Beiträge von kleiner gruener frosch

    Zitat

    Dann viel Spaß bei der nächsten Abrechnung - falls deine Kolleg(inn)en hier mitlesen und meinen Hinweis anwenden bekommst du nette Rückrufe vom Schulamt. Es sind zunächst alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen, bevor Mehrarbeit angeordnet werden darf - dazu gehört auch Unterrichtsausfall.

    Ist passiert. Und Unterrichtsausfall hatten wir auch schon.
    Aber bei einer Dorfschule mit einem Einzugsgebiet über mehrere Dörfer und quasi ausschließlich Buskindern ist das mit dem Unterrichtsausfall schwierig.
    Anordnung kam aber von Chefin. ;)

    kl. gr. Frosch

    Zitat

    Hast du dafür eine Quelle / Link?

    Das zeigt doch schon die Erfahrung und die "Logik".
    ich gebe auch zu und bekenne mich schuldig, dass ich überwiegend die Teilzeitkräfte an unserer Schule um Mehrarbeit zum Vermeiden von Unterrichtsausfall bitte.
    Warum?
    1. Vollzeitkräfte haben in der Grundschule nun einmal weniger Luft für Vertretungsstunden, das sie nahezu durchgängig im Einsatz sind. (5 * 6 Stunden sind theoretisch möglich, eine Vollzeitkraft hat 28 Stunden Unterricht. Die 2 "Lücken" liegen in der Regel in den 6. Stunden.)
    2. Vollzeitkräfte haben nicht viel davon. Teilzeitkräfte bekommen wenigstens ab der 1. Stunde Mehrarbeit Geld. (Ich habe in den letzten 6 Monaten 25 Mehrarbeitsstunden angesammelt, da ich meine Verwaltungsstunden oft zum Vertreten opfere, bezahlt bekomme ich davon 7 Stunden. Cool, oder? Eine Teilzeitkraft würde alle 25 Stunden bezahlt bekommen. Daher ist die "Belastung" für sie geringer, wenn man sie frühzeitig informiert.

    kl. gr. Frosch

    Zitat

    Schade, dass der Thread hier doch abdriftet, ich hätte es viel schöner gefunden, wenn man sich hier einfach nur über Hasis Beförderung hätte freuen können und es hier von Herzen gönnen.

    Unterschreib.

    hasi, gönn dir die Stelle und interessier dich nicht am Neid deiner Mitmenschen. Neid ist die größte Form der Bewunderung. ;)

    Hawkeye: Ferien? In NRW? Nein, wir arbeiten durch. irgendwie müssen wir doch die Bayern in der Schule schlagen können. ;)

    Boeing: Danke für den Wink mit dem Zaunpfahl.

    Boeing gab gerade in einem anderen thread den Tipp, dass man beim Eis-Italiener auch zwei halbe Kugeln Eis bestellen kann und diese halbe Kugeln dann wie eine Kugel zusammen lecken kann.
    Also: eine halbe Kugel Schoko und eine halbe Kugel Vanille. Dann hat man beide Sorten, aber muss nur eine Kugel nehmen. ;)

    kl. gr. Frosch

    P.S.: habe am Sonntag das erste Waffeleis des Jahres gegessen. Pistazie, Sahne-Kirsch und Orange.

    Ich sehe das ... für dich leider ... auch so wie meine Vorschreiber.

    Die Argumente, die du schon genannt hast, sind zwar richtig und nachvollziehbar. Aber du bist halt "nur" eine Vertretungskraft und keine "Stammlehrerin".

    Ich nehme mal an, dass du als Vertretungskraft direkt an der Schule bist, du bist also nicht in einem Vertretungspool, sondern hast dich gezielt bei der Schule für die Vertretung beworben bzw. wurdest vom Schulamt eingestellt, damit du dort vertrittst. Es ist also wahrscheinlich keine feste Stelle.
    Daher ist es auch für die Schulleitung interessanter, dich nicht weiter fest in der Klasse einzuplanen, sondern die Klasse wieder in die Hand der alten Klassenlehrerin zurückzugeben, da Vertretungskräfte doch die Chance haben, sich kurzfristig auf eine "richtige" Stelle versetzen zu lassen / sich an einer "richtigen" Stelle zu bewerben.
    Daher wird die Schulleitung auch unter dem Aspekt der Zukuftssicherheit handeln.

    Tut mir leid, da du ja andere Antworten erwartet hast. Ich wünsche dir aber viel Erfolg, wenn du es bei der Schulleitung ansprichst.

    kl. gr. Frosch

    Ja, hier in NRW geht das. Bei den Grundschulen hat man die "freie Schulwahl", mit folgenden Einschränkungen:

    - Schulbusfahrten etc werden in der Regel nur zur nächstgelegenen Schule bezahlt. (Ausnahme: die nächstgelegene Schule ist z.B. eine ev. grundschule, dann kann man als katholischer Schüler auch mit dem Bus bis zur nächstgelegenen nicht-ev. Schule fahren.)

    - Schulen außerhalb des "Schulbezirkes" müssen einen Schüler nicht aufnehmen. Die Schüler des Schulbezirkes gehen erst einmal vor.

    kl. gr. Frosch

    Zitat

    Damit hast du die Stelle zwar nicht, aber für weitere Bewerbungen hast du Sicherheit.

    In wiefern sollte sie dann Sicherheit haben? Okay, diese Schule bekäme vielleicht ärger, ggf. müsste die Ausschreibung wiederholt werden *, aber es kann sein, dass ihm bei einer anderen Schule das gleiche geschieht und er auch dort aus "fadenscheinigen" Gründen nicht genommen wird.

    Ich würde mich ärgern, aber es dann in die Rundablage legen. Alleine schon, weil man sich immer zweimal im Leben sieht. Wenn man der Schule jetzt auf die Füße treten lässt, und sich dann irgendwann noch einmal an der Schule bewirbt, wird man mit Sicherheit auch nicht genommen. Leider.

    Aus moralischen Gesichtspunkten raus müsste man natürlich was unternehmen, nur ... man hat halt nichts davon. Nur Nachteile. **

    kl. gr. Frosch

    * Wir hatten so einen Wiederholungsfall einmal an einer Schule. Die komplette Ausschreibung musste wiederholt werden, die genommenen Kandidaten konnten nicht zum Schuljahresbeginn anfangen, sondern erst 8 Wochen später, was sich auf die Vertretungssituation und die Unterrichtsversorgung der Schüler massiv ausgewirkt hat. Stimmt, es ist Schuld der Schule, aber man sollte sich wirklich fragen, ob sich der AUfwand lohnt.

    ** Schulleiter kennen sich übrigens untereinander uns sprechen miteinander. Wenn ein Bewerber an einer Schule (berechtigt) "Ärger" gemacht hat, spricht sich das rum. Leider.-

    Das wird dich zwar jetzt nicht trösten, aber ... das ist normal.

    Die Verträge gehen halt durch einen riesigen Verwaltungsapparat, und leider dauert es seine Zeit, bis sie da durch sind.

    In NRW ist es aber zumindest üblich, dass man eine Abschlagszahlung erhält.

    Aber sie machen die Verzögerung nicht absichtlich oder trödeln absichtlich herum, weil sie sich sagen: "Das ist Miriam-, die ärgern wir jetzt". ;)

    Daher mein Tipp: nicht mehr aufregen als nötig, sondern (falls es das in Hessen auch gibt) einmal um eine Abschlagszahlung bitten.

    kl. gr. Frosch

    Sie mag ja recht haben, aber ...

    Zitat

    Das Posting klingt verzweifelt und Himmel, sie ist Lehrerin und wird das wohl halbwegs beurteilen können.

    Warum sollte sie das können? Kann ich den Unterricht eines Kollegen beurteilen, wenn ich den Unterricht nur aus den Erzählungen der Kinder kenne? Darf ich es? Nein. Beurteilen kann und darf ich es nur, wenn ich es selber sehe, was passiert. Das sollte auch auf Prusseline zutreffen.
    Ich möchte auch nicht ausschließen, dass das Mädchen eine stark selektive Wahrnehmung an den Tag legt, um ihre eher schlechten Leistungen zu verteidigen.
    Was aber dafür spricht, dass der Unterricht so abläuft, sind die Erfahrungen der anderen Eltern.

    Auf jeden Fall solltest du (Prusseline) das tun, was du auch von den Eltern deiner Schüler erwartest. Und ich nehme nicht an, dass du denen vorschlagen würdest, dass sie über deinen Kopf hinweg zum Schulamt gehen.
    Möglichkeiten: Gespräche, Hospitationen durch Eltern, ...

    Viel Erfolg

    Hallo Peselino,

    ich habe deinen Beitrag einmal mit einem existierenden zu der Thematik zusammengelegt.

    Schau dir die Antworten dort einmal an.
    Quintessenz war meines Wissens:
    in NRW ist das Umlegen von Ausgaben, damit ein Lehrer günstiger / umsonst fährt, offiziell nicht erlaubt. Die Inanspruchnahme von Freifahrten ist allerdings gestattet.

    Grüße,

    kl. gr. frosch

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