Beiträge von kleiner gruener frosch

    Dir ist sicher bekannt, dass ich in der SEK II arbeite. Meine Azubis werden für den Schultag bezahlt. Als Betrieb fänd ich das weniger witzig, wenn da auf dem Boden liegend (Spiel-)Filme geschaut würden.

    Dann ist ja gut - es zwingt dich ja niemand.

    Aber Susannea hat schon recht. Das Bild von "Filmen auf unbequemen Stühlen gucken" ist nur bedingt richtig. Zutreffend kann auch sein: "Kissen, auf dem Boden liegen, Popcorn, gemütlich machen, ..."

    Grundschule, vorletzter Schultag vor Weihnachten - ja, da ist Zeit für einen Film. (auch wenn mein "Alter Ego" mich deswegen verachtet. - Vielleicht solltest du etwas weniger poltern. ;) )

    Und wenn in der Weihnachtszeit am Ende der Stunde mal Zeit ist, gibt es auch noch diesen Film hier zu sehen.

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    Und auf welcher Rechtsgrundlage handeln bundesweit alle Fördervereine so?

    Vor deinem Beitrag fiel ja schon das Stichwort "Gemeinnützigkeit". Ein Förderverein ist ein "gemeinnütziger Verein". Dafür braucht man gewisse Voraussetzungen. Z.B.

    Zitat

    Entscheidend für die Anerkennung der Selbstlosigkeit ist nicht nur die Art und Weise der Verwendung der finanziellen Mittel des Vereins. Dazu zählen insbesondere Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse und Überschüsse aus der Vermögensverwaltung sowie Gewinne aus etwaigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben. Wichtig ist auch der Zeitraum, in dem die finanziellen Mittel des Vereins ausgegeben werden (Mittelverwendung). Selbstlosigkeit setzt auch voraus, dass

    • kein Mitglied aus den Mitteln des Vereins Zuwendungen erhält
    • der Verein keine Person durch zweckfremde Ausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
    • das Vermögen des Vereins auch nach dessen Auflösung oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks nur für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet werden darf

    Fördervereine von Schulen unterstützen explizit Institutionen, keine einzelnen Personen. (Das wären dann gut begründete Ausnahmefälle.)

    Also braucht man über das Thema "Förderverein zahlt die Klassenfahrt für einen Lehrer" nicht diskutieren - der Förderverein würde damit ggf. die Gemeinnützigkeit verlieren.

    O. Meier, ja, das hast du.

    Der Förderverein darf Zuschüsse zu Klassenfahrten geben - zu den Kosten der Kinder.

    Er darf aber nicht die Lehrer finanzieren. Das konkrete Finanzieren von Lehrern ist nicht die Aufgabe des Fördervereins.

    (Steht hier jetzt auch schon mehrmals.)

    s3g4 - ich habe mal für dich gegoogelt.

    Ja, jetzt kann man natürlich darüber diskutieren, was unter "in der Regel" zu verstehen ist. Ich würde es so sehen: die spätere Rückgabe ist die Ausnahme und braucht gute Gründe.

    ---

    Artikel 25 der Menschenrechte habe ich auch für dich ergooglt. Wenn ich noch was für dich suchen soll, schick mir einfach eine PN. ;)

    Welcher Artikel im grundgesetz besagt das?

    Ich denke, Quittengelee beruft sich da auf die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte".


    Da heißt es im Artikel 25

    Zitat von Menschenrechte, Artikel 25: Recht auf Wohlfahrt
    1. Jeder Mensch hat das Recht auf einen Lebensstandard, der Gesundheit und Wohl für sich selbst und die eigene Familie gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust der eigenen Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
    2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

    Wer dann noch bei uns freiwillig SL für A13 macht? Da kommt man sich leicht veräppelt vor an der Stelle.

    Hier haben Grundschul-Schuleiter aktuell nach wie vor A14 und Konrektoren A13. Da fühlt sich bestimmt auch der ein oder andere veräppelt und ob dann noch viele den Posten als Schulleiter / Konrektor machen, wage ich auch zu bezweifeln. Für den ein oder anderen sind die einige Hundert € mehr doch ein Argument. Aber ein Aufstieg von A13 auf A14 lohnt sich für die dann nicht. .... Oder hat sich da inzwischen in NRW was getan?

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