Kate Winslet .... dann muss es
Titanic
sein..
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Kate Winslet .... dann muss es
Titanic
sein..
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Hast Du auch ein Rezept für den Weltfrieden?
Weizenbier. 😉
Das ist die, bei der alles anders ist als im Rest der Republik
Wie, du bist eine Sockenpuppe von Susannea ..... ![]()
sorry.
Lehrer und Digitalisierung.
U.a. Heißt es dort, dass es keine Verpflichtende Fortbildungen geben wird. ... vielleicht bräuchte ich sie. 😉
In der Grundschule gibt es die schon manchmal. In der Bücherei, in der OGS, in der Kuschelecke (manche Schulen haben sowas), .... man kann den Kindern auch sagen "Bringt euch ein Kissen mit".
Bei dir / in der Sek II gibt es sie möglicherweise nicht, kann sein. Aber dann kann man sie (wie gesagt) immer noch mitbringen lassen, wenn man es möchte.
Dir ist sicher bekannt, dass ich in der SEK II arbeite. Meine Azubis werden für den Schultag bezahlt. Als Betrieb fänd ich das weniger witzig, wenn da auf dem Boden liegend (Spiel-)Filme geschaut würden.
Dann ist ja gut - es zwingt dich ja niemand.
Aber Susannea hat schon recht. Das Bild von "Filmen auf unbequemen Stühlen gucken" ist nur bedingt richtig. Zutreffend kann auch sein: "Kissen, auf dem Boden liegen, Popcorn, gemütlich machen, ..."
Grundschule, vorletzter Schultag vor Weihnachten - ja, da ist Zeit für einen Film. (auch wenn mein "Alter Ego" mich deswegen verachtet. - Vielleicht solltest du etwas weniger poltern.
)
Und wenn in der Weihnachtszeit am Ende der Stunde mal Zeit ist, gibt es auch noch diesen Film hier zu sehen.
Mag sein - aber das Bewerben und aussuchen kann funktionieren. (Nur als Korrektur, weil du geschrieben hattest, dass das nicht geht.)
PS: die "regulären" Lehramtsabsolvent*innen können sich fürs Ref nicht mal für eine Schule bewerben
Jein - das stimmt nicht ganz.
Eine offizielle Regelung, auf die man sich berufen kann, ist das zwar nicht. Aber je nach Seminar können Schulen gezielt jemanden anfordern, der ins Ref geht. Die melden sich natürlich vorher an der Schule, bevor man sie anfordert.
Für mich nicht. Ich denke, die Fördervereine wissen, was sie tun, und können ihre Gemeinnützigkeit sicher stellen.
... indem sie nicht die Lehrer bei einer Klassenfahrt finanzieren. Kein Problem.
Und auf welcher Rechtsgrundlage handeln bundesweit alle Fördervereine so?
Vor deinem Beitrag fiel ja schon das Stichwort "Gemeinnützigkeit". Ein Förderverein ist ein "gemeinnütziger Verein". Dafür braucht man gewisse Voraussetzungen. Z.B.
ZitatEntscheidend für die Anerkennung der Selbstlosigkeit ist nicht nur die Art und Weise der Verwendung der finanziellen Mittel des Vereins. Dazu zählen insbesondere Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse und Überschüsse aus der Vermögensverwaltung sowie Gewinne aus etwaigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben. Wichtig ist auch der Zeitraum, in dem die finanziellen Mittel des Vereins ausgegeben werden (Mittelverwendung). Selbstlosigkeit setzt auch voraus, dass
- kein Mitglied aus den Mitteln des Vereins Zuwendungen erhält
- der Verein keine Person durch zweckfremde Ausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
- das Vermögen des Vereins auch nach dessen Auflösung oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks nur für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet werden darf
Fördervereine von Schulen unterstützen explizit Institutionen, keine einzelnen Personen. (Das wären dann gut begründete Ausnahmefälle.)
Also braucht man über das Thema "Förderverein zahlt die Klassenfahrt für einen Lehrer" nicht diskutieren - der Förderverein würde damit ggf. die Gemeinnützigkeit verlieren.
O. Meier, ja, das hast du.
Der Förderverein darf Zuschüsse zu Klassenfahrten geben - zu den Kosten der Kinder.
Er darf aber nicht die Lehrer finanzieren. Das konkrete Finanzieren von Lehrern ist nicht die Aufgabe des Fördervereins.
(Steht hier jetzt auch schon mehrmals.)
Ja, du hattest aber auch geschrieben:
Das kannst du bei einer einmaligen Nutzung einer solchen Option sicher auch sein.
Also - warum sollte es dann kein Vorteil sein?
Mir leuchtet wirklich nicht ein, warum man ein Rad leasen sollte, welches man sich genauso gut auch kaufen könnte
siehe oben
Warum sollte ich 4.000 € aus der Bargeldkasse berappen, wenn ich auch einen 0%-Kredit bekommen kann.
Ist doch gewährleistet. Oder muss man auf der Straße schlafen? Dass man natürlich jedem ein Penthouse geben kann sollte klar sein
Siehe dazu Quittengelees Beitrag, den s3g4 zitiert hat.
s3g4 - ich habe mal für dich gegoogelt.
Alles anzeigen(2) 1Korrektur, Bewertung und Rückgabe einer schriftlichen Arbeit haben so rasch wie möglich, in der Regel
jedoch spätestens nach drei Unterrichtswochen, zu erfolgen. 2Aus der Korrektur der schriftlichen Arbeit muss
die Bewertung der Leistung durch Noten oder Punkte nachzuvollziehen sein, die Korrektur soll Perspektiven
für die weitere Entwicklung eröffnen und auch individuelle Leistungsverbesserungen hervorheben. 3Vor der
Rückgabe und der Besprechung einer schriftlichen Arbeit sowie am Tage der Rückgabe darf im gleichen
Unterrichtsfach keine neue Arbeit geschrieben werden. 4Bei Minderjährigen ist den Eltern Gelegenheit zu
geben, die schriftliche Arbeit nach der Rückgabe einzusehen. 5Die Kenntnisnahme ist durch die Unterschrift
eines zur Einsichtnahme Berechtigten zu bestätigen. 6Die schriftliche Arbeit ist in der Regel bis zum
Schuljahresende durch die Schule aufzubewahren. 7Nach Ablauf der Einbehaltungszeit sind die schriftlichen
Arbeiten zurückzugeben.
Ja, jetzt kann man natürlich darüber diskutieren, was unter "in der Regel" zu verstehen ist. Ich würde es so sehen: die spätere Rückgabe ist die Ausnahme und braucht gute Gründe.
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Artikel 25 der Menschenrechte habe ich auch für dich ergooglt. Wenn ich noch was für dich suchen soll, schick mir einfach eine PN. ![]()
Welcher Artikel im grundgesetz besagt das?
Ich denke, Quittengelee beruft sich da auf die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte".
Da heißt es im Artikel 25
Zitat von Menschenrechte, Artikel 25: Recht auf Wohlfahrt
- Jeder Mensch hat das Recht auf einen Lebensstandard, der Gesundheit und Wohl für sich selbst und die eigene Familie gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust der eigenen Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
- Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.
Oh, habe ich versehentlich einen Nachteil der hochheiligen Strommofas benannt? Darf man das nicht?
Nein, keinen Nachteil, sondern ein plattes, unsinniges Vorurteil. (Deshalb "bashing") Und das sage ich als bekennender Bio-Bike-Radler.
Wer dann noch bei uns freiwillig SL für A13 macht? Da kommt man sich leicht veräppelt vor an der Stelle.
Hier haben Grundschul-Schuleiter aktuell nach wie vor A14 und Konrektoren A13. Da fühlt sich bestimmt auch der ein oder andere veräppelt und ob dann noch viele den Posten als Schulleiter / Konrektor machen, wage ich auch zu bezweifeln. Für den ein oder anderen sind die einige Hundert € mehr doch ein Argument. Aber ein Aufstieg von A13 auf A14 lohnt sich für die dann nicht. .... Oder hat sich da inzwischen in NRW was getan?
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