Beiträge von kleiner gruener frosch

    Im Prinzip hast du Recht - jedoch nur, solange man/frau wie ein Mönch/Nonne lebte. Eine neue eheähnliche Lebensgemeinschaft wäre ein Kündigungsgrund gewesen - auch ohne Trauung. Man glaubt es kaum - aber das galt noch 23 Jahre lang auch noch im 21. Jahrhundert.

    Ja, sage ich ja. Zumindest fast. (Der Punkt mit der "wilden Ehe" als Kündigungsgrund ist mir neu. Möchte ich aber nicht ausschließen.)

    Korrekt.

    Ein Kündigungsgrund wäre es damals erst nach der Wiederheirat gewesen. (Ein Grund aus Sicht des Arbeitgebers.)

    Dann verstehst du, worum es geht.

    Ja, verstehe ich schon.

    Aber ich finde es gut, dass die kirchlichen Arbeitgeber inzwischen arbeitsrechtlich in der Realität angekommen sind, was die sexuelle Orientierung und Scheidung/Wiederheirat angeht.

    IMHO war aber früher eine zivile Wiederheirat nach der Scheidung von der Kirche als Arbeitgeber arbeitsrechtlich ausgeschlossen. Die reine Trennung reichte nicht, da auch nach einer Trennung aus kirchlicher Sicht die Ehe noch Bestand hatte.

    Zu Chillis Beitrag:

    ... und deswegen wird Wolfgang Autenrieth vorgeworfen, dass er schon alleine die Bemerkung zu Wolfgangs Lebensmittelvergiftung als "wie eine Monstranz vor sich hertragen" meint? Denke ich nicht, denn wie du schreibst: das ist nicht ein besonderes Gespräch wert. Genau DAS ist damit nicht gemeint.

    Sicherlich mag es Leute geben, die sich bereits von so einer Aussage getriggert fühlen.

    Aber das kann man in Wolfgangs Aussage nicht (als diskriminierend von ihm) reininterpretieren.

    <Mod-Modus>

    Wenn es bei der Sperrung um "andere Meinung" gegangen wäre, wärst du schon vor längerer Zeit gesperrt worden.

    Kann also nicht sein - und ist auch nicht so.

    Wegen seiner Meinung wird hier niemand gesperrt. Nur wegen (gemeldeter) Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen.

    Kl. Gr. Frosch, Moderator

    P.S.: weitere Rückfragen bitte per PN. Danke.

    Du schriebst ja weiter vorne, dass du Bewerber, die katholisch sind, vorziehst, auch wenn andere, die nicht katholisch sind, bessere Noten haben.

    Hm, ne - ich glaube, das habe ich so nicht geschrieben. So ist es auch nicht.

    Aber wenn ein evangelischer Bewerber an einer katholischen Schule sich mit Ordnungsgruppe 25 bewirbt und man ihn haben will, muss man alle Bewerber mit einer besseren Ordnungsgruppe, die katholisch sind, auch einladen. Unabhängig von den weiteren "weichen Kriterien" der Person.

    Nein, nicht wirklich.

    Es spielt keine Rolle: aber als konfessionsloser oder mit der "falschen" Konfession kannst du natürlich an einer Konfessionsschule anfangen.

    Aber das muss die Auswahlkommission auch wollen und muss dich einladen - sprich: sie muss nicht nur dich, sondern auch alle Bewerber mit einer besseren Note einladen. Möglichkeiten hast du also natürlich, wenn der Auswahlkommission deine Bewerbung gefällt.

    Und demnach kommt die Konfessionszugehörigkeit nicht VOR der Note. (Das wäre auch wirklich mehr als fragwürdig.)

    Auf die Gefahr, dass ich jetzt rausfliege: In NRW hat man es anscheinend als eine einer christlichen Religionsgemeinschaft angehörende Lehrkraft mit vielen Kindern am besten.

    Nein. Siehe den Beitrag von Valerianus.

    In NRW sind 68% der Grundschulen Gemeinschaftsgrundschulen, 28% römisch-katholisch (davon lediglich fünf Privatschulen, 3% evangelisch (davon 25 Privatschulen) und es gibt exakt eine Weltanschauungsschule (privat und komplett atheisti

    Nur aus Interesse - fandest du das schwierig?

    Meines Wissens gab es vor einigen Jahren mal einen Vater, der hat in Münster vor dem Verwaltungsgericht geklagt, weil sein Kind (die Familie waren Moslems) nicht auf der gewünschten Schule (staatl. kath. Grundschule) angenommen wurde.

    Der Vater wollte (nachvollziehbarer Weise) nicht unterschreiben, dass sein Kind im kath. Religionsunterricht teilnimmt. Daher hatte der Schulleiter ihn abgelehnt.

    Wie es vor Gericht entschieden wurde, weiß ich aber nicht mehr. ich denke aber, dass die Ablehnung bestätigt wurde.

    Aber da sich staatlich katholische Grundschulen kaum von Gemeinschaftsgrundschulen unterscheiden (müssen), sollte es für Kinder anderer Konfessionen kein Problem sein - sieht man von der Teilnahme am Religionsunterricht ab. Finde es aber gut, wie es bei RosaLaune gelaufen ist.

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    Eigentlich hat es mehr Auswirkungen auf das Personal.

    Schulleiter MUSS katholisch sein, Konrektor auch. (Gibt nur wenige Ausnahmen bei Konrektoren.)
    Kollegen müssen nicht katholisch sein, aber katholische Bewerber müssen aufgrund des Profils vorrangig eingeladen werden.

    Sprich: wenn ich einen konfessionslosen Bewerber mit Note 2,3 habe, muss ich auf jeden Fall alle katholischen Bewerber bis zu dieser Note auch einladen. Zum Vorstellungsgespräch.
    Bin mal gespannt, wann da mal jemand vor dem EU-Gerichtshof klagt.

    Sorry fürs off-topic.

    Für die Konferenztage sorge ich. Da haben alle Kolleginnen Unterricht, damit niemand geschissen ist. Das ist Eehrensache für mich.

    (Das "Problem" löse ich übrigens auch dadurch, dass Team-Kollegen vor der Konferenz parallel auf eigenen Wunsch eine Stunde gemeinsam frei haben, um sich abzusprechen. Und ich habe keinen Unterricht an dem Tag. Macht aber nichts. ;) Anders wäre es kaum möglich.)

    Bzgl. der freien Tage: die Teilzeitkolleginnen, die eine eigene Klasse haben, haben auf eigenen Wunsch auch mehr als 3 Tage Unterricht. Wenn sie das nicht wollten ... bräuchte ich halt etwas länger für einen guten Stundenplan.

    Wie gesagt, wir (okay, an unserer Schule - daher mal diese Umfrage) kommen auf 12 Lehrpersonen, davon 3 mit Vollzeit, 3 mit > 20 Stunden, 6 mit Teilzeit oder sonstigen Ermäßigungen und 6 Teilzeitkräfte. Die Teilzeitkräfte sind aber auch (aufgrund ihrer Stundenzahl) nicht jeden Tag da, so dass wir nur an einem Tag (dem Konferenztag) auf die komplette Anzahl Lehrkräfte kommen.

    An allen anderen Tagen haben immer der ein oder andere aufgrund seiner wenigen Stunden frei, so dass wir nie mehr als 10 Lehrkräfte im System sind. Halt mit Ausnahme des Konferenztags. Und ich halt es für selbstverständlich, dass eine 14 Stunden-Kraft mindestens einen Tag frei hat und eine 10 Stunden-Kraft mindestens 2 . Besser wäre 2 bzw. 3 Tage.

    Ich weiß. Das wäre dann Stoff für eine andere Umfrage. ;)

    Moment, lass mich nachdenken. Dann müsste man fragen ... ähm ... *kopfrechne* ....

    Sprich:

    Man müsste alternativ (in einer anderen Umfrage) fragen: "Wie viele Lehrerstunden gibt es auf 100 Schüler?"

    In dem Klassenfahrt-Thread ging es halt nur um im System vorhandene Lehrer. Daher habe ich das hier so gefragt.

    Dass es noch einen himmelweiten Unterschied zwischen 10 Vollzeitkräften und 10 Teilzeitkräften gibt, ist klar. Wie gesagt - das kommt dann in die nächste Umfrage. ;)

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    Btw: herzliches Beileid zum Tod deines Alter Ego.

    Da es vor kurzem um die Klassen - Lehrer - Relation ging, würden mich mal interessieren, wie das an anderen Grundschulen effektiv so ist.

    Ich kenne nämlich keine Grundschule, an der doppelt so viele Lehrer unterrichten, wie es Klassen gibt und wäre mal neugierig, ob es das trotz der knappen Besetzung in der Grundschule gibt.

    Daher hier einmal eine kurze Abstimmung.

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