Beiträge von kleiner gruener frosch
-
-
-
Ja und ja. Ist ja auch irgendwie logisch, oder?
Ich war da natürlich drin eingebunden, habe in der Schulanmelde-Woche an 5 Tagen ca. jeweils 8 Stunden (9 bis 17 Uhr mit kurzen Pausen nach jeder Schulanmeldung für Notizen und den Klo-Besuch) Schulanmeldung gemacht.
Stunden, die nicht in diesen Zeitraum fielen, habe ich gegeben. Stunden die in diesen Zeitraum fielen, wurden vertreten.
Ausnahme: wenn während der Schulanmeldewoche noch ein erhöhter Vertretungsbedarf notwendig gewesen wäre, hätte ich kurzfristig Termine auf die folgende Woche verschoben um meine Stunden zu machen bzw. selber zu vertreten.
---
Nachtrag: warum "logisch". Zum einen denke ich, dass es richtig ist, wenn ich als Schulleiter die Schulanmeldung mache. So kenne ich die Kinder wirklich, kann mir einen (kurzen) Eindruck machen.
-
Hier steht näheres dazu
Ich weiß - ich kann mich an den Fall erinnern. Daher mein Posting "Das Vergehen war die falsche Krankschreibung." .
Ist natürlich die Frage, ob der Kollege, der an den TV-Kochshows teilgenommen hat, nicht dasselbe Dienstvergehen begangen hat.
Ja, aber das wissen wir nicht. Aktuell können / müssen wir davon ausgehen, was im Bericht steht: er war krank.
-
-
-
-
<Mod-Modus>
Ich habe die Feriendiskussion (an der ich auch beteiligt war) einmal in den Sommerferien-Thread geschoben.
kl. gr. Frosch, Moderator
-
Bzgl. Burnout und Iron-Man. Ich bin mir noch nicht einmal sicher, ob sich das wirklich widerspricht.
Okay - für mich wäre ein Iron-Man Stress pur. Aber man soll im Burnout das tun, was einem gut tut ... und wenn das 3,8 km Schwimmen,180 km Radfahren und 42 km Laufen ist, ist es doch genau das richtige.
(Wäre da jetzt mal auf den Input / die Rückmeldung von unserem Lauf-User gespannt.)
-
Ich finde, die Bayern könnten mit den Weihnachtsferien mal flexibler sein. Kann doch nicht sein, dass wir in NRW die Weihnachtsferien immer schon in der Adventszeit nehmen müssen.

-
-
... was der von mir genannten Rechtsmittelfrist für Zeugnisse entspricht, sofern auf dem Zeugnis keine verkürzte Frist genannt ist.
Ja. Du hattest die Vermutung aufgestellt und geschrieben, dass es eine entsprechende Regelung für Entschuldigungen nicht gäbe.
Gibt es aber, daher habe ich es auch nochmal erwähnt.
-
Eine solche Regelung gibt es nicht, selbst Klausuren müssen nur aufbewahrt werden, bis die Rechtsmittelfrist der Zeugnisse abgelaufen ist, für Krankmeldungen dürfte das gleiche gelten.
Habe auch für Niedersachsen kurz nachgeschaut: Aufbewahrungsfristen für Entschuldigungen -> 1 Jahr nach Ablauf des Schuljahres, in dem sie entstanden sind.
-
Ob das überall so praktiziert wird?
Gute Frage. Ich denke nicht, dass das allgemein bekannt ist.
Und was man damit will ... ebenfalls gute Frage. Aber es steht in der BASS explizit "muss aufbewahrt werden".
Und ja - wenn jemand klagen würden, würde er vielleicht durchkommen.
Aber Moebius hatte oben geschrieben, dass es eine solche Regelung nicht gibt. Und für NRW gibt es ja explizit eine Regelung. Allerdings auch nicht generell über 10 Jahre. "Einer" kann also bei sich an der Schule weitergeben, dass die lange Aufbewahrung nicht nötig / erlaubt ist.
-
Also gut ein Jahr. Ich hatte immer 2 Leitzordner, einer pro Schuljahr und habe dann irgendwann im folgenden Schuljahr gelöscht.
Siehe mein Beitrag. Für Niedersachsen und BW kann das stimmen - für NRW (wo Einer wohnt) gibt es aber eine entsprechende Regelung von x + 5 Jahren.
---
Edit: laut dem zuständigen Ministerium in BW gilt:
ZitatAlso muss das Löschen [von Entschuldigungen], wie das Löschen von Notenlisten und Klassenarbeiten am Ende des jeweils nächsten Schuljahres erfolgen, wie das KM BW geregelt hat.
-
Zitat
Eine solche Regelung gibt es nicht, selbst Klausuren müssen nur aufbewahrt werden, bis die Rechtsmittelfrist der Zeugnisse abgelaufen ist, für Krankmeldungen dürfte das gleiche gelten.
Das mag für Niedersachsen gelten. In NRW gilt:
Personenbezogene Daten unterliegen Aufbewahrungs- und Löschfristen. Für die Schule in NRW findet man die notwendigen Infos unter anderem in der §9 VO-DV I.
Demnach müssen
- Zweitschriften von Abgangs- und Abschlusszeugnisse 50 Jahre ...
- Schülerstammblätter 20 Jahre ...
- Zeugnislisten, Zeugnisdurchschriften, Klassenbuch, Akten über Schülerprüfungen 10 Jahre ...
- alle übrigen Daten 5 Jahre ...
aufbewahrt werden.
Entschuldigungen zählen als "alle übrigen Daten". Siehe dazu BASS 12-51 Nr. 5, wo steht:
ZitatFehlzeiten sind als Organisations- bzw. Schullaufbahndaten sowie als Leistungsdaten in das Schülerstammblatt aufzunehmen (§ 4 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 1 VO-DV I). Fehlzeiten sind zudem in Klassenbüchern und Kursheften anzugeben, die gemäß § 4 Absatz 5 VO-DV I in Verbindung mit Anlage 2 als obligatorische Dokumentation zum sonstigen Datenbestand zählen. Dies gilt auch für schriftliche Entschuldigungen und vorgelegte Atteste als Teil der Schülerakte (Schülerbegleitmappe). Schriftliche Entschuldigungen und Atteste sind übrige Daten im Sinne von § 9 Absatz 1 Nummer 4 VO-DV I. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 5 Jahre.
---
Bzgl "Aufbewahrungsfrist": beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Akten abgeschlossen werden, jedoch nicht vor Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Schulpflicht endet.
- Bei Kindern, die 2026 regulär die Grundschule verlassen, heißt das also: die Frist beginnt zum Ablauf des Jahres 2032 und endet damit zum Ablauf des Jahres 2037 (nach 11 Jahren)
- Bei Einer am Berufskolleg sollte die Schulpflicht ja nach dem Abschluss erfüllt sein (nehme ich an, korrigier mich gerne, Einer). Bei jemandem, der 2026 Einers Berufskolleg verlässt, werden die Entschuldigungen nach Ablauf des Jahres 2031 vernichtet.
Das gilt zumindest so für NRW.
P.S.: Ich liebe die VO DV 1.

-
<Mod-Modus>
Schmidt, hörst du bitte mal wieder mit den persönlichen Angriffen auf. Danke.
Rückfragen gerne per PN.
Kl. Gr. Frosch, Moderator
-
Wer mag Prummeflam?
Ähm ... was?
-
Auch "auswendig Vortagen" ist für mich etwas anderes als "beten". Ich gehe davon aus, dass es für jemanden, der wirklich religiös ist, geradezu eine Herabwürdigung wäre, wenn man das Beten auf das auswendige Aufsagen von Worten reduzieren würde.
Zum einen: Das "Vater unser" ist konkret ein formelhaftes Gebet, welches auswendig gebetet wird. Da schließt das eine (das auswendig aufsagen) das andere nicht aus.
Zum anderen: Die Lehrplan-Zitate von mir waren aber rein eine Antwort auf O. Meiers Aussage, dass Plattenspielers "Die kennt man im Normalfall aus der Grundschule" eine individuelle Erfahrung und nicht der Normalfall sei.
Doch - es ist der Normalfall, dass man sie aus dem Religionsunterricht der Grundschule kennt. Ob man sie dann auch inbrünstig betet ist eine andere Sache.
-
davon ist im Lehrplan keine Rede.
"und tragen dieses auswendig vor" -> Es geht um beides. Auseinandersetzen und lernen.
Werbung