Beiträge von Kniffel12

    Aber was spricht denn dagegen, dass du dich selbst um weitere Begleitungen kümmerst? Denn natürlich würde ich in der Regel eben keine zwei weiteren Lehrkräfte als Begleitungen mitbekommen, oft nicht mal eine.

    Die Begleitungen sind bei mir dann in der Regel Referendarin, Elternteile , OGS Betreuerinnen oder ggf. eine Schulbegleitung, die mitkommen. Ganz selten mal eine Fachlehrerin.

    An deiner Stelle würde ich einfach Eltern fragen, ob jemand Zeit und Lust hat den Ausflug zu begleiten. Meist findet sich da jemand.

    Die Wanderung findet schon seit Jahren genau so statt und es ist nicht gewünscht, dass Eltern mitgehen. Natürlich kann man trotzdem eigenmächtig jemanden mitnehmen, wenn es einem nichts ausmacht, den Unmut der Schulleitung auf sich zu ziehen. :-/

    Was ist das denn für ein Plan?

    Ist das der Plan zur Begleitung nach Klassen getrennter Aktivitäten?

    Oder ist das die Nanny-Planung, weil irgendwer fragte, wie man mit 100 Kindern eine Straße überquert und da die Lehrkräfte verteilt?

    Nach Klassen getrennte Aktivitäten gibt es da nicht. Der Plan wird jedes Jahr "einfach so" von der Schulleitung erstellt. Außer mir hinterfragt keiner was. Und wenn ich etwas frage, bekomme ich eine unwirsche Antwort...

    Bevor wir uns jetzt wegen verschiedener landesspezifischer Regelungen streiten, wäre die Angabe eines Bundeslandes zielführend. Für NDS gilt ganz klar:

    Dass in der Praxis mehr als diese Mindestanzahl notwendig sein kann, hatte ich bereits geschrieben.


    Du bist allerdings frei, die entsprechenden rechtlichen Grundlagen für dein Bundesland zur Mindestanzahl von Begleitpersonen zu zitieren.

    Ich zitiere: "Bei Veranstaltungen mit mehr als 20 Schülerinnen und Schülern soll neben der verantwortlichen Lehrkraft mindestens eine Begleitperson teilnehmen; dies gilt an Grundschulen bei jeder Klassengröße. Bei mehr als 40 Schülerinnen und Schülern ist im Regelfall die Teilnahme einer weiteren Begleitperson erforderlich."

    Bundesland ist BaWü (hatte ich geschrieben).

    Das widerspricht sich zumindest nicht und für Wandertage reicht zunächst tatsächlich erst einmal eine Aufsichtsperson pro Klasse aus. Je nach Umständen des Wandertags (Ziel/Aktivitäten usw.) kann es notwendig sein, darüber hinaus mehr Personen einzubinden. Das betrifft insbesondere schwierige Aufsichtsverhältnisse (z.B. unterwegs im städtischen Berufsverkehr, Klippenwanderung u.ä.) oder besondere Aktivitäten (schwimmen wäre hier der Klassiker).


    Was genau habt ihr denn vor?

    Das stimmt so nicht. Eine Aufsichtsperson pro Klasse reicht in der Grundschule definitiv nicht aus. 6 Personen sind für 4 Klassen (bzw. 100 Schüler) angemessen. Die Frage ist nur, ob die Aufteilung so OK ist.

    Es geht um eine "normale" Wanderung, bei der "nur" das Überqueren von Hauptstraßen evtl. problematisch sein dürfte. Wie man dies unter den genannten Umständen zumindest einigermaßen sicher lösen könnte, ist mir bekannt.

    Was möchtest du denn erreichen? Weitete Begleitungen? Oder nur eine Neuaufteilung, also zum Beispiel Klasse 1 + 2 wird von den Kollegen A,B+C begleitet, Klasse 3+4 von den Kollegen D, E +F?

    Vorerst möchte ich nur eine rechtliche Einschätzung. Wenn alles seine Richtigkeit hat, brauche ich der SL nicht mit Vorschlägen zu kommen. ;)

    Ich würde für meine Klasse entscheiden. Bin ich mit der 1a am Ende alleine, weil der zusätzliche Lehrer offiziell mit der 2b mitgeht? Dann würde ich den Ausflug wahrscheinlich nicht mitmachen. Oder sagt die Schulleitung offiziell, Kollege X geht mit 1a+1b mit?

    Ich versuche aus Gründen, inzwischen auf meinen Bauch zu hören. Sich zu was drängen lassen und am Ende die ganze Zeit gestresst sein, möchte ich nicht wieder erleben. Denn wer am Ende von einem Gericht die Verantwortung zugewiesen bekommt, sahen wir nach Klassenfahrten und Schwimmbadbesuchen: das sind nicht die Schulleiter!

    Ja, die Schulleitung hat einen offiziellen Plan erstellt, der so aussieht:

    Klasse 1: Klassenlehrer
    Klasse 2: Klassenlehrer + Fachlehrer X
    Klasse 3: Klassenlehrer + Fachlehrer Y
    Klasse 4: Klassenlehrer

    Die Fachlehrer unterrichten übrigens nicht zwangsläufig in der ihnen zugeteilten Klasse.

    Mir geht's da hauptsächlich um die rechtliche Seite. Bei uns wird gerne gesagt: "Das war schon immer so und es ist noch nie was passiert", gepaart mit einem Augenverdrehen, wenn man Bedenken äußert.

    An die Schwimmbadsache muss ich auch immer wieder mal denken, in solchen Zusammenhängen besonders :-(.

    Ich verstehe dein Problem nicht.

    Findest du es seltsam, dass manche Klassen zwei Begleitpersonen haben und andere nur eine? Oder, dass alle Lehrkräfte trotzdem alle Kinder im Blick haben sollen?

    Beides. Mich würde interessieren, wie das an anderen Schulen geregelt ist. Meiner Meinung nach müssten sich die Fachlehrer entweder an einer Stelle, die ihnen in der Situation sinnvoll erscheint, positionieren oder man sagt, Lehrer X läuft zwischen den Klassen 1 und 2 und Lehrer Y zwischen den Klassen 3 und 4.

    Ja, mir geht es da um die Haftung. Auch wenn es unwahrscheinlich ist, könnte der Fall eintreten, dass beispielsweise einem (von 25) Erstklässlern etwas passiert. Wer ist dann Schuld? Die Schulleitung, weil sie dieser Klasse nur eine Lehrkraft zugeteilt hat? Der Klassenlehrer, weil er sich nicht bei der Schulleitung über die ungleiche Verteilung der Aufsichtspersonen beschwert hat? Oder der Fachlehrer, weil er treudoof "nur" mit der ihm zugeteilten Klasse gelaufen ist?

    Das Problem ist, dass man sich nicht aufteilen soll. Die Schulleitung hat angewiesen, dass Person X mit Klasse 2 läuft und Person Y mit Klasse 3. Dass alle Lehrer auf alle Schüler, die sie im Blick haben, achten, versteht sich von selbst.

    Hallo zusammen,

    könnte mir jemand von euch sagen, ob Folgendes rechtens ist?

    Es findet ein Wandertag mit vier Klassen (= rund 100 Schülern) statt. Es müssen mehrere (Haupt-)Straßen überquert werden. Neben den vier Klassenlehrern sind noch zwei Fachlehrer als Aufsichtspersonen dabei. Diese sind jedoch zwei bestimmten Klassen zugeordnet. Die Schulleitung sagt, dass trotzdem alle Lehrer für alle Schüler verantwortlich sind. Meines Erachtens ist dies durch die geplante Vorgehensweise nicht möglich. Was meint ihr?

    Es geht um BaWü - mich würden aber auch Meinungen aus anderen Bundesländern interessieren. :)

    Vielen Dank!

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