Aufsichtspflicht Wandertag

  • Hallo zusammen,

    könnte mir jemand von euch sagen, ob Folgendes rechtens ist?

    Es findet ein Wandertag mit vier Klassen (= rund 100 Schülern) statt. Es müssen mehrere (Haupt-)Straßen überquert werden. Neben den vier Klassenlehrern sind noch zwei Fachlehrer als Aufsichtspersonen dabei. Diese sind jedoch zwei bestimmten Klassen zugeordnet. Die Schulleitung sagt, dass trotzdem alle Lehrer für alle Schüler verantwortlich sind. Meines Erachtens ist dies durch die geplante Vorgehensweise nicht möglich. Was meint ihr?

    Es geht um BaWü - mich würden aber auch Meinungen aus anderen Bundesländern interessieren. :)

    Vielen Dank!

  • Grdsl. führt man immer "Aufsicht", wenn man im Dienst ist.

    Beispiel: Man kommt früher zur Arbeit, um vorher in Ruhe einen Kaffee zu trinken und sieht auf dem Weg zum Lehrerzimmer einen Konflikt. Dann wird erwartet, dass man nicht einfach vorbeigeht, sondern seinen Pflichten nachkommt und, je nach Situation, angemessen eingreift.

    Wenn man also mit 100 Schülern gemeinsam unterwegs ist, ist man grdsl. eine "Aufsichtsperson" für alle Schüler - wie im Schulgebäude auch. Jedoch spricht nichts dagegen, sich untereinander abzusprechen und aufzuteilen. Wie soll man sonst einen Wandertag auch durchführen?

    Aufsichtspflicht bedeutet nicht, jeden dauerhaft im Blick zu haben. Das ist ja auch gar nicht möglich. Wie willst du auf Schüler aufpassen, die ganz vorne sind bei deinen Kollegen, wenn du bei den Schülern weiter hinten bist?

    Die Aussage der Schulleitung ist somit grdsl. schon richtig. Aber die Verantwortung verteilt sich nicht gleichermaßen, wenn es interne Absprachen gibt, wer welche Schüler im Blick hat.

  • Das Problem ist, dass man sich nicht aufteilen soll. Die Schulleitung hat angewiesen, dass Person X mit Klasse 2 läuft und Person Y mit Klasse 3. Dass alle Lehrer auf alle Schüler, die sie im Blick haben, achten, versteht sich von selbst.

  • So ganz verstehe ich es nicht. Wenn 100 Kinder unterwegs sind, müssen die Lehrer sich ja verteilen. Die können ja nicht alle an der Spitze laufen?

    Wenn eure Schulleitung wünscht, dass ihr euch vorher clont, kann sie das gerne tun, aber das ist ja nicht möglich. Es ist faktisch unmöglich, überall zu sein.

    Ich weiß halt gerade nicht, welche Relevanz die Aussage der SL hier hat bzw. was hier die Sorge ist. Es macht faktisch keinen Unterschied. Ihr habt alle Schüler im Blick? Dann nehmt ihr die Aufsicht für alle wahr. Interne Absprachen zur Durchführung des Wandertags dürfen und sollen stattfinden, da sie auch der Sicherheit der Schüler dienen.

    Was ist hier konkret deine Sorge? Haftung? Solange vorne und hinten einer ist, man die Kinder so gut es geht im Blick hat und man die Kinder nicht über rote Ampeln schickt o.Ä., müsst ihr euch keine Sorgen machen - und ans Erste-Hilfe-Set denken ;)

  • Hallo zusammen,

    könnte mir jemand von euch sagen, ob Folgendes rechtens ist?

    Es findet ein Wandertag mit vier Klassen (= rund 100 Schülern) statt. Es müssen mehrere (Haupt-)Straßen überquert werden. Neben den vier Klassenlehrern sind noch zwei Fachlehrer als Aufsichtspersonen dabei. Diese sind jedoch zwei bestimmten Klassen zugeordnet. Die Schulleitung sagt, dass trotzdem alle Lehrer für alle Schüler verantwortlich sind. Meines Erachtens ist dies durch die geplante Vorgehensweise nicht möglich. Was meint ihr?

    Es geht um BaWü - mich würden aber auch Meinungen aus anderen Bundesländern interessieren. :)

    Vielen Dank!

    Ich verstehe dein Problem nicht.

    Findest du es seltsam, dass manche Klassen zwei Begleitpersonen haben und andere nur eine? Oder, dass alle Lehrkräfte trotzdem alle Kinder im Blick haben sollen?

  • Ja, mir geht es da um die Haftung. Auch wenn es unwahrscheinlich ist, könnte der Fall eintreten, dass beispielsweise einem (von 25) Erstklässlern etwas passiert. Wer ist dann Schuld? Die Schulleitung, weil sie dieser Klasse nur eine Lehrkraft zugeteilt hat? Der Klassenlehrer, weil er sich nicht bei der Schulleitung über die ungleiche Verteilung der Aufsichtspersonen beschwert hat? Oder der Fachlehrer, weil er treudoof "nur" mit der ihm zugeteilten Klasse gelaufen ist?

  • Ich verstehe dein Problem nicht.

    Findest du es seltsam, dass manche Klassen zwei Begleitpersonen haben und andere nur eine? Oder, dass alle Lehrkräfte trotzdem alle Kinder im Blick haben sollen?

    Beides. Mich würde interessieren, wie das an anderen Schulen geregelt ist. Meiner Meinung nach müssten sich die Fachlehrer entweder an einer Stelle, die ihnen in der Situation sinnvoll erscheint, positionieren oder man sagt, Lehrer X läuft zwischen den Klassen 1 und 2 und Lehrer Y zwischen den Klassen 3 und 4.

  • Okay, jetzt hab ich's verstanden.

    Die Frage lässt sich nicht so einfach beantworten.

    Die Fragen, die man sich stellen muss, sind meines Erachtens Folgende:

    Reicht eine Aufsichtsperson für 25 Erstklässler? Da ich kein Grundschullehrer bin, keine Ahnung... Das werden hier andere sicher besser einschätzen können.

    Reicht eine Aufsichtsperson für diese Erstklässler? Sind sie vorher schon auffällig gewesen? Sind verhaltensauffällige Kinder in der Klasse? Dann wäre die Antwort nein. Das Verhalten der Schülergruppe muss bei der Aufsicht miteinbezogen werden.

    Grundsätzlich gilt: Je schwieriger und je jünger die Schülergruppe, desto stärker müssen sie beaufsichtigt werden.

    Wenn du der Meinung bist, dass eine Aufsichtsperson für deine Klasse nicht ausreicht, bist du dazu verpflichtet, dies deiner Schulleitung zurückzumelden, da du die Pflicht hast, die Sicherheit deiner Schüler ausreichend zu gewährleisten. Offensichtlich hast du ja Bedenken?

    Das Szenario, dass man dich am Ende anklagt und verurteilt, weil ein Kind aus dem Nichts vors Auto läuft, sehe ich als nicht realistisch an...

  • Beides. Mich würde interessieren, wie das an anderen Schulen geregelt ist. Meiner Meinung nach müssten sich die Fachlehrer entweder an einer Stelle, die ihnen in der Situation sinnvoll erscheint, positionieren oder man sagt, Lehrer X läuft zwischen den Klassen 1 und 2 und Lehrer Y zwischen den Klassen 3 und 4.

    Ist das an Grundschulen so eine große Sache? Wird das so minutiös durchgeplant? Wir sprechen uns kurz vorab ab und fertig...

    Liegt vllt. daran, dass die Schüler deutlich jünger sind...

  • Ich schließe mich k_19 an.

    Wenn du der Meinung bist, dass die geplante Aufsicht nicht passt, dann melde das deiner Schulleitung schriftlich zurück.

    Falls dann dennoch die Aufforderung kommt, den Wandertag so durchzuführen, dann kannst du im Notfall nachweisen, dass du Bedenken angemeldet hast.

  • "Bei Veranstaltungen mit mehr als 20 Schülerinnen und Schülern soll neben der verantwortlichen Lehrkraft mindestens eine Begleitperson teilnehmen; dies gilt an Grundschulen bei jeder Klassengröße. Bei mehr als 40 Schülerinnen und Schülern ist im Regelfall die Teilnahme einer weiteren Begleitperson erforderlich. " So (und mehr) steht es in der Verwaltungsvorschrift.

    Mein Vermutung: wenn für eine Gruppe (Klasse) nur ein Lehrer zuständig wäre, handelte es sich um einen Verstoß. Indem die einzelnen Klassen als eine große Gruppe ausgewiesen werden, hat sich das Betreuungsproblem für die Schulleitung gelöst.

  • Es ist de facto so: man gruppiert zusätzliche Lehrer oft zu einer Klasse dazu (oder zu zweien), im Endeffekt guckt aber eh jeder nach jedem Kind und die zusätzlichen Lehrer füllen ggf. Lücken auf. Oder gehen (weil du von mehreren Hauptstraßen sprachest) bei den Straßen vor und sichern die Straße ab etc.

    Schule ist schön ... und macht Spaß.

  • ...Neben den vier Klassenlehrern sind noch zwei Fachlehrer als Aufsichtspersonen dabei. Diese sind jedoch zwei bestimmten Klassen zugeordnet. Die Schulleitung sagt, dass trotzdem alle Lehrer für alle Schüler verantwortlich sind. ...

    Ich würde für meine Klasse entscheiden. Bin ich mit der 1a am Ende alleine, weil der zusätzliche Lehrer offiziell mit der 2b mitgeht? Dann würde ich den Ausflug wahrscheinlich nicht mitmachen. Oder sagt die Schulleitung offiziell, Kollege X geht mit 1a+1b mit?

    Ich versuche aus Gründen, inzwischen auf meinen Bauch zu hören. Sich zu was drängen lassen und am Ende die ganze Zeit gestresst sein, möchte ich nicht wieder erleben. Denn wer am Ende von einem Gericht die Verantwortung zugewiesen bekommt, sahen wir nach Klassenfahrten und Schwimmbadbesuchen: das sind nicht die Schulleiter!

  • Ich würde für meine Klasse entscheiden. Bin ich mit der 1a am Ende alleine, weil der zusätzliche Lehrer offiziell mit der 2b mitgeht? Dann würde ich den Ausflug wahrscheinlich nicht mitmachen. Oder sagt die Schulleitung offiziell, Kollege X geht mit 1a+1b mit?

    Ich versuche aus Gründen, inzwischen auf meinen Bauch zu hören. Sich zu was drängen lassen und am Ende die ganze Zeit gestresst sein, möchte ich nicht wieder erleben. Denn wer am Ende von einem Gericht die Verantwortung zugewiesen bekommt, sahen wir nach Klassenfahrten und Schwimmbadbesuchen: das sind nicht die Schulleiter!

    Ja, die Schulleitung hat einen offiziellen Plan erstellt, der so aussieht:

    Klasse 1: Klassenlehrer
    Klasse 2: Klassenlehrer + Fachlehrer X
    Klasse 3: Klassenlehrer + Fachlehrer Y
    Klasse 4: Klassenlehrer

    Die Fachlehrer unterrichten übrigens nicht zwangsläufig in der ihnen zugeteilten Klasse.

    Mir geht's da hauptsächlich um die rechtliche Seite. Bei uns wird gerne gesagt: "Das war schon immer so und es ist noch nie was passiert", gepaart mit einem Augenverdrehen, wenn man Bedenken äußert.

    An die Schwimmbadsache muss ich auch immer wieder mal denken, in solchen Zusammenhängen besonders :-(.

  • Rein rechtlich muss sich deine Gruppe "beaufsichtigt fühlen". Rennt aber die halbe Klasse noch schnell über rot und steht auf der Verkehrsinsel, hast du das konkrete Problem.

    Hast du Kinder mit irgendwie geartetem Unterstützungsbedarf? Dann könntest du sagen, dass du mit Kind xy nicht alleine losgehen kannst, weil es austicken könnte und du dann niemanden hast, der mit ihm zur Schule zurückfährt. Einfach mal beharren. Oder ein Elternteil mitnehmen?

  • Was möchtest du denn erreichen? Weitete Begleitungen? Oder nur eine Neuaufteilung, also zum Beispiel Klasse 1 + 2 wird von den Kollegen A,B+C begleitet, Klasse 3+4 von den Kollegen D, E +F?

  • Was möchtest du denn erreichen? Weitete Begleitungen? Oder nur eine Neuaufteilung, also zum Beispiel Klasse 1 + 2 wird von den Kollegen A,B+C begleitet, Klasse 3+4 von den Kollegen D, E +F?

    Vorerst möchte ich nur eine rechtliche Einschätzung. Wenn alles seine Richtigkeit hat, brauche ich der SL nicht mit Vorschlägen zu kommen. ;)

  • Die Schulleitung sagt, dass trotzdem alle Lehrer für alle Schüler verantwortlich sind. Meines Erachtens ist dies durch die geplante Vorgehensweise nicht möglich. Was meint ihr?

    Das widerspricht sich zumindest nicht und für Wandertage reicht zunächst tatsächlich erst einmal eine Aufsichtsperson pro Klasse aus. Je nach Umständen des Wandertags (Ziel/Aktivitäten usw.) kann es notwendig sein, darüber hinaus mehr Personen einzubinden. Das betrifft insbesondere schwierige Aufsichtsverhältnisse (z.B. unterwegs im städtischen Berufsverkehr, Klippenwanderung u.ä.) oder besondere Aktivitäten (schwimmen wäre hier der Klassiker).


    Was genau habt ihr denn vor?

  • Vorerst möchte ich nur eine rechtliche Einschätzung. Wenn alles seine Richtigkeit hat, brauche ich der SL nicht mit Vorschlägen zu kommen. ;)

    Wie schon gesagt: eine verlässliche rechtliche Einschätzung kann hier niemand ohne Kenntnis der genauen Umstände geben. Rein formal ist es zulässig, eine Schulfahrt ohne Übernachtung mit nur einer Aufsichtsperson pro Klasse zu machen. Die Einschränkungen dazu habe ich gerade angedeutet.

  • Das widerspricht sich zumindest nicht und für Wandertage reicht zunächst tatsächlich erst einmal eine Aufsichtsperson pro Klasse aus. Je nach Umständen des Wandertags (Ziel/Aktivitäten usw.) kann es notwendig sein, darüber hinaus mehr Personen einzubinden. Das betrifft insbesondere schwierige Aufsichtsverhältnisse (z.B. unterwegs im städtischen Berufsverkehr, Klippenwanderung u.ä.) oder besondere Aktivitäten (schwimmen wäre hier der Klassiker).


    Was genau habt ihr denn vor?

    Das stimmt so nicht. Eine Aufsichtsperson pro Klasse reicht in der Grundschule definitiv nicht aus. 6 Personen sind für 4 Klassen (bzw. 100 Schüler) angemessen. Die Frage ist nur, ob die Aufteilung so OK ist.

    Es geht um eine "normale" Wanderung, bei der "nur" das Überqueren von Hauptstraßen evtl. problematisch sein dürfte. Wie man dies unter den genannten Umständen zumindest einigermaßen sicher lösen könnte, ist mir bekannt.

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