet sich fast ein Laptop / netbook mit Touchscreen an. So kann man quasi arbeiten wie an der Tafel, beamt es an die Wand, speichert es nachher ab (z.B. mit OneNote), ...
kl. gr. Frosch
In Verbindung mit einem vorhandenen Beamer bietet sich fast ein Laptop / netbook mit Touchscreen an. So kann man quasi arbeiten wie an der Tafel, beamt es an die Wand, speichert es nachher ab (z.B. mit OneNote), ...
kl. gr. Frosch
strubbelsuse, Avantasia
Danke fürs Aufpassen. Wir haben reagiert. *daumen hoch*
kl. gr. frosch, Moderator
Werbung wäre es dann, wenn der Poster mit der Firma direkt was zu tun hat. Das sollte unterbleiben und wird ggf. entfernt. Ansonsten zählt es als "Tipps & Tricks" und Empfehlungen.
kl. gr. Frosch, Moderator
Pauker1:
der Sinn gegenüber einem Grafiktablett ist, dass du das Grafiktablett zur Eingabe vom Text an den PC anschließen musst.
Den Stift hast du bei dir, schreibst damit und schließt ihn anschließend zuhause an den PC an zur Datenübertragung an.
Du musst also nur den Stift und nicht gleich einen Laptop / PC / + Grafiktablett mit dir rumtragen.
Das ist unter dam Aspekt sinnvoller als ein Grafiktablett.
Aber ob nun dieser Stift im Speziellen Sinn macht und gut funktioniert kann ich ( Sunny08) auch nicht sagen.
kl. gr. fROSCH
Wir hatten kürzlich in OWL einmal eine Nachmittagsveranstaltung. Dort wurde u.a. aus Gütersloh berichtet.
Es sieht dort so aus, dass für den Kreis Gütersloh der Bedarf an Förderschullehrern auf 64 festgeschrieben worden ist. Diese 64 Lehrer stehen in Zukunft in den Kompetenzzentren zur Verfügung.
Einige entfallen noch auf weiter existierene Förderschulen (da in NRW die Eltern der Förderkinder ja entscheiden können, ob ihr Kind in der Regelschule oder in der Förderschule beschult wird. Man geht davon aus, dass einige Eltern sich (intelligenterweise) für die Förderschule entscheiden werden.)
Die anderen Lehrer werden bei Bedarf auf die Regelschulen verteilt. Bedarf heißt: die Lehrer der Regelschulen melden sich beim Kompetenzzentrum und dann wird dort eine Unterstützungsmaßnahme vorgeschlagen und ein FS-Lehrer kommt für einige Stunden (O-Ton: "zum Beispiel für 10 Stunden") an die Schule in die bestimmte Klasse.
DAS hört sich ja fast gut an, wenn man mal davon absieht, dass die Klasse nicht 10 Stunden sondern fast dreimal so viel unterricht hat. Was passiert mit dem betroffenen Schüler in der restlichen Zeit?
Und: im Kreis Gütersloh gibt es alleine 68 Grundschulen. Das heißt, dass nicht einmal für jede Grundschule ein Förderschullehrer zur Hilfe bereitsteht.
Wenn man jetzt noch berücksichtigt, dass
a) die weiterführenden Schulen wesentlich größer sind und auch FS-Lehrer haben möchten und
b) die FS-Lehrer verschiedenen Fachrichtungen entstammen, so dass ggf. ein E-Schullehrer für einen blinden Schüler zuständig ist,
... kann ich mir das Chaos und die Folgen schon ausmalen.
Sorry, der Beitrag ist im Sinne deiner Frage vielleicht (bis auf die ersten Sätze) nicht wirklich zielführend, aber bei dem Thema rege ich mich halt immer wieder gerne auf. Das ist mal wieder typisch Politik. Wir müssen was umsetzen, aber es darf nichts kosten. Und wir an der Basis baden es aus ... noch schlimmer, die Schüler baden es aus, deren Förderung jetzt den Bach hinuntergeht.
kl. gr. Frosch
P.S.: Da übrigens das AO-SF-Verfahren "abgeschafft" wird, kann man auch keinen aktuellen Bedarf an FS-Lehrern mehr berechnen. Das heißt, dass die 64 Lehrerstellen (in Gütersloh) bis in alle Ewigkeit festgeschrieben sind.
P.P.S.: Die Veranstaltung damals war übrigens ein lächerlicher Reinfall. Wenn es nicht so traurig gewesen wäre, hätte ich mich köstlich drüber amüsiert, wier der Leiter vom Kompetenzzentrum Gütersloh und die anderen dort sitzenden "Fachpersonen" allen möglichen Fragen und Sorgen mit traumwandlerischer Sicherheit ausgewichen sind. ![]()
Dejana du beklagst dich ja schon, dass die Zustände bei euch nicht traumhaft sind. Aber wenn ich mir die Pläne in NRW ansehe, wird es hier rein personell noch viel schlechter umgesetzt. Da ist die Situation bei euch geradezu funktionierend umgesetzt worden.
ZitatUnd jedes Modell aus der Grundschule lässt sich in 5 und 6 auch verwirklichen.
Auch wenn ehemalige Kolleginnen an der Realschule mir das nicht glauben wollen und immer nur schief auf mich herab gesehen haben: ja, zumindest für die Realschule stimmt das (wobei ich vielleicht das "jedes" in Klammern setzen würde, das hört sich so "absolut" an.
). Die Erfahrung in der 5. und 6. habe ich selbst gemacht, wo ich zum Schrecken der Kollegin sehr viel aus der Grundschule weitergeführt habe.
kl. gr. Frosch
@Dennis-Sasse
Du hast als Nicht-Lehrer hier keine Schreibberechtigung.
Stell deine Anfrage bitte unter http://www.schulthemen.de
Und den Thread mache ich jetzt erst einmal dicht.
kl. gr. Frosch, Moderator
Ein "Nichtlehrer" hat dem Forum zur Aufklärung diesen Text zugesandt.
Den Originalbeitrag habe ich verschoben und der Nichtlehrer wird in Kürze gelöscht werden.
Aber ich denke, ich darf ihn einmal zitieren. ![]()
ZitatAlles anzeigenAlso wer nur schreiben und nur exceln möchte, dem reicht OpenOffice locker! Zwar ist das Excel von Office etwas besser (genauer geh ich da mal jetzt nicht drauf ein), aber im Normalfall reicht ein OO-Excel aus. Probiert es einfach! Hab als Student bislang immer (und vorher als Schüler) mit OOo (OpenOffice.org) gearbeitet und hab mir nun Office nur deswegen gekauft, da es für Studenten ein unschlagbar günstiges Angebot gibt: Office Professional 2007 mit Upgrade auf 2010 für 52 Euro. Nun, da das 2010er herausen ist hat Microsoft den Preis etwas angehoben: 69. Trotzdem: unschlagbar günstig.
Hier der Link zur Aktion (vllt. studiert ja der Sohn/Tochter Augenzwinkern
http://www.microsoft.com/student/office/de-de/default.aspxAnsonsten wäre ich bei OOo geblieben und ich werde es zusätzlich installiert lassen, da OO ein super Programm ist!
Nebelparder: wenn du mit den Namen nix anfangen kaufst, kauf dir ne Version ohne diese Namen Augenzwinkern
Ja, da könnne praktisch mehrere gleichzeitig am gleichen Dokument arbeiten! Ist ne geniale Sache..."Zur Edu-Version noch: meines Wissens hat man direkt 3 Lizenzen, wenn man es kauft. Bei der Pro-Version ist es nur eine Lizenz."
Dazu noch ein Wort: JEIN. Das mit den 3 Lizenzen stimmt, aber die Professional Version beinhaltet 2 Lizenzen! Eine für den PC, die zweite für ein tragbares Gerät (Laptop etc.). Aber du kannst es genauso auf 2 PCs installieren... das interessiert kein Schwein & MS kann es nie und nimmer überpüfen.
(Lizenzbestimmung, markiert): http://www.computerbase.de/forum/attachm...21&d=1270635398
Edit: Hier ne Übersicht über die Versionen: http://stephan-at-work.spaces.live.com/b...0E88!1334.entry
Jo-jane: achte beim Lesen darauf (moebius schrieb es ja auch), dass moebius und avantasia in Niedersachsen sitzen. Das kann bei euch ganz anders sein.
Deshalb erkläre ich dir auch nicht, wie es bei uns (in NRW) wäre. Würde dir wohl kaum weiterhelfen.
kl. gr. Frosch
Nur weil sich die Ausgangssituation gelöst hat, muss man ja nicht gleich aufhören, über das Problem zu diskutieren. Das wäre ja langweilig und wir Mods könnten uns vor lauter Threadschließen nicht mehr an den Diskussionen beteiligen. ![]()
kl. gr. Frosch
Susannea: ne, ich hatte schon einmal versucht, einen Thread in 2 Fäden zu zerlegen. heidenarbeit und praktisch unmöglich. Also lassen wir es lieber so.
Mag Unsinn sein, aber du hast es oben so geschrieben:
ZitatIn einem dermaßen offensichtlichem Fall (zwei Arbeiten, die zum ganz überwiegenden Teil vollständig identisch sind), sich auf den Standpunkt zu stellen "ich kann das Geschehen nicht mehr 100%tig rekonstruieren, also benote ich beide Arbeiten normal", halte ich für höchst gefährlich
Wenn man sagen kann, dass man den Fall nciht 100%ig rekonstruieren kann, ist es nicht völlig klar, wer von wem abgeschrieben hat. Also würdest du in dem Fall auf dein "Gefühl" (oder worauf auch immer) vertrauen, und die Strafe aussprechen.
ZitatUnd mit dem Bestrafen Unschuldiger würde man seinen "Stand als Lehrer" keineswegs schützen, sondern erst recht gefährden.
Okay, bei dem Punkt sind wir uns zumindest einig. ![]()
Wie du achte auch ich bei Arbeiten ziemlich genau drauf, was passiert. Wenn ich was übersehe, bleibe ich auch nicht gerne "untätig". Aber wie ich schon oben schrieb: entweder erwische ich den Schüler direkt , oder ich habe halt Pech gehabt und er Glück. *schulterzuck*
kl. gr. Frosch
Zitat"ich kann das Geschehen nicht mehr 100%tig rekonstruieren, also benote ich beide Arbeiten normal"
Du würdest also ggf. jemanden bestrafen, der unschuldig ist, (denn du kannst es ja nciht 100prozentig rekonstruieren), nur damit dein Stand als Lehrer nicht gefährdet wird? Hm.
Wie gesagt: wenn der Lehrer auf Nr. Sicher gehen will, erwischt er sie bei der "Tat". Danach besteht immer die Gefahr, einen falschen zu bestrafen. Wer das mit sich vereinbaren kann, okay. ich könnte es nicht.
kl. gr. Frosch
ich sehe den vorgang im Nachhinein auch nicht als beweisbar an.
Die folgende These ist nicht schlüssig:
ZitatBei einer Arbeit fehlen lediglich einzelne Sätze, die in der ersten Arbeit vorkommen, sowie ein Teil einer Aufgabe - er ist gewissermaßen einfach "weggelassen", wohl aus Zeitgründen. Es ist daher relativ offensichtlich, welche Arbeit das Original ist, nämlich die mit dem kompletteren Text. Ansonsten stimmen die Texte fast wörtlich überein.
Es könnte genauso gut sein (rein theoretisch), dass der Abschreiber noch versucht hat, diesen Teil der Aufgabe zu lösen. Innerhalb gewisser Grade kann man bestimmt über den Schreibstil und die Qualität der Lösung herausfinden, ob dies so war, aber eine 100%ige Beweisführung lässt sich damit nicht gestalten. Das gibst du ja sogar selbst zu.
Demnach würde ich sagen "es ist nicht bewiesen, die Schüler haben Glück gehabt, der Lehrer hat Pech gehabt und muss beim nächsten Mal einfach besser aufpassen."
Im Zweifel für den Angeklagten. Und mögen die Zweifel auch noch so klein sein.
kl. gr. Frosch
ZitatDAs sehe ich etwas anders, für mich ist die Arbeit seinem NAchbarn zu geben schon das Bereithalten unerlaubter Hilfsmittel, denn nirgends steht für wen man den bereithält.
Aber der, der die "unerlaubten Hilfsmittel hier bereithält, bedient sich ja nicht an den Hilfsmitteln. Insofern ist die Regel nicht zu seinem Nachteil auf ihn anwendbar.
Nachtrag: der Knackpunkt ist (auch wenn die Arbeiten identisch sind und es logisch klingt), dass du nicht mehr weißt, wer wo gesessen hat. Dadurch kannst du noch nciht einmal "nachweisen", dass die beiden Abgucker nebeneinander saßen.
Ja, die Schulnummer ist m.W. in dem vera-Passwort auch mit drin.
pinacolada: schaust du nach und postest Schulnummer und Passwort etc einmal hier?
*duck und weg* ![]()
kl. gr. Frosch
Bitte.
Kein Ding, ich finde in der Ado auch nie das, was ich suche. ![]()
kl. gr. Frosch
Dein Schulleiter ist wohl im Recht:
§11.2 der allgemeinen Dienstordnung (ADO);
Zitat(2) Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden eines Lehrers oder einer Lehrerin kann vorübergehend aus schulorganisatorischen Gründen um bis zu sechs Stunden über- oder unterschritten werden. Eine Überschreitung um mehr als zwei Stunden soll in der Regel nicht ohne Zustimmung der be- troffenen Lehrkraft erfolgen, wenn sie über zwei Wochen hinaus andauert. Die zusätzlich oder weniger erteilten Unterrichtsstunden sind innerhalb des Schuljahres auszugleichen, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr (§ 2 Abs. 4 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG)
$11.5 der ADO:
Zitat5) Wenn zwingende dienstliche Verhältnisse (z. B. Fachlehrermangel) es erfordern, können Lehrer und Lehrerinnen verpflichtet werden, über ihre Pflichtstunden hinaus Unterricht als Mehrarbeit zu erteilen. Dabei sind die allgemeinen Regelungen über die Mehrarbeit und die von der Lehrerkon- erenz aufgestellten Grundsätze zu beachten (vgl. RdErl. v. 11. 6. 1979 – BASS 21 – 22 Nr. 21). Besondere dienstliche Belastungen und persönliche Verhältnisse der Betroffenen sollen berücksichtigt werden.
Etwas Fingerspitzengefühl beim Schulleiter wäre zwar wünschenswert, aber rechtlich gesehen ist er abgesischert. Auch wenn man über "zwingende dienstliche Verhältnisse" und die Dauer eines "Vorübergehend" diskutieren könnte.
kl. gr. Frosch
Nein, wir haben heute auch nur die Info darüber bekommen.
Aaaaber: kürzlich mussten wir das erste Mal via verena eine Stelle ausschreiben. Dummerweise hatte meine Chefin vergessen, dass wir mal ein kennwort bekommen hatten und wir haben versucht, uns als Schule "neu" anzumelden, was nicht ging, da wir uns einen neuen Schulnamen gegeben hatten, der in der Liste auf dem Server nicht hinterlegt war.
Unsere Sekretärin konnte sich aber dann daran erinnern, dass sie mal ein Kennwort bekommen hatte. ![]()
Ich nehme mal an, dass es hier ähnlich ist, und wohl das gleiche Passwort funktioniert, dass man auch fürs Ausschreiben von Vertretungsstellen bekommen hat. Es hängt ja scheinbar das gleiche System dahinter. Werde es morgen in der Schule aber mal testen.
Grüße,
kl. gr. Frosch
Edit: sina, ich habe mal die Überschrift auf deine Frage ausgerichtet.
Hallo Charlie Wax,
ich schließe mich Annie111 an.
Hier in den Lehrerforen dürfen nur Lehrer schreiben. Dies hast du beim Anmelden gelesen und du hast dort auch bestätigt, dass du ein Lehrer bist.
Man wird aber nicht automatisch zum Lehrer, wenn man sich ein komisches Unterrichtsfach ausdenkt. ![]()
Daher schließe ich diesen Thread. Stell deine Frage am besten (wie annie111 schon schrieb) unter http://www.schulthemen.de noch einmal.
Grüße,
kl. gr. Frosch, Moderator
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