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[...] erkläre ich im Rahmen dieser Einheit, wie die Adressierung von nichtbinären Personen in Wort und Schrift zu erfolgen hat. Tue ich das, PaPo , kann es im Nachhinein keine bösen Überraschungen gebe [...]
Das geht ja leider wieder einen Schritt sogar hinter die Argumentation von Maylin85 zurück. Um "Überraschungen" geht es ja nicht, sondern potenzielle Beurteilungsfehlerhaftigkeit:
Das vermeintl. "zu erfolgen hat" klingt jetzt m.E. wieder evtl. so pauschal, dass ja nichtmal mehr mit Deixis u.ä. argumentiert wird (es also auch egal ist, wie das ggf. in einem Ausgangstext gehandhabt wird), sondern wieder mit i.w.S. 'guten Sitten', die als allgemeinverbindlich dargestellt werden, aber statt Toleranz zu verlangen (legitim), sprachliche Affiiirmation erzwingen (illegitim) und irgenfwie als ubiquitäre 'Regel' zwischenmenschlichen Umgangs behauptet werden (und damit die zwingende Behandlung von realer Kontroversität unterlassen)..
Damit sind wir wieder am Diskussionsausgang (das ist in etwa so, als erfordere man im Deutschen zwingend, dass die Schüler gendern). Wurde im Unterricht vermittelt, dass "die Adressierung von nichtbinären Personen in Wort und Schrift" zwingend mit entsprechenden Pronomen "zu erfolgen hat", ist das (nach Maßgabe deskriptiver Linguistik) sachlich falsch (auch wenn einige hier jetzt wieder eskalieren, weil sie es sich anders wünschen), sonfern man nicht den nachweis erbringt, hier mittels der (quasi) Normativität des Faktischen argumentieren kann:
Dafür muss man die Faktizität dieses Phänomens aber erstmal darlegen können, hier nämlich, dass das in der Sprachpraxis auch derart quasi 'ausnahmslos' (spannend die Frage nach der Demarkationsmenge) oder einzig innerhalbb problematischer Kontexte praktiziert würde etc. (ich erwähnte Korpusstudien ja bereits). Alternativ könnte man entsprechend noch mit Blick auf das (toleranzbasierte) Erziehungsziel der Gemeinschaftsfähigkeit mit seinen diesbzgl. Erwägungen abstellen, müsste also begründen, inwiefern ein vermeintl. "zu erfolgen hat" notwendige Bedingung dieser Zielerreichung ist oder das Nichterfolgen diese konterkariert, was allerdings bspw, nicht ohne Abwägung mit dem Erziehungsziel der entsprechenden Eigenverantwortlichkeit erfolgen kann (und da wird ma bei ehrlicher Abwägung schnell an den Punkt gelangen, dass einseitige Konzessionen im Kommunikationsprozess für die Überzeugungen des einen und gg. die des anderen problematischer sind, als manche glauben mögen). Wirkt aber nicht so, als sei dies hier der Ort für entsprechende Diskussionen über entsprechende Vorüberlegungen vor dem Unterrichten...
Ich kann auch nicht vermittenl, der 1. Weltkrieg habe 1812 angefangen und dann, wenn Schüler '1914' schreiben, das als Fehler werten und behaupten, das könne ja nicht überraschend sein.
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Da scheinbar alles zu dem Thema gesagt wurde
Ich hatte es gehofft, ja. 