Beiträge von Pinguin27

    Okay, war von mir zu flapsig formuliert, ich meinte natürlich Diagnose festgestellt offiziell durch Facharzt.

    Ich hatte dein Verwirrtsmiley anders verstanden und gedacht, du zweifelst an, dass jemand es erst mit Mitte 30 erfährt, weil man belastenden Symptomen auf den Grund gehen möchte.

    Wäre es sinnvoll mit der offiziellen Diagnose bis nach der Lebenszeitverbeamtung zu warten? Was würde dafür und was dagegen sprechen?

    Ich kenne jemanden, für den dies auch zutrifft und seit vielen Jahren ein sehr geschätzter Kollege ist. Nur sehr wenige wissen Bescheid und auch nur, weil er es nach einer Fortbildung zu Autismus im kleinen Kreis am Abend gesagt hat.

    Das ist gut. Weißt du wann er seine Diagnose bekommen hat und ob er verbeamtet ist?

    Viele Grüße

    Es würde mir und dem Steuerzahler sicher nichts bringen, wenn ich erst nach der Verbeamtung auf Lebenszeit die Diagnose bekommen hätte. Aber ich denke es gibt einige, die ihre Probleme anhäufen und so fertig sind nach der Verbeamtung und dann kaum mehr arbeiten oder in völlige Dienstunfähigkeit geraten. Dann sollte man sich und dem Steuerzahler zu liebe zuvor Hilfe nehmen.

    Ich komme sehr gut in der Schule zurecht sowohl mit Schülern als auch mit Kollegen. Meine Einschränkungen haben sich bisher noch nicht auf meine Arbeit ausgewirkt. Bin vielleicht sehr ehrlich und verstehe keine Ironie, aber dennoch kann ich reden und zwar egal ob es Schüler sind, Lehrkräfte oder andere pädagogische Fachkräfte.

    Hallo Moebius,

    an welche Diagnosen denkst du, die "ggfs. die Verbeamtung gefährden könnten? Lesenoch das richtig heraus, dass ich keine Diagnosen angeben muss, sofern der GdB bei 50 liegt?

    Könnte man pauschal sagen, dass Personen mit Schwerbehinderung verbeamtet werden?

    Ganz grundsätzlich ist die Frage nach der Beatmung immer eine Einzelfallentscheidung auf Basis der Frage, ob ein erhöhtes Risiko für vorzeitige Dienstunfähigkeit besteht. Einen Katalog von Diagnosen die ko-Kriterien sind, gibt es nicht. Du musst alle Diagnosen und Behandlungen angeben, Verdächte, die sich nicht bestätigt haben, meines Erachtens nicht. GdB ist tendentiell sinnvoll, falls es um Dinge geht, die sonst ggf. die Verbeamtung gefährden könnten, allerdings solltest du dir sicher sein, dass es auch für GdB50 reicht, wenn du den Antrag stellst, sonst produzierst du im Worst case Diagnosen, die du angeben musst, die dann aber nicht für GdB50 reichen.

    Hallo zusammen,

    hat jemand Erfahrung mit PTBS und/oder ASS auf Probe oder Lebenszeit verbeamtet zu werden?

    Ich hätte noch weitere Fragen:

    1. Wäre eine Verbeamtung ohne GdB mit PTBS möglich?

    2. Wäre eine Verbeamtung ohne GdB mit ASS möglich? Und wie würde dies für ASS und PTBS möglich sein?

    3. Würde die Diagnose von einem Therapeuten vor einer weiteren Verbeamtung als nicht mehr zutreffend beschrieben werden, wäre eine Verbeamtung dann unproblematisch möglich?

    4. Wenn ein Verdacht auf ASS (ehemals Asperger F84.5) besteht, muss dieser beim Amtsarzt angegeben werden, obwohl dieser Verdacht in keiner Akte auftaucht?

    5. Welche Unterlagen müssen, sofern sie angefordert werden von dem/der Therapeut/in offen gelegt werden? Sind darin inbegriffen alle Mitschriften von der/dem Therapeuten offenzulegen?

    6. Wäre es sinnvoll einen GbB oder Gleichstellungsantrag zu stellen, um eine Verbeamtung zu erleichtern. Auch wenn dies aus aktuellen Stand mir als nicht nötig erscheint?


    Vielen im Voraus für Eure Hilfe!

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