Hallo zusammen,
könnte mir jemand von euch sagen, ob Folgendes rechtens ist?
Es findet ein Wandertag mit vier Klassen (= rund 100 Schülern) statt. Es müssen mehrere (Haupt-)Straßen überquert werden. Neben den vier Klassenlehrern sind noch zwei Fachlehrer als Aufsichtspersonen dabei. Diese sind jedoch zwei bestimmten Klassen zugeordnet. Die Schulleitung sagt, dass trotzdem alle Lehrer für alle Schüler verantwortlich sind. Meines Erachtens ist dies durch die geplante Vorgehensweise nicht möglich. Was meint ihr?
Es geht um BaWü - mich würden aber auch Meinungen aus anderen Bundesländern interessieren.
Vielen Dank!